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  • 18.08.2018 00:13 - Die Gnosis-Anti-Kirche-klerikaler Missbrauch-Wochenendbeilage
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die Gnosis-Anti-Kirche-klerikaler Missbrauch-Wochenendbeilage
18. August 2018Traditio et Fides


Pennsylvania ist überall

Die wenig in D, A und CH beachteten Nachrichten aus den USA sind erschreckend, wo der Staat Pennsylvania sechs Diözesen juristisch zwang ihre Archive zu öffnen, woraus ersichtlich wurde, dass meistens homosexuelle 300 Priester im Zeitraum von 1947 bis 2017 1000 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sexuell missbraucht haben. [Der ganze Report von 1356 Seiten ist hier einzusehen.] Die Bischöfe haben diese Priester systematisch gedeckt und ab und zu den Opfern Abfindungen gezahlt. Die Einzelheiten dieses Missbrauchs sind absolut erschütternd, [Warnung ein: Extrem verstörender Inhalt!] blasphemisch, gotteslästerlich und, wie richtigerweise Ann Barnhardt schreibt, hatten diese Priester ihre Missbrauchsideen [Warnung ein: Extrem verstörender Inhalt!] aus den Satansmessen, an denen sie teilnahmen, denn auf solche Ideen kommt man außerhalb dieses Kontexts nicht. Dass der Missbrauch von Bischöfen gedeckt wurde, die, so Schätzungen, mindestens zu 30% selbst [Warnung ein: Extrem verstörender Inhalt!] homosexuell sind, ist besonders gravierend.

Was ist daran so schlimm?

Dass es die Spitze des Eisberges ist. Wie Elisabeth Yore, eine Rechtsanwältin und The Remnant–Kolumnistin sowie traditionelle Katholikin, die sich seit Jahrzehnten mit der Verfolgung des klerikalen Missbrauchs befasst, bekannt gibt, klagen nur 5% der Missbrauchsopfer meistens nach 10 bis 20 Jahren ihre Täter an, sodass 95% dieser Verbrechen ungestraft bleibt. Wenn wir davon ausgehen, dass 1000 Opfer in sechs amerikanischen Diözesen nur 5% aller Opfer innerhalb dieser Diözesen ausmachen, wenn wir ferner berücksichtigen, dass die Katholische Kirche in den USA insgesamt 197 Diözesen (177 lateinische, 18 ostkirchlich-unierte, 2 Personalordinariate) ihr eigen nennt, so kommen wir, wenn wir von den Zahlen aus Pennsylvania ausgehen (5% = 1000, 100% = 20.000) auf den Durchschnitt von tatsächlichen und nicht nur gemeldeten 3.333 Missbrauchsfällen pro Diözese und somit auf 656.601 Missbrauchsopfer in den ganzen USA. Rechnet man weiter mit den Zahlen aus Pennsylvania, so ergibt das 50 Missbrauchspriester pro Diözese und 9.850 Missbrauchspriester in den USA im Zeitraum 1947-2017. Da uns die durchschnittliche Anzahl der Priester, vom Diakon bis Kardinal gerechnet, für diesen Zeitraum unbekannt ist, im Jahre 2016 betrug sie 37.636 Priester, so können wir leider nicht angeben um welchen Prozentsatz des gesamten US-Klerus sich bei den Missbrauchspriestern handelt.

https://traditionundglauben.com/2018/08/...chenendbeilage/

Wie der berühmte John Jay Report angibt, der den Missbrauch in den US-amerikanischen Diözesen im Zeitraum 1950-2002 untersuchte, wurden in dem Zeitraum von über 50 Jahren mehr als 100.000 Priester, Diakone und Ordensgeistliche ca. 4,4% aller US-Geistlichen des sexuellen Missbrauchs angeklagt, wovon <0.26% verurteilt und <0.1% ins Gefängnis mussten. Was man aber beim John Jay Report berücksichtigen muss, so arbeitete dieser Forscher anhand von Daten, welche im die US-Bischofskonferenz zur Verfügung stellte, während in Pennsylvania die Diözesen juristisch gezwungen wurden alles herauszugeben. Während der John Jay Report sich mit Missbrauch bis zum 17 Lebensjahr befasst, stellen die Daten aus Pennsylvania auch den Missbrauch an jungen Erwachsenen, wie Seminaristen oder Erwachsenen dar, die über 17 Jahre alt waren. Wir haben es also mit ganz anderen und deswegen auch höheren Zahlen zu tun. Wir wissen zwar nicht wie repräsentativ die Zahlen aus Pennsylvania für ganz USA oder die ganze Weltkirche sind. Wir glauben jedoch, dass es US-Diözesen gibt, in denen es noch schlimmer war und ist. Man kann sicherlich die Faustregel anwenden: je liberaler, desto mehr Missbrauch, obwohl der Missbrauch von Seminaristen auch in sehr konservativen Diözesen stattfand.

Was hat das mit uns zu tun?

Alles, denn woanders, in D, A, CH, Polen, Philippinen, Argentina und wo Sie nur wollen ist es nicht anders. Im Gegensatz zu den USA und zu Chile, wo der Staat einschreitet, in Belgien wurde es auch leider umsonst versucht, werden die kirchlichen Archive woanders nicht freigegeben, sodass keine Strafverfolgung der Täter und der dafür verantwortlichen Bischöfe möglich ist. Da leider Gottes die Katholische Kirche im Jahre 2018 überall aus homosexuell-pädophilen Netzwerken besteht, die einander decken, fördern und die einander multiplizieren – durch Missbrauch an Seminaristen und erstellen der Dreierliste zur Bischofswahl – so wird sich die jetzige Kirche, insbesondere unter Franziskus, selbst nicht reinigen können und wollen. Da muss der Staat her, da muss die Justiz zuschlagen.

Sexualdelikte im alten und neuen Kirchenrecht
Welche Lösung sehen wir?

Verlängerung der Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch auf 30 Jahre.
Einstufung des schweren sexuellen Missbrauchs, wie Vergewaltigung, als Kapitalverbrechen.
Wiedereinführung der Todesstrafe.
Hängen der klerikalen Täter, welche vorher laizisiert worden sind.
Ferner Laizisierung aller homosexuellen Priester, Bischöfe und Kardinäle, wie es das alte Kirchenrecht vom 1917, CIC 1917, 2359 § 2 vorsah:

§ 2. Si delictum admiserint contra sextum decalogi praeceptum cum minoribus infra aetatem sexdecim annorum, vel adulterium, stuprum, bestialitatem, sodomiam, lenocinium, incestum cum consanguineis aut affinibus in primo gradu exercuerint, suspendantur, infames declarentur, quolibet officio, beneficio, dignitate, munere, si quod habeant, priventur, et in casibus gravioribus deponantur.

Die deutsche Fassung dieses Canons stammt von uns, samt den []-Klammern, welche der Erläuterung der kirchlich-juristischen Termini dienen:

CIC 1917, 2359 § 2

„Hat sich ein Kleriker gegen das Sechste Gebot

mit Minderjährigen unter 16 Jahren schwer versündigt oder
durch Ehebruch,
Notzucht [Vergewaltigung],
Bestialität [widernatürlicher Geschlechtsverkehr mit Tieren],
Sodomie [Analverkehr mit Männern],
Kuppelei [Zuhälterei],
Blutschande [Inzucht], d.h. Geschlechtsverkehr mit Verwandten oder Verschwägerten im ersten Grade [Schwester, Frau des Bruders],
dann soll er

suspendiert [öffentlich keine priesterliche Dienste ausüben],
als infam [ehrlos] erklärt,
jedes Amtes [z.B. des Pfarrers],
jedes Benefiziums [seiner Einkünfte],
jeder Dignität [z.B. Prälat] und überhaupt jeder Anstellung [z.B. Rektor] enthoben und
in schwereren Fällen mit Absetzung (d. h. Dienstenthebung)
bestraft werden“.

Was bedeutet das aber? Dass das alte Kirchenrecht all die von (1) bis (7) genannten Sünden gegen das Sechste Gebot auf eine Stufe stellt. Dass die Punkte (1), (5), (2), (3) öfters vorkommen, wundert uns 2018 nicht, dass die Punkte (4), (6), (7) aber auch keine Seltenheit waren oder sind, ist daraus ersichtlich, dass sie es ins Kirchenrecht überhaupt schafften. Die oben genannten Kirchenstrafen wurden in den Klammern kurz erläutert unter Absetzung (depositio) versteht man aber

„die Enthebung vom geistlichen Dienst (suspensio ab officio), die Entsetzung von allen Würden, bepfründeten und unbepfründeten Ämtern, Versorgungsansprüchen und sonstigen Diensten, die der Straffällige zu Zeit innehat, und macht ihn unfähig, die genannten Würden und Stellen zu erlangen. Die Absetzung hat aber weder die Befreiung von den aus der Weihe sich ergebenden Verpflichtung (Zölibat, Breviergebet) noch den Verlust der geistlichen Standesrechte, auch nicht den Verlust der geistlichen Tracht zur Folge“. (Eichmann-Mörsdorf, Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici, Bd. III. Prozeß- und Strafrecht, Paderborn 1950, 408)

Dennoch ist die Absetzung (depositio) nicht mit der Ausstoßung aus dem geistlichen Stand (degradatio) identisch, welche die Wirkungen der Absetzung (depositio) samt immerwährender Aberkennung der geistlichen Tracht und die Zurückversetzung in den Laienstand umschließt – die Laizisierung also – wobei die geistlichen Standespflichten (can. 213, CIC 1917) – wie Zölibat und Breviergebet, bestehen bleiben (Eichmann-Mörsdorft, Lehrbuch, Bd. III, 409). Weiter lesen wir im demselben Canon CIC 1917, 2359:

§ 3. Si aliter contra sextum decalogi praeceptum deliquerint, congruis poenis secundum casus gravitatem coerceantur, non excepta officii vel beneficii privatione, maxime si curam animarum gerant.

Can. 2359

§ 3. Wenn er [der Geistlicher] in einer anderer Weise gegen das Sechste Gebot des Dekalogs verstoßen hat, so ist er je nach Schwere des einzelnen Falles mit angemessenen Strafen zu belegen. Der Entzug von Amt oder Benefiziums ist nicht ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn ihm die Seelsorge anvertraut ist.

Unter „anderer Weise“ versteht das Kirchenrecht: einfachen Geschlechtsverkehr, unzüchtige Berührung, unzüchtige Äußerung in Wort und Schrift, durch Teilnahme an unsittlichen Veranstaltungen (vgl. Eichmann-Mörsdorft, Lehrbuch, Bd. III, 452) alles also was nicht unter Can. 2359 § 2 fällt. Soviel also zum alten Kirchenrecht, welches nach dem Konzil bis 1983 theoretisch noch galt, aber aus „postkonziliaren Barmherzigkeitsgründen“ nicht mehr angewandt worden ist, bevor es 1983 durch das neue Kirchenrecht ersetzt wurde. Benedikt XVI. sagte in seinem Interviewbuch Licht der Welt folgendes:

„Dazu hat mir [Ratzinger/Benedikt XVI.] der Erzbischof von Dublin etwas sehr Interessantes gesagt. Er sagte, dass die kirchliche Strafrecht bis in die späten 50er Jahre hinein funktioniert hat; es war zwar nicht vollkommen – vieles ist daran zu kritisieren -, aber immerhin: Es wurde angewandt. Doch seit der Mitte der 60er Jahre wurde es einfach nicht mehr angewandt. Er herrschte das Bewusstsein, die Kirche dürfe nicht Rechtskirche, sondern müsse Liebeskirche sein; sie dürfe nicht strafen. So war das Bewusstsein dafür, dass Strafe ein Akt der Liebe sein kann, erloschen. Damals kam es auch bei ganz guten Leuten zu einer merkwürdigen Verdunkelung des Denkens.“ (Benedikt XVI., Licht der Welt. Der Papst, die Kirche und die Zeichen der Zeit. Ein Gespräch mit Peter Seewald, Herder: Freiburg – Basel – Wien 2010, 42-43)

Was ist denn wohl in der Kirche „Mitte der 60er Jahre“ passiert? Aha, das Konzil. Warum wollte man immer mehr zu einer „Liebeskirche“ werden? Aufgrund der vielen Homosexuellen, die man bewusst in den geistlichen Stand rekrutierte, siehe die Aussagen von Bella Dodd, eines Mitglieds der Kommunistischen Partei Amerikas, welche vor der Kommission der US-Senats bekannte, dass sie persönlich dafür verantwortlich war in den Jahren 1930-40 über 1000 Männer in katholische Seminare eingeschleust zu haben, welche ungläubig, dafür aber Atheisten, Kommunisten und Homosexuelle waren, die alle Priester, anschließend Bischöfe und Kardinäle werden wollten, alle mit der Sendung ausgestattet den katholischen Glauben zu zerstören.

Ist Bella Dodd glaubwürdig?

Natürlich ist sie glaubwürdig, weil alle kommunistischen Sicherheitsdienste des Ostblocks genauso verfuhren und nach vorsichtigen Schätzungen z. B. 1/4 der derzeitigen polnischen Bischofskonferenz aus ehemaligen kommunistischen Agenten besteht, deswegen wurde auch Lustration also die Säuberung der polnischen Bischofskonferenz von den Agenten nicht zufriedenstellend abgeschlossen wurde. Warum sollten denn die Agenten ihre eigene Lustration/Säuberung bewerkstelligen? Die offenen Archive aller kommunistischen Sicherheitsdienste zeigen dasselbe Schema, von dem Bella Dodd spricht:

Man versuchte eigene Leute – Agenten – einzuschleusen.
Man versuchte Seminaristen zur Mitarbeit zu bewegen.
Man versuchte Priester durch Erpressung: Frauen, Homosexualität, Verbrechen zur Mitarbeit zu bewegen.
Natürlich war die Homosexualität der beste Angriffspunkt, weil man ständig erpressbar blieb, was die hohe Anzahl von homosexuellen Bischöfen im polnischen Episkopat und nicht nur dort erklärt. Nach dem Fall des Kommunismus konnten sich die ehemaligen Sicherheitsdienstleute einen sanften Übergang dank der barmherzigen Kirche sichern, weil so viele Bischöfe erpressbar waren und bis heute noch sind. Mutatis mutandis gilt dieses Drehbuch für alle osteuropäischen Staaten. Um auf den Missbrauch zurückzukommen, sei an dieser Stelle gesagt, dass

sowohl die Einschleusung von Homosexuellen,
als auch das Vat. II,
sowie die Nichtanwendung des strafenden Kirchenrechts
zu dieser Plage des klerikalen sexuellen Missbrauchs führte, dessen Höhepunkt, so der John Jay Report, auf die 60er und 70er Jahre fiel. Vielleicht hat aber John Jay Unrecht und wir steuern jetzt einem neuen Höhepunkt zu, wenn man auch die Gruppe über 18 Jahre mitberücksichtigt. Denn das neue Kirchenrecht, sowie die benediktinisch-franziskanische „Null-Toleranz-Politik“ wird ebenfalls nicht angewandt. Das neue, nachkonziliare Kirchenrecht ist leider sehr Wischi-Waschi und straft kaum. So lauten die betreffenden Canones wie folgt:

Can. 1395 — § 1. Ein Kleriker, der, […] in einem eheähnlichen Verhältnis lebt, sowie ein Kleriker, der in einer anderen äußeren Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs verharrt und dadurch Ärgernis erregt, sollen mit der Suspension bestraft werden, der stufenweise andere Strafen bis zur Entlassung aus dem Klerikerstand hinzugefügt werden können, wenn die Straftat trotz Verwarnung andauert.

§ 2. Ein Kleriker, der sich auf andere Weise gegen das sechste Gebot des Dekalogs verfehlt hat, soll, wenn nämlich er die Straftat mit Gewalt, durch Drohungen, öffentlich oder an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen hat, mit gerechten Strafen belegt werden, gegebenenfalls die Entlassung aus dem Klerikerstand nicht ausgenommen.

Und was bedeutet das konkret? Man weiß es nicht. Was sind „die anderen Weisen“? Geahndet wird also nur das, was:

mit Gewalt,
durch Drohung,
öffentlich
an einem Minderjährigen unter sechzehn Jahren begangen wird.
Und was folgt? „Alles kann – muss nicht“. Was ist aber mit den Verbrechen der:

des Ehebruchs,
der Bestialität [widernatürlicher Geschlechtsverkehr mit Tieren],
der Sodomie [Analverkehr mit Männern],
der Kuppelei [Zuhälterei],
der Blutschande [Inzucht], d.h. Geschlechtsverkehr mit Verwandten oder Verschwägerten im ersten Grade [Schwester, Frau des Bruders],
passiert? Sie kommen ausdrücklich nicht vor und wenn etwas ausdrücklich in einem Strafrecht nicht steht, so wird es nicht geahndet. Um es jetzt drastisch zu formulieren: laut CIC 1983 dürfen zwei Priester miteinander einvernehmlich sodomitischen Sex haben, wenn er ohne Gewalt und Drohung und nicht öffentlich vor sich geht. Dies betrifft auch alles sexuelle Handlungen ab 16 Lebensjahr, andere Punkte von (1) bis (5) bleiben auch ungeahndet. Sie können zwar unter die Kategorie „andere äußere Sünde gegen das Sechste Gebot“ (Can. 1395 — § 1.) oder „andere Weise“ (Can. 1395 — § 2) fallen, müssen es aber nicht. Der Richter hat einen Interpretationsspielraum, was im alten CIC 1917 nicht möglich war, sodass ein Vergehen z. B. Sodomie unter Priestern in Diözese X geahndet wird, in Diözese Y, jedoch nicht. Aber seien wird ehrlich: Sodomie unter Priestern oder Sodomie Priester/Laie wird nirgends kirchenrechtlich geahndet. Andere im CIC 1917 genannten Sünden auch nicht.

Woher wissen wir das?

Weil die katholischen Medien und Medien überhaupt darüber berichten würden. Wird ein Priester erwischt, wie er z.B. bei gayromeo [eine homosexuelle Sexbörse] inseriert, dann gibt ihm sein „barmherziger“ Bischof Zeit „über seine Berufung nachzudenken“. Ein Kirchenprozess findet nicht statt, eine zeitweise Beurlaubung schon.

Warum hat man das Kirchenrecht diesbezüglich geändert?

Damit die Sodomiten unter Priestern ein leichtes Leben haben, denn kein Paragraph keine Strafe. Wenn man bedenkt, dass die Arbeiten am neuen im Jahre 1983 veröffentlichten Kirchenrecht gerade zu einer Zeit dauerten als die große Missbrauchslavine über die Kirche rollte, wovon nachweislich der Vatikan informiert worden ist, so kann die Änderung von CIC 1917, Can. 2359 § 2 in CIC 1983, Can. 1395 § 2 nur als ein zynisches Spiel der sodomitischen, diabolischen Narzissten im Vatikan gesehen werden, denn mit diesen Paragraphen ist dem klerikalen Missbrauch wirklich nicht beizukommen. Denn ein guter Bischof, der den Homo-Sumpf seiner Diözese tatsächlich trocken legen wollte, kann nur innerhalb des geltenden Kirchenrechts operieren. Und das geltende Kirchenrecht ist im Jahre 2018 CIC 1983, nicht CIC 1917, leider.

Gnosis als die diabolische Antireligion der Anti-Kirche
Was hat das aber alles mit Gnosis zu tun?

Nach den rationalen Argumenten für die Epidemie des klerikalen Missbrauchs:

Rekrutierung von Homosexuellen,
Homosexuelle Netzwerke von Kardinälen, Bischöfen und Priester, die sich ihren „Nachwuchs“ dadurch sichern, dass die Seminaristen sexuell missbrauchen,
Praktische Straffreiheit durch die Nichtanwendung des Kirchenrechts,
Unzureichende Strafmaßnahmen des Kirchenrechts von 1983,
Kultur des Schweigens, der Komplizenschaft und des Unter-den-Teppich-Kehrens
Das Wer-bin-ich-um-zu-urteilen-Pontifikat also die völligen Homofreiheit
kommen wir zu den spirituellen Ursachen. Wir müssen uns immer wieder wiederholen, dass alles Sichtbare im Unsichtbaren seinen Grund hat. Anders formuliert: hinter einer jeden bösen Tat steckt der Teufel und seine Helfershelfer. Was aus Pennsylvania-Report hervorgeht, trugen manche Missbrauchsfälle alle Merkmale eines satanisch-rituellen Missbrauchs (Englisch: SRA), bei welchen die heiligen Gestalten von diesen Priestern bewusst profaniert wurden. Es fand also eine dreifache schwere Sünde statt:

Missbrauch oder Vergewaltigung,
Vergehen gegen das Zölibatsgebot und Sakrileg,
Sakrileg der Schändung der Heiligen Gestalten.
Während (1) und (2) keinen stricte rituellen Rahmen haben, von der Person des Priesters abgesehen, kommt (3) bei schwarzen, satanischen Messen vor. Der Rückschluss ist also erlaubt, dass einige dieser Missbrauchspriester aktive Satanisten sind, d.h. sie nehmen an satanischen Ritualen statt. Ann Barnhardt schreibt, dass dutzende von Satanisten sich unter Bischöfen und Kardinälen befinden. Dies ist sehr wahrscheinlich, da die Apostasie ja von oben nach unten verläuft, der Fisch vom Kopfe zu stinken anfängt und Pater Amorth sagte, dass sich im Vatikan mehrere satanische Sekten, deren Mitglieder Mitarbeiter des Vatikans sind, befinden. Natürlich sind sie dort, wo denn sonst? Zu diesem Thema haben wir schon mehrmals geschrieben, denn praktizierter Satanismus erklärt den sehr guten umgekehrten sensus fidei des nachkonziliaren Vatikans. Denn alles heiligende und Heil bringende wurde beschnitten oder entsorgt als wüsste man genau wie was wirkt. Da wo die Sonne des wahren Glaubens untergeht, entsteht ein neuer Glaube, der vom Teufel inspiriert ist, welcher möchte, dass man ihn anbetet. Dazu verkleidet er sich erst als der Engel des Lichts und redet uns ein, dass er der berechtigte Gegenspieler Gottes ist. Es ist das dualistische Gottesbild der Gnosis, welches dadurch offenbar wird. Die Quelle der Gnosis ist die Kabbala, die in allen Geheimgesellschaften, wie bei den Freimaurern, betrieben wird. Wie treffend Don Pietro Leone zeigt wird der nachkonziliare Katholizismus zur Gnosis, zu einer neuen Anti-Religion der neuen Anti- oder auch Afterkirche (Pardon!).

Wie wir aus den gnostischen Quellen wissen, besteht das gnostische Bestreben darin „das Mass der Sünde“ zu erfüllen, indem man allen möglichen Gräuel vollbringt, um die Ankunft, Wiederkunft des „Messias“ oder der Neuen Weltordnung zu beschleunigen. Satan will die Kirche und die Welt, wie jetzt in den USA, in Verwirrung stürzen, um auf den Ruinen des Alten sein neues Reich zu errichten. Auf dieser Makro-Ebene denken wohl die wenigsten Satanisten, da sie aber Kleriker sind, so denken sie durch ihre Sünden irgendwie pervers Gottes Willen zu erfüllen, indem sie der negativen, diabolischen Gegenmacht zum „Gleichgewicht der Kräfte“ verhelfen. Vielleicht wollen Sie auch tatsächlich die Wiederkunft Christi beschleunigen, indem sie den endgültigen Glaubensabfalls herbeiführen? Woher wissen wir das? Weil die Gnostiker aller Zeiten so dachten. Satan ändert sich nicht. Er hat eine begrenzte Anzahl von Tricks und Permutationen auf Lager. Deswegen ist es so wichtig die gnostischen Quellen, die diabolischen Quellen der Antikirche zu studieren, um zu wissen, was auf uns zukommen. Wie sehr weise Father Linus Clovis sagte:

It is self-evident that the Catholic Church and the anti-Church currently co-exist in the same sacramental, liturgical and juridical space.

Es ist offensichtlich, dass gegenwärtig die Katholische Kirche und die Anti-Kirche in demselben sakramentalen, liturgischen und rechtlichen Raum koexistieren.

Was bedeutet das? Das wegen des nachkonziliaren „Sowohl-Als-Auch-Jedoch-Aber-Wenn“ Sie alles katholisch und antikirchlich interpretieren können, siehe die o.a. Ausführungen zur kirchenrechtlichen Bestrafung. War es nicht immer so? Ist es nicht das ewige augustinische Gleichnis von der civitas Dei (Gottesstaat) und civitas diaboli (Teufelsstaat), die im Herzen eines Jeden existieren? Nein, denn sowohl die Kirche als auch die Antikirche sind etwas Öffentliches. Amoris Laetitia, Änderung des Kirchenrechts bezüglich der kontemplativen Nonnen durch Vultum Dei quaerere und Cor orans, Förderung von homosexuellen Prälaten, Ehenichtigkeitserklärung auf Wunsch Mitis iudex, Protestanten-Kommunion in Deutschland u.a. sind rechtliche Akte der Antikirche, welche mit der Katholischen Kirchen nichts gemein haben. Hl. Kommunion als „Oblate„, Tridentinische Messe versus „kreativer Kindergottesdienst“ sind öffentliche Tatsachen. Es geht also nicht um den inneren Kampf des Gewissens, sondern um die äußere und sehr effiziente Kirchenzerstörung, die von Innen her betrieben wird, siehe Pennsylvania-Report. Ann Barnhardt, Steven Skojec und DSDZ [der Schreiber dieser Zeilen] glauben alle, dass sich die Katholische Kirche von der Antikirche irgendwann trennen wird, nachdem es offensichtlich geworden ist, wer was ist. Wir glauben aber auch, das vorher ein völliger Zusammenbruch der nachkonziliaren Kirche, welche leider zur Antikirche mutierte, stattfinden wird. Wenn die Amerikaner alle Diözesen zwingen sollten ihre Archive zu öffnen, wenn dies in allen anderen Ländern stattfinden sollte, indem der Staat eingreift, so kann es durchaus sein, dass die katholische Kirche als eine verbrecherische Organisation eingestuft und verboten werden wird.

Die amerikanische Lösung auch bei uns?
Die Amerikaner haben vor politisch auf diese Art und Weise vorzugehen, um den Staat zwingen auf diese Weise das amerikanische Episkopat abzusetzen, weil sich diese Institution aufgrund ihrer inneren Korrumpierung nicht selbst bereinigen wird und der Antipapst Franziskus es natürlich nicht tun wird.

Was wollen die Amerikaner tun?

Den Bischöfen den Geldhahn abdrehen – Geht. US-Kirche ist Spenden finanziert.
Den Staat zwingen alle diözesanen Archive zu öffnen. Geht. Pennsylvania hat es gezeigt.
Bischöfe und Priester krimineller Vergehen anklagen und absetzen. Geht. Wenigstens kommen sie in den Knast wegen Täterschaft, Mittäterschaft oder Vertuschung. Wenn die Verjährungsgrenze für Missbrauch aufgehoben wird dann erst recht.
Mitspracherecht bei Bischofsernennungen erwirken. Geht vielleicht. Hat es schon gegeben.
Wie real ist das?

Sehr real, wegen Trump als Präsident, der sich wenig um die politisch-kirchliche Korrektheit schert und wegen #Me too-Movement. Beim systematischen und institutionellen Kindesmissbrauch wird es jedem zu bunt!

Wie weit ist diese Situation auf D, A und CH übertragbar?

Es ist sehr übertragbar, nur zeitlich verschoben. Während der US-Amerikanische Missbrauchsskandal im Jahre 2001 aufbrach, brach er in Deutschland im Jahre 2010 auf, wurde aber schnell unter den Teppich gekehrt, weil der Staat, durch kirchlich-politische Vernetzung nicht einschritt. Die kirchlichen Archive sollten geöffnet werden, dann doch nicht, Bischof Ackermann sollte sich der Sache annehmen, dann doch nicht.

Was ist die Lösung?

In Deutschland muss eine Partei an die Macht kommen, welche den Staatskirchenvertrag oder das Hitler-Konkordat auch Reichskonkordat genannt, auflösen wird. Es wird keine Verbesserung eintreffen, wenn sich die katholische Kirche in D, A und CH nicht vom Staat löst. Denn

ad 1. Wir können den Bischöfen nicht den Geldhahn abdrehen, da Geld durch die Kirchensteuer völlig leistungsunabhängig rein kommt.

ad 2. Wir können den Staat zu nichts veranlassen, weil die regierenden Parteien in demselben Boot sitzen. Sie brauchen die Kirche, um ihre politische Agenda (z.B. die Flüchtlinge) effizient umzusetzen.

ad 3. Ohne die Hilfe des Staates kann man gegen höhere Staatsbeamte (Priester, Bischöfe und Kardinäle) juristisch im großen Rahmen nicht vorgehen und keine Gesetzesänderung herbeiführen.

ad 4. Das Mitspracherecht würde wohl jetzt den Gremienkatholiken zufallen, weil es in D, A und CH zu wenig richtige Katholiken gibt.

Welche Partei verspricht die größten Chance dies umzusetzen? In Deutschland ist es die AfD, denn in ihrem Programm lesen wir unter 9.0

Bezahlung von Kirchenrepräsentanten wie Bischöfen etc. aus allgemeinen Steuermitteln ist abzuschaffen

Daher haben unsere lieben kirchensteuerfinanzierten Geistlichen von der AfD soviel Angst.

Ist die AfD die Rettung des Abendlandes?

Wohl nicht, niemand ist vollkommen und DSDZ hatte keine Zeit sich auch noch darum zu kümmern, was sicherlich nachzuholen ist. Programm ist das eine, politisches Alltagsgeschäft etwas anderes. Aber AfD ist gegen Islam und die Kirchensteuer, was uns freut. Man wird beobachten müssen, wie sich die AfD schlägt, was wir hiermit unseren politisch interessierten Lesern übertragen, aber das o.a. Programm der Bereinigung des Augias-Stahls ist weder mit CDU/CSU, noch mit SPD, Gründe, FDP, Linke zu schultern. Was meinen Sie dazu?

https://traditionundglauben.com/2018/08/...chenendbeilage/
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