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  • 07.09.2018 00:08 - Papst Franziskus ändert im Katechismus die Zahl 2267 zur Todesstrafe
von esther10 in Kategorie Allgemein.

GENEHMIGT AM 1. AUGUST



Papst Franziskus ändert im Katechismus die Zahl 2267 zur Todesstrafe

Papst Franziskus hat die Änderung der Zahl 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche über die Todesstrafe befohlen und erklärt, dass "es unzulässig ist".
2/2/18 3:26 PM
nfoCatólica ) Franziskus, in einer gewährten Audienz am 11. Mai dieses Jahr der Präfekt der Kongregation für die Glaubenslehre, genehmigt Kardinal Luis F. Ladaria eine Neuformulierung von 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche verkündet in 1992, vorausgesetzt, dass es in die verschiedenen Sprachen übersetzt und in allen neuen Ausgaben des genannten Katechismus eingeführt wird. Gestern, am 1. August diese Übersetzungen wurden in der Bollettino der Sala Stampa, sofern veröffentlicht , dass die neue Formulierung in Kraft getreten am Tag seiner Verabschiedung, wenn in L'Osservatore Romano veröffentlicht.

Der Katechismus, in seinem Punkt 2267, lehrte das Folgende :

Die traditionelle Lehre der Kirche schließt nicht aus, unter der Annahme der vollständigen Überprüfung der Identität und Verantwortung der Schuldigen, den Rückgriff auf die Todesstrafe, wenn dies der einzig mögliche Weg wäre, um die Menschen des ungerechten Aggressors wirksam zu verteidigen.

Aber wenn die unblutigen Mittel ausreichen, um die Sicherheit des Aggressors zu schützen und zu verteidigen, wird sich die Autorität auf diese Mittel beschränken, weil sie den konkreten Bedingungen des Gemeinwohls besser entsprechen und mehr der Würde der menschlichen Person entsprechen.

Heute, als Folge der Möglichkeiten, dass der Staat das Verbrechen effektiv zu unterdrücken und denjenigen, der es begangen hat, unschädlich zu machen, ohne die Möglichkeit der Erlösung endgültig zu beseitigen, geschehen die Fälle, in denen es absolut notwendig ist, den Gefangenen "sehr zu unterdrücken" [...] selten [...], wenn es schon irgendwelche gibt »(EV 56)

Nun heißt es in Punkt 2267 des Katechismus:

Lange Zeit wurde der Rückgriff auf die Todesstrafe durch die legitime Behörde nach ordnungsgemäßem Verfahren als angemessene Reaktion auf die Schwere einiger Verbrechen und als zulässige, wenn auch extreme Mittel zum Schutz des Gemeinwohls angesehen.

Heute wächst das Bewusstsein, dass die Würde der Person auch nach schweren Verbrechen nicht verloren geht. Darüber hinaus wurde ein neues Verständnis über die Bedeutung von strafrechtlichen Sanktionen durch den Staat erweitert. Schließlich wurden Systeme effektiver Haft, die Gewährleistung der notwendigen Schutz der Bürger umgesetzt werden, aber zur gleichen Zeit, nehmen Sie nicht den Angeklagten auf jeden Fall die Möglichkeit der Erlösung entfernt.

Deshalb ist die Kirche lehrt, im Licht des Evangeliums, dass „die Todesstrafe für unzulässig, weil sie die Heiligkeit und Würde der Person untergräbt“ 1 und stimmen mit der Bestimmung ihrer Abschaffung weltweit.

__________________________

1 FRANCISCO, Rede des Heiligen Vaters Francisco anlässlich des 25. Jahrestages des Katechismus der Katholischen Kirche, 11. Oktober 2017: L'Osservatore Romano, 13. Oktober 2017, 5.

Brief des Kardinalpräfekten der Kongregation für die Glaubenslehre

KONGREGATION FÜR DIE GLAUBENSLEHRE

Brief an die Bischöfe
über die neue Formulierung von n. 2267
des Katechismus der Katholischen Kirche
über die Todesstrafe

1. Der Heilige Vater Francis, in seiner Ansprache auf dem anlässlich des zwanzig - fünften Jahrestages der Veröffentlichung des Apostolischen Konstitution Fidei depositum , mit dem Johannes Paul II verkündet Katechismus der Katholischen Kirche , fragte umformuliert wird Lehre über die Todesstrafe Tod, um die Entwicklung der Lehre, die dieser Punkt in der letzten Zeit hatte, besser zu sammeln. [1] Diese Entwicklung beruht hauptsächlich auf dem immer klareren Bewusstsein in der Kirche von der Achtung allen menschlichen Lebens gegenüber. In dieser Zeile sagte Johannes Paul II .: "Nicht einmal der Mörder verliert seine persönliche Würde und Gott selbst wird sein Garant". [2]

2. In diesem Sinne muss die Einstellung zur Todesstrafe verstanden werden, die immer mehr in der Pastorenlehre und in der Sensibilität des Gottesvolkes bestätigt wird. Wenn nämlich die politische und soziale Situation der Vergangenheit die Todesstrafe zu einem akzeptablen Instrument zum Schutz des Gemeinwohls gemacht hat, wird heute zunehmend das Bewusstsein wach, dass die Würde der Person nicht verloren geht nachdem man sehr schwere Verbrechen begangen hat. Darüber hinaus wurde ein neues Verständnis über die Bedeutung von strafrechtlichen Sanktionen durch den Staat erweitert. Schließlich wurden wirksamere Haftsysteme eingeführt, die die notwendige Verteidigung der Bürger gewährleisten, zu einem neuen Bewusstsein geführt haben, das die Unzulässigkeit der Todesstrafe anerkennt, und daher ihre Abschaffung gefordert.

3. In dieser Entwicklung ist die Lehre der Enzyklika Evangelium vitae von Johannes Paul II. Von großer Bedeutung . Der Heilige Vater unter den Zeichen der Hoffnung einer neuen Zivilisation des Lebens aufgeführt „laaversión zunehmend verbreitet in der öffentlichen Meinung über die Todesstrafe , auch als ein Instrument der“ legitimer Verteidigung „sozialer, die Möglichkeiten erwägen , das Konto eine moderne Gesellschaft, um Verbrechen wirksam zu unterdrücken, so dass, wenn man neutralisiert, wer es begangen hat, Sie nicht von der Möglichkeit der endgültigen Erlösung ausgeschlossen werden ». [3] Die Lehre von Evangelium vitae wurde später in der editio typica des Katechismus der Katholischen Kirche gesammelt . Die Todesstrafe wird dabei nicht als Strafe im Verhältnis zur Schwere des Verbrechens dargestellt, sondern ist nur dann gerechtfertigt, wenn sie "der einzig mögliche Weg wäre, um die Menschen des ungerechten Aggressors wirksam zu verteidigen", obwohl tatsächlich "die Fälle wo es absolut notwendig ist, den Gefangenen zu unterdrücken, geschieht es sehr selten, wenn es überhaupt welche gibt »(Nr. 2267).

4. Johannes Paul II. Hat auch bei anderen Gelegenheiten gegen die Todesstrafe interveniert und sich sowohl für die Achtung der Würde der Person als auch für die Mittel eingesetzt, mit denen sich die heutige Gesellschaft gegen die Kriminellen verteidigen muss. So prophezeite er in der Weihnachtsbotschaft von 1998 "in der Welt den Konsens über dringende und angemessene Maßnahmen ... um die Todesstrafe zu verbannen". [4] Einen Monat später wiederholte er in den Vereinigten Staaten: "Ein Zeichen der Hoffnung ist die wachsende Erkenntnis, dass man die Würde des menschlichen Lebens niemals leugnen darf, nicht einmal jemand, der ein großes Unrecht getan hat. Die moderne Gesellschaft hat die Mittel, sich selbst zu schützen, ohne Kriminellen die Möglichkeit einer Änderung endgültig zu verwehren. Ich wiederhole den Appell, den ich kürzlich, zu Weihnachten, eingelegt habe, um die Todesstrafe abzuschaffen, die grausam und unnötig ist. " [5]

5. Der Impuls, sich zur Abschaffung der Todesstrafe zu bekennen, setzte sich mit den nachfolgenden Päpsten fort. Benedikt XVI. Hat die Aufmerksamkeit der Verantwortlichen für die Gesellschaft auf die Notwendigkeit gelenkt, alles zu tun, um die Todesstrafe abzuschaffen. [6] Und dann sagte er einer Gruppe von Gläubigen voraus, dass "ihre Beratungen politische und legislative Initiativen fördern könnten, die in immer mehr Ländern gefördert werden, um die Todesstrafe abzuschaffen und die substantiellen Fortschritte bei der Anpassung des Strafrechts fortzusetzen auf die Bedürfnisse der menschlichen Würde der Gefangenen in Bezug auf die effektive Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung. " [7]

6. In derselben Perspektive wiederholte Papst Franziskus, dass "heute die Todesstrafe unzulässig ist, da das Verbrechen der Verurteilten ernst ist". [8] Die Todesstrafe gilt ungeachtet der Modalitäten der Hinrichtung als "grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung". [9] Es muss auch "wegen der mangelnden Selektivität des Strafvollzugs und der Möglichkeit eines Rechtsirrtums" zurückgewiesen werden. [10] Es ist in diesem Sinne , dass Papst Francis genannt hat für eine Überprüfung der Formulierung des Katechismus der Katholischen Kirche über die Todesstrafe, so wird behauptet , dass „sehr ernst , dass das Verbrechen, war Strafe des Todes ist unzulässig, weil es die Unverletzlichkeit und Würde der Person »untergräbt.[11]

7. Die neue Formulierung von Nr. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche , bestätigt von Papst Franziskus, befindet sich in Kontinuität mit dem vorhergehenden Lehramt und trägt eine kohärente Entwicklung der katholischen Lehre voran. [12] Der neue Text folgt den Schritten der Lehre von Johannes Paul II. In Evangelium vitaebekräftigt, dass die Unterdrückung des Lebens eines Straftäters zur Bestrafung eines Verbrechens unzulässig ist, weil er die Würde des Menschen bedroht, eine Würde, die auch nach schweren Verbrechen nicht verloren geht. Diese Schlussfolgerung wird auch unter Berücksichtigung des neuen Verständnisses der vom modernen Staat angewandten Strafsanktionen erzielt, die sich vor allem auf die Rehabilitation und soziale Reintegration des Kriminellen richten sollten. Angesichts der Tatsache, dass es in der heutigen Gesellschaft effektivere Haftsysteme gibt, ist die Todesstrafe für den Schutz unschuldiger Menschen unnötig. Gewiss bleibt die Pflicht der öffentlichen Gewalt, das Leben der Bürger zu schützen, wie es immer das Lehramt gelehrt hat und wie es der Katechismus der Katholischen Kirche bestätigtin den Nummern 2265 und 2266.

8. All dies zeigt, dass die neue Formulierung von n. 2267 des Katechismus drückt eine authentische Entwicklung der Lehre aus, die nicht im Widerspruch zu den früheren Lehren des Lehramtes steht. In der Tat können diese im Lichte der primären Verantwortung der öffentlichen Gewalt zum Schutz des Gemeinwohls in einem sozialen Kontext erklärt werden, in dem strafrechtliche Sanktionen anders verstanden wurden und in einem Umfeld stattfanden, in dem es schwieriger war garantieren, dass der Verbrecher sein Verbrechen nicht wiederholen konnte.

9. In der neuen Formulierung wird hinzugefügt, dass das Bewusstsein für die Unzulässigkeit der Todesstrafe "im Licht des Evangeliums" gewachsen ist. [13] Tatsächlich hilft das Evangelium, die Ordnung der Schöpfung, die der Sohn Gottes angenommen, gereinigt und zur Fülle gebracht hat, besser zu verstehen. Er lädt uns auch zur Gnade und Geduld des Herrn ein, der allen Zeit gibt, sich zu bekehren.

10. Die neue Formulierung von n. 2267 des Katechismus der Katholischen Kirche möchte ein Anstoß für ein festes Engagement sein, auch durch einen respektvollen Dialog mit den politischen Autoritäten, damit eine Mentalität, die die Würde jedes menschlichen Lebens anerkennt, begünstigt und die Bedingungen geschaffen werden, um sie zu beseitigen heute die gesetzliche Institution der Todesstrafe, wo es noch in Kraft ist.

Der Papst Franziskus hat am 28. Juni 2018 in der Audienz, die dem unterzeichnenden Sekretär gewährt wurde, die vorliegende Charta angenommen, die auf der Ordentlichen Sitzung dieser Kongregation am 13. Juni 2018 beschlossen wurde, und ihre Veröffentlichung angeordnet.

Gegeben in Rom, am Sitz der Kongregation für die Glaubenslehre, am 1. August 2018, Gedenken an den heiligen Alfons Maria de Ligorio.

Luis F. Karte. Ladaria, SI
Präfekt
http://www.infocatolica.com/?t=noticia&cod=32813
+ Giacomo Morandi
Titularerzbischof von Cerveteri
Sekretär



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