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D: AfD Bayern will Staatskirchenverträge kündigen
Die AfD Bayern hat in ihr Programm zur Landtagswahl im Oktober weitreichende religionspolitische Forderungen aufgenommen. So tritt die Partei für eine strikte Trennung von Staat und Religion nach französischem Vorbild ein.
21/02/2018
D: AfD-Politiker warnt vor Ende des Dialogs mit Kirche
„Die AfD will keine staatliche Förderung von Religionsgemeinschaften“, heißt es in dem im Internet veröffentlichten 100 Seiten starken Papier. Die Staatskirchenverträge mit der katholischen und evangelischen Kirche müssten „unverzüglich“ gekündigt werden. Nach dem Willen der AfD soll der Staat nicht länger führende christliche Geistliche besolden.
Diese Praxis beruht vor allem auf staatlichen Enteignungen der Kirche im 19. Jahrhundert. Diese sogenannten Staatsleistungen müssten umgehend abgelöst werden, so die AfD. Das fordert auch die Linkspartei. Staatliche Zuwendungen soll es nach der AfD künftig nur noch im bisherigen Umfang für die Pflege sakraler Baudenkmäler „als Bestandteil der Kulturgeschichte im Freistaat“ geben.
Lobbygruppe Kirche
Die Kirchen werden im Wahlprogramm der Partei als „besondere Lobbygruppe“ bezeichnet, die sich von anderen nur dadurch unterscheide, dass sie auf finanzielle staatliche Hilfe zurückgreifen könne. Dies sei dem „bayerischen Steuerzahler nicht länger zumutbar“.
Kirchenasyl will die AfD mit Hilfe des Strafrechts unterbinden. Verbieten möchte die Partei ferner die von Muslimen und Juden praktizierte Beschneidung von Kindern und das rituelle Schlachten von Tieren ohne Betäubung (Schächten). Der bisher im Rahmen eines Modellversuchs erteilte Islamunterricht an staatlichen Schulen solle eingestellt werden.
Schranken für Religionsausübung
Religiöse Trauungen ohne vorherige standesamtliche Eheschließungen gehören nach Ansicht der AfD verboten, um Polygamie und Zwangsheiraten zu unterbinden. Für alle Moscheegemeinden fordert die Partei eine gesetzliche Registrierungspflicht. Sie dürften außerdem kein Geld und auch keine Imame aus dem Ausland erhalten. Öffentliche Freitagsgebete sollten nicht gestattet werden.
Die AfD erkenne die im Grundgesetz verankerte Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit „uneingeschränkt“ an, heißt es im Wahlprogramm. Der Religionsausübung sollten jedoch durch staatliche Gesetze, die Menschenrechte „und unsere Werte“ Schranken gesetzt werden. (kna - mf) https://www.vaticannews.va/de/kirche/new...kuendigung.html
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