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  • 14.06.2018 00:08 - Rechtsanwalt zeigt Bundespolizeichef wegen Festnahme von Ali B. an
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Rechtsanwalt zeigt Bundespolizeichef wegen Festnahme von Ali B. an
Veröffentlicht von David Berger am 14. Juni 2018



Schweigeminute für Susanna Feldman: „Ich sehe dieses Verhalten im Bundestag und schäme mich.“

Bundestag: Altparteien stören Gedenkminute für Susanna, Claudia Roth unterbricht Gedenken

(JouWatch) Der Karlsruher Strafverteidiger Daniel Sprafke hat den Chef der Bundespolizei und weitere Polizisten wegen des Verdachts auf Freiheitsberaubung im Fall der Rückführung des Mörders der 15-jährigen Susanna angezeigt. Das Innenministerium behauptet nun, die Aktion sei ohne Kenntnis Seehofers gelaufen. Die Bundespolizei widerspricht dieser Darstellung.

Rechtsanwalt Sprafke verdächtigt die deutschen Beamten, dass sie sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht haben könnten, als sie Ali B., den mutmaßlichen Mörder der 14-jährigen Susanna, festnehmen ließen und zurück nach Deutschland brachten.

Es bestehe der Verdacht, dass Bundespolizei-Chef Dieter Romann „die Fahndung persönlich und ohne Ermittlungsauftrag durch gesetzliche Strafverfolgungsbehörden veranlasst“ habe, heißt es nach SPIEGEL-Informationen in der Anzeige.

„Holt Ali B. ab – oder wir lassen ihn laufen“

Belastet werden Romann – er flog selbst in den Irak, um Ali B. abzuholen – und die beteiligten Beamten der GSG 9 nach Auffassung des Karlsruher Anwalts durch einen Artikel in der „Bild“-Zeitung, deren Reporter ebenfalls an Bord des Lufthansa-Flugs nach Frankfurt saß. „Ich empfinde das Vorgehen der Behörden in diesem Fall als unerträglich. Das darf man nicht hinnehmen“, so Sparfke.

Denn es habe weder ein internationaler Haftbefehl noch ein Auslieferungsersuchen aus Deutschland vorgelegen. Damit hätten die freiheitsentziehenden Maßnahmen gegen den mutmaßlichen Mörder Ali B. keine legale Grundlage gehabt, so die Sorge des Rechtsanwalts.

https://www.journalistenwatch.com/2018/0...gen-fahrraeder/

Eine Sprecherin der Generalstaatsanwaltschaft Brandenburg bestätigte auf Anfrage des Spiegels, dass die Anzeige am Montagabend eingegangen sei.

Wie der Spiegel weiter berichtet, gehe die Bundespolizei und die Bundesregierung davon aus, dass die Abholung des Flüchtigen Ali B. aus der Autonomen Kurdenregion im Nordirak rechtlich eine Abschiebung gewesen sei. Der Focus berichtet, dass die Behörden im von Kurden regierten autonomen Nordirak rund um die einflussreiche Barsani-Familie nach der Festnahme von Ali B. Druck auf Bundespolizei und Innenministerium ausgeübt hätten. Tenor: „Holt Ali B. ab – oder wir lassen ihn laufen“.

Bundesinnenministerium und Auswärtiges Amt widersprechen sich

Eine Sprecherin aus Horst Seehofers Bundesinnenministeriums sagte indes am Montag, dass die Aktion abgelaufen sei, „ohne dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) informiert wurde“.

Die Bundespolizei widersprach ihrerseits wiederum der Darstellung des Innenministeriums und teilte mit, sowohl der Innenminister als auch der zuständige Staatssekretär seien „laufend“ über die Maßnahmen informiert gewesen. Der Focus wiederum schreibt, dass Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und sein Staatssekretär der Bundespolizei grünes Licht gegeben haben.

In einem anderen Focus-Artikel wird berichtet, dass Romann sich sogar gegen den Widerstand des von Heiko Maas (SPD) geleiteten Auswärtigen Amtes (AA) durchsetzen musste. Wie das Magazin berichtet, hatte man seitens des AA gedroht, dass die Mitarbeiter des Generealkonsulats in Erbil keine Hilfe leisten werden.

Es drohten aufgrund eines fehlenden Auslieferungsabkommens angeblich diplomatische Verwicklungen, so das Maas-Ministerium. Das Innenministerium aber, dem Romann zugehörig ist, soll dem Polizeipräsidenten volle Rückendeckung geben haben, so wiederum der Focus. (SB)

Der Beitrag erschien zuerst bei JOUWATCH
https://philosophia-perennis.com/2018/06...e-von-ali-b-an/



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