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  • 08.08.2018 16:09 - DBK-Desorientierungshilfe....Interkommunion - Wem helfen die deutsche Bischöfe mit ihrem Alleingang?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Gastkommentar von Hubert Hecker
DBK-Desorientierungshilfe
12. Juli 2018


Interkommunion - Wem helfen die deutsche Bischöfe mit ihrem Alleingang?

https://www.katholisches.info/2018/07/db...ntierungshilfe/

Das Verhalten von Papst Franziskus zum deutschen Kommunionstreit ist irritierend widersprüchlich: Zuerst sollte der DBK-Text zur Kommunionszulassung von evangelischen Ehepartnern nicht ‚publikationsreif’ sein, dann galt er als gut gemacht, schließlich sollte er doch auf der DBK-Seite publiziert werden können.

Um die (Un-)Logik des Papstes zu verstehen, muss man seine Erstaussagen zu diesem Themenkomplex studieren. Das war im November 2015, als er mit Kardinal Kasper die deutsche lutherische Gemeinde in Rom besuchte. Damals fragte eine protestantische Frau, ob sie nicht endlich mit ihrem katholischen Mann gemeinsam zur hl. Kommunion gehen könne.

Auf das päpstliche ‚Nein’ …

Darauf antwortete Franziskus: „Ich werde nie wagen, eine Erlaubnis zu geben, das zu tun, weil das nicht meine Kompetenz (als Papst) ist.“ Nach beständiger kirchlicher Lehre sind für die Teilnahme an der hl. Kommunion die volle Mitgliedschaft in der Kirche sowie die rechte Disposition notwendig, d. h. nicht mit einer schweren Sünde belastet zu sein. So steht es auch im Katechismus. Doch nach dieser klaren lehrmäßigen Auskunft

…folgte ein ‚Jein’…

Der Papst stottert sich in seine Zweifelsfragen hinein: „Ich frage mich – und ich weiß nicht, wie ich antworten soll, aber ich mache mir Ihre Frage zu eigen – frage ich mich…: Aber wir haben doch nicht dieselbe Doktrin!?“ Doch diesen Einwand zur kirchlichen Lehre wischte er sofort beiseite: „Das Leben ist größer als (doktrinäre) Erklärungen und Interpretationen.“

Was soll man sich unter dem allgemeinen Ausdruck des jeweils „größeren Lebens“ im Einzelnen vorstellten? Ist damit der Einfall des Augenblicks gemeint? Oder die spontane Idee der Situationsethik? Ist es das Hineinhorchen in das innere Gefühl oder gar die Anpassung der Lehre an den jeweiligen Dialog-Partner gemeint?

… und letztendlich ein uneindeutiges ‚Ja’

Schließlich leitet der Papst zu einer subjektiven Lösungsantwort über: „Es gibt Fragen, auf die man, wenn einer ehrlich mit sich selbst ist, antworten muss: Seht selbst!“ An anderer Stelle meinte er: „Darauf muss jeder selbst eine Antwort finden.“ Die eingangs gestellte Frage sollte in innerer Ehrlichkeit und seelischer Identität beantwortet werden. Zum Schluss verweist Franziskus auf ein Pauluswort: „Ein Glaube, eine Taufe, ein Herr“ – mit der Aufforderung an das fragende Ehepaar: „Zieht selbst daraus die Konsequenzen!“ Und: „Sprecht mit dem Herrn darüber und geht weiter!“

Die Auffassung von Papst Franziskus ist in folgender Aussage zusammenzufassen: Was nach kirchlicher Lehre und Kirchenrecht nicht erlaubt werden kann, die Teilnahme eines protestantischen Ehepartners an der hl. Kommunion, das dürften sich nach Meinung des Papstes konfessionsverschiedene Ehegatten nach ehrlicher Prüfung selbst erlauben. Die Verbindlichkeit kirchlicher Regeln wird durch den Papst selbst aufgehoben.

Nach dieser dialektischen Logik des ‚Nein’ und ‚Ja’

hat sich der Papst auch zu dem Beschlusspapier der Mehrheit der Deutschen Bischofskonferenz vom 20. Februar 2018 geäußert. Er war sich mit dem Präfekten der Glaubenskongregation einig, dass das Thema der DBK-Handreichung von weltkirchlicher Relevanz sei und deshalb nicht im nationalen Alleingang einiger deutscher Bischöfe bearbeitet werden könnte. Außerdem seien die kirchenrechtlichen Grundlagen des Papiers fehlerhaft. Auf diese beiden Mängel hatten sieben deutsche Bischöfe die Glaubenskongregation hingewiesen.

Nach einem Interventionsgespräch von Kardinal Marx mit dem Papst änderte dieser seine Meinung: Das DBK-Papier sei doch publikationsreif, denn es sei „gut gemacht“. Es solle aber nicht als offizielle Handreichung der DBK veröffentlicht werden, da der Text „eine Reihe von Problemen von erheblicher (universalkirchlicher) Relevanz aufwirft“. die kirchrechtlichen Unklarheiten noch von den zuständigen Dikasterien im Vatikan behandelt werden müssten. Seither ist die ‚Handreichung’ vom Februar 2018 unverändert in Titel und Text auf der DBK-Seite veröffentlicht, jedoch ohne Autorenangabe und als unverbindliche ‚Orientierungshilfe’ herabgestuft. Im Text dagegen werden etwa ein Dutzend Mal „wir deutschen Bischöfe“ als Autoren der „Handreichung“ genannt. Etikettenschwindel möchte man zu dieser Publikationspraxis sagen.

Die katholische Eucharistielehre

Einen Abschnitt der Handreichung haben die Bischöfe überschrieben mit: „Wir nehmen die Ermutigung des Papstes ernst“. Sie orientieren sich an den oben dargestellten widersprüchlichen Aussagen von Franziskus bei der lutherischen Gemeinde in Rom. So ist es kein Wunder, dass der DBK-Text auch selbst von der päpstlichen Dialektik des ‚Nein’ und ‚Ja’ geprägt ist. Zunächst das ‚Nein’ zur Interkommunion:


Papst Franziskus mit Luther-Statue

Im vierten Kapitel wird die katholische Eucharistielehre erläutert. Das grundlegende Axiom lautet: Eucharistie-, Glaubens- und Kirchengemeinschaft sind untrennbar verbunden. Daraus folgt: Nur Katholiken sind in der Regel zum Kommunionempfang zugelassen. Da die Schwesterkirchen der Orthodoxie das gleiche Sakraments- und Kirchenverständnis wie die katholischen Kirche haben, werden bei der Kommunionbitte von Orthodoxen keine weiteren Bedingungen gestellt.

Anderes ist es bei den Christen der protestantischen Gemeinschaften: Zu denen gibt es schwerwiegende Differenzen bis Ablehnung der katholischen Kirchen-, Sakraments- und Glaubenslehre. Daher können Protestanten generell nicht zur Kommunion zugelassen werden. Die Ausnahmen in extremen Fällen wie Todesgefahr, Verfolgung etc. sind darin begründet, dass die Eucharistie eine Gnadenquelle darstellt. Allerdings muss der um die Kommunionzulassung Bittende vollständig „den Glauben bezeugen, den die katholische Kirche in diesem Sakrament bekennt“ – so Papst Johannes Paul II. Zu diesem Bekenntnis als Glaubensbedingung zum Kommunionempfang gehören laut DBK-Papier:

▪ In der katholischen Eucharistiefeier wird nicht das Abendmahl Jesu wiederholt, sondern „die Lebenshingabe Jesu am Kreuz vergegenwärtigt“ – als „Opfer der Versöhnung, die Jesus Christus selbst ist“.

▪ Die Wandlungsworte des Priesters bewirken eine „Wesensverwandlung – transsubstantiatio“ von Brot und Wein in den Leib und das Blut Christi.
▪ „Die Kirche glaubt an die bleibende Heilsgegenwart Jesu Christi in den Elementen von Brot und Wein.“ Die Ehrfurcht vor den eucharistischen Gaben, der Tabernakel und das Ewige Licht sind dafür die Zeichen.

▪ In der eucharistischen Anbetung außerhalb der heiligen Messe vertiefen die Betenden den Glauben an die Gegenwart Christi.


▪ Nur ein geweihter Priester kann die heilige Handlung der Eucharistie vollziehen. Er steht am Altar in ‚persona Christi’.

▪ „In jedem Hochgebet wird für den Papst gebetet, der das immerwährende, sichtbare Prinzip und Fundament für die Einheit der Vielheit von Bischöfen und Gläubigen ist.“

▪ Gebetet wird für den Ortsbischof, die Priester und Diakone und alle anderen, die zum Dienst der Kirche bestellt sind.

▪ Mit der Hochgebetsbitte für die Verstorbenen kommt die eschatologische Einheit der ganzen Kirche zum Ausdruck, der Lebenden wie der Toten.
▪ Schließlich werden die Gottesmutter Maria, die Apostel und Heiligen als Fürsprecher der pilgernden Kirche angerufen.


▪ „Bei schweren Sünden setzt der Empfang der Eucharistie den Empfang des Bußsakraments voraus.“

▪ Durch die Mitfeier der Eucharistie sind die Gläubigen in die Welt gesandt, den christlichen Glauben zu bezeugen und entsprechend zu handeln.

Bischöfliches ‚Nein’ zum Kommunionsempfang von Protestanten

Nach den Vorgaben der Bischöfe müssen sich Protestanten zu diesen Glaubenslehren ‚bekennen’, wenn sie in den oben genannten Ausnahmesituationen zur hl. Kommunion ‚zugelassen’ werden wollen. Doch diese katholischen Glaubensinhalte wie Opfercharakter der hl. Messe, Transsubstantiation, eucharistische Anbetung, Weihepriestertum, Papstkirche, Gebet für Verstorbene, Anrufung von Maria und den Heiligen wurden von Luther als antichristlich verteufelt. Wenn nun ein protestantischer Gläubiger diesen katholischen Lehren von ganzen Herzen zustimmt, hat er die Abkehr vom lutherischen Kernglauben vollzogen und müsste um die Aufnahme in die Kirche bitten. Nur wenn ihm „Todesgefahr“ droht – so das Kirchenrecht -, ist eine Kommunionspendung ohne Konversion erlaubt.

In der Praxis wird die Kommunionbitte an der Schwelle der Konversion selten vorkommen. Somit ist die Folgerung zu ziehen: Die deutschen Bischöfe signalisieren mit den aufgeführten Glaubensbedingungen eine grundsätzliche Nichterlaubnis zum Kommunionsempfang von Protestanten, auch in bekenntnisverschiedenen Ehen.

Aber dieses theologisch begründete ‚Nein’ ist nach der neuen dialektischen Logik, die der Papst auch in seinem nachsynodalen Schreiben ‚Amoris laetitia’ vorexerziert hat, nur der unverbindliche Bezug auf die katholische Lehre, eingefügt zur Beruhigung der glaubenstreuen Katholiken. Die entscheidende Botschaft der Orientierungshilfe dagegen liegt nach Umfang und Inhalt in der Bejahung der Interkommunion mit Protestanten – vorerst in bekenntnisverschiedenen Ehen. Dieses Impulssignal unter dem Titel: „… der Einheit auf der Spur“ ist für die ‚modernen’ Bischöfe, Priester und Katholiken, für Protestanten und Presseöffentlichkeit bestimmt.

Anmaßende Neuinterpretation des Kirchenrechts

Die Orientierungshilfe geht zunächst von dem Kirchenrechtskanon 844 aus, der die Ausnahmeregelung für Kommunionempfang für Protestanten beschreibt: Bei „Todesgefahr oder einer anderen schweren Notlage“ (gravis necessitas) wird die Kommunion erlaubt gespendet, wenn eine entsprechende Bitte vorliegt, der katholische Glauben zum Altarssakrament bekundet wird sowie bei rechter Disponierung.


Heilige Eucharistie

Zur Charakterisierung dieses Paragrafen ist festzuhalten, dass jeweils objektiv beschriebene Bedingungen zur Ausnahmekommunion genannt werden: eine äußere schwere Notlage und auf Seiten des Petenden die geäußerte Bitte sowie das Bekenntnis zur katholischen Glaubenslehre. Die ‚rechte Disponierung’, also die Nicht-Belastung durch eine schwere Sünde, kann allerdings nur dem Gläubigen selbst bewusst sein. Alle Bedingungen müssen erfüllt und von einer kirchlich beauftragten Person geprüft sein, um eine offizielle ‚Zulassung’ aussprechen zu können.

Diese klare kirchliche Position traktiert das DBK-Papier mit zahlreichen Umdeutungen, bis am Ende ein ganz anderer Auftrag erscheint: die pastorale Einladung und Hinführung von Protestanten zur Kommunion.

Es sind hauptsächlich zwei Argumentationslinien, mit denen die Orientierungshilfe sowohl die objektiven Bedingungen wegzuinterpretieren als auch die Zulassung durch kirchliche Stellen zu umgehen versucht.

▪ Erstens werden die objektiven, äußeren Notlagen wie Todesgefahr etc. zu einer subjektiven Gesinnungsnot uminterpretiert: Man wolle mit der Kommunionspendung einem „schweren geistlichen Bedürfnis“ abhelfen. Wenn die „tiefe Sehnsucht“ von Protestanten nach dem katholischen Sakrament nicht gestillt würde, könnte dadurch sogar der Glaube gefährdet werden.

Die deutsche Bischofskonferenz maßt sich eine totale Neuinterpretation eines universalkirchlichen Rechtskanons im nationalen Alleingang an. Dabei hatte die Glaubenskongregation im Brief von 25. Mai ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die zuständigen römischen „Dikasterien beauftragt sind, eine baldige Klärung der betreffenden Fragen auf universalkirchlicher Ebene herbeizuführen“. Wenn diese römische Klarstellung kommt, dürfte die deutsche ‚Orientierungshilfe’ Makulatur sein.

Zu der ‚tiefen Sehnsucht nach Kommunion’ ist zu sagen: Das für den Kommunionempfang not-wendige Bekenntnis zur katholischen Sakramenten- und Kirchenlehre impliziert eine Abwendung vom protestantischen Kernglauben. Somit führt die geistliche Sehnsucht nach der Kommunion an der Schwelle der Konversion zur Glaubensstärkung, nicht zur Glaubensgefährdung.

▪ Zum zweiten werden die kirchenrechtlich geforderte Feststellung für die Erfüllung der Bedingungen durch eine subjektive Entscheidung ersetzt. Damit entfällt automatisch die offizielle Zulassung zur Kommunion durch eine kirchlich beauftragte Person.

Für diesen Paradigmenwechsel beruft sich die Orientierungshilfe auf die neue Hermeneutik für die Geschiedenenpastoral von ‚Amoris laetitia’: Bei den „konkreten Bedingtheiten“ der „irregulären“ Situationen von Geschiedenen in einer Zweitehe könnten nicht „gesetzliche Regelungen kanonischer Art“, sondern nur ein „personales Vorgehen der Entscheidungsfindung“ den Weg der Gnade und Liebe eröffnen – auch zu den Sakramenten (vgl. AL 305 mit der umstrittenen Anmerkung 351).

Statt katholische Gewissensbildung beliebige Entscheidungsfreiheit

Nach diesem Muster wollen deutsche Bischöfe auch im Kommunionstreit vorgehen: Die bisherige ‚Kommunionszulassung nach kirchenrechtlich festgelegten Bedingungen’ soll ersetzt werden durch die „persönliche Gewissensentscheidung“ des nicht-katholischen Ehepartners (Kap. 21 der Orientierungshilfe). Doch da stellt sich ein Problem: Auf die Gewissensbildung eines Protestanten hat die katholische Kirche keinen Einfluss; in Glaubenswissen und sittlichen Kriterien ist er auf seine lutherische Gemeinschaft orientiert. Aus diesem Gewissenskontext wird schwerlich Eucharistieteilnahme und Kommunionempfang nach katholischer Lehre und Wahrheit erfolgen können – es sei denn durch wirkliche Konversion.

Nach katholischer Auffassung ist das rechte Gewissen an das sittliche Naturrecht gebunden und in der katholischen Lehre zu bilden. Die Orientierungshilfe dagegen legt den Begriff der völlig ungebundenen „Freiheit des Gewissens“ zugrunde. Damit ist das souveräne Entscheidungsrecht des bürgerlichen Individuums in Religionssachen gemeint, wie es im Grundgesetz Artikel 4 bestimmend ist. In diesem Sinne ersetzt der bischöfliche Text den Begriff des ‚Gewissens’ nach katholischer Lehre mehrfach durch Ausdrücke wie „eigene Entscheidung“ oder „persönliche Entscheidung“, also einen inneren Reflexionsprozess ohne Glaubensbezug. Auch der Zusatz „verantwortet“ sagt dann nur aus, dass die Entscheidung eines Protestanten zum katholischen Kommunionempfang verantwortet ist vor sich selbst und den persönlichen Kriterien.

Bischof Feige für die Regel der Regellosigkeit

Die treibende Kraft hinter diesem Paradigmenwechsel der deutschen Bischofkonferenz scheint Bischof Feige aus Magdeburg zu sein. Im FAZ-Interview vom 25. 6. stellte er zwei gegensätzliche Kirchenauffassungen gegenüber: Nach dem „vorkonziliaren Kirchenbild von einigen“ (Bischöfen) stellen das päpstliche „Lehramt und die Bischöfe die Regeln auf“. „Wir hingegen“ – die Mehrheit der deutschen Bischöfe – „setzten letztlich auf einen geistlichen Weg und die Gewissensfreiheit des Einzelnen“. Mit letzterem Ausdruck bestätigt er die Abwendung von katholischer Gewissensbildung zugunsten der beliebigen Entscheidungsfreiheit des einzelnen Christen. Anstelle der Regeln der apostolischen Kirche und des biblisch fundierten Lehramtes soll die Regellosigkeit des jeweils indiviuellen Ermessens gestellt werden.

Bischof Feige bringt in dem Interview auch ein schönes Beispiel für die neue Unlogik des gleichzeitigen ‚Nein’ und ‚Ja’ zu einer Sache: „Der Satz: keine Eucharistiegemeinschaft ohne Kirchengemeinschaft stimmt, aber er stimmt auch wieder nicht.“ Neben den mathematischen Regeln (‚2 und 2 kann in der Theologie auch 5 sein’, wie der Papstvertraute Antonio Spadaro SJ behauptet) soll nun auch die aristotelische Logik vom Widerspruch in der Kirche nicht mehr gelten.

Brauchen entscheidungsfreie Christen noch eine pastorale Belehrung?
Kardinal Marx und die Mehrheit der Bischofskonferenz propagieren die ‚pastorale Begleitung’ bekenntnisverschiedener Paare als Quintessenz ihrer Bemühungen. Zehn Seiten der 39seitigen Orientierungshilfe sind diesem selbstgestellten Auftrag gewidmet. Mit pathetischer Sprache verkündet der ständige DBK-Rat: „Wir ringen um eine geistliche Hilfe für die Gewissentscheidung in seelsorglich begleiteten Einzelfällen für konfessionsverbindende Ehepaare, die ein ernsthaftes geistliches Bedürfnis haben, die Eucharistie zu empfangen.“

Doch diesem Zielkonzept der pastoralen Betreuung haben die Mehrheitsbischöfe selbst auf zweifache Weise den Boden entzogen:

▪ Die Orientierungshilfe hat an vierzehn Stellen die Kommunion der freien Entscheidung von Protestanten anheimgestellt. Zugleich verkündet sie deren bedingungslose Akzeptanz durch die Kirche. Dieses medienwirksame Signal wird in der Öffentlichkeit als erlaubte Interkommunion oder gar ‚Kommunion für alle’ verstanden. Bei einer generellen Erlaubnis aber erscheint ein spezifisches Pastoralgespräch obsolet. Der neue Bischof von Würzburg hat diese Überflüssigkeit von pastoraler Begleitung schon mal demonstriert, indem er „an alle gemischtkonfessionelle Paare die herzliche Einladung“ aussprach, „zum Tisch des Herrn hinzuzutreten“.

Einzelentscheidung ersetzt die pastorale Einzelfallbetreuung

▪ Auch der Argumentationsfigur der pastoral betreuten Einzelfallregelung ist mit der gleichzeitig verkündeten Entscheidungsfreiheit weitgehend die Basis entzogen. Denn zur ‚persönlichen Entscheidungsfindung’ ist nach dem Selbstverständnis der mündigen Christen keine kirchlich-pastorale Begleitung notwendig, zumal die Kommunionspendung an Protestanten schon flächendeckend praktiziert wird.

In diesem Sinne sagte Kreisdechant Jürgen Quante der ‚Westdeutschen Allgemeinen’: „Die Menschen entscheiden nach ihrem Gewissen und sind dann selbstverständlich zur Kommunion eingeladen. Das handhaben im Kreis Recklinghausen alle Geistlichen so. (…) Die Gewissensentscheidung habe Vorrang, dafür brauchen die Menschen keinen Priester, es sei denn, sie wünschen ein Gespräch“ (WAZ vom 04.02.17).

Im Übrigen hatte die Glaubenskongregation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Frage der „Zulassung“ von protestantischen Ehepartnern zur Kommunion eben nicht nur ein seelsorgliches Thema ist, sondern „den Glauben der Kirche berührt“. Insofern hätte der DBK-Text gar nicht als pastorale Orientierungshilfe publiziert werden dürfen.

Nach der Veröffentlichung des nachsynodalen Schreibens ‚Amoris laetitia’ war erstmals die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen beim Kommunionempfang von höchster kirchlicher Stelle eingeführt worden. Diese unkatholische Praxis wird sich jetzt in Deutschland verstärken, wenn die Mehrheitsbischöfe die unverbindliche Orientierungshilfe den Geistlichen ihrer Bistümer „ans Herz legen“, wie das die Erzbischöfe Becker und Heße schon getan haben. Der Bischof von Speyer erklärt das DBK-Papier ausdrücklich als „verbindliche Orientierung“ für die pastorale Begleitung bekenntnisverschiedener Ehepaare.

Eucharistie-Katechesen als Signal für Katholiken und Protestanten

Aber diese in Gang gesetzte Dynamik zur Aufgabe der katholischen Eucharistielehre erzeugt auch Widerstand von Laien und Geistlichen. Der Paderborner Priesterkreis ‚communio veritatis’ hat die von seinem Bischof in Kraft gesetzte Orientierungshilfe „unannehmbar“ genannt.

Hoffnung besteht auch darin, dass die sieben Diözesanbischöfe und sechs Weihbischöfe, die die ehemalige Handreichung abgelehnt haben, die Widersprüche der Desorientierungshilfe noch besser erkennen und ihre Kritik daran verbreiten. Eine positive Chance ergibt sich aus dem Teil des DBK-Papiers, in dem die katholische Eucharistielehre erläutert wird, wie oben dargelegt. Die Bischöfe sollten selbst Eucharistiekatechesen halten und auch ihre Priester und Katecheten dazu anhalten. Bischof Voderholzer aus Regensburg hat dieses Anliegen aufgegriffen. Kardinal Woelki wird sicherlich seine lehrklare Eucharistiepredigt zum Gründonnerstag wieder verbreiten.

Damit würde dem Glaubensschwund der Katholiken begegnet und den protestantischen Partnern in bekenntnisverschiedenen Ehen signalisiert, dass sie die Kommunion nicht nach autonomer Gewissensentscheidung, sondern nur in extremen Ausnahmefällen bei Akzeptanz der katholischen Sakramenten- und Kirchenlehre sowie ausdrücklicher kirchlicher Zulassung empfangen könnten. Diese kirchliche Lehre und Wahrheit ist nicht verhandelbar.
https://www.katholisches.info/2018/07/db...ntierungshilfe/
Text Hubert Hecker
Bild: MiL/LifeSiteNews/CR (Screenshots)[




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