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  • 20.09.2018 00:52 - Die „Option Benedikt“Papst Franziskus und Papst Benedikt XVI.: „wahrer Papst“ und „falscher Papst“? Von Roberto de Mattei*
von esther10 in Kategorie Allgemein.


Die „Option Benedikt“
8. März 2018


Papst Franziskus und Papst Benedikt XVI.: „wahrer Papst“ und „falscher Papst“?
Von Roberto de Mattei*

Die „Option Benedikt“ wird von Rod Dreher nicht nur erläutert, um einen Modus zu beschreiben, wie ein christliches Leben in einem säkularisierten Westen möglich ist (The Benedict Option: A Strategy for Christians in a Post-Christian Nation, Blackstone Audiobooks 2017). Sie kann auch als Exit Strategy für jene aus der Krise verstanden werden, die Benedikt XVI. als „wahren Papst“ Franziskus als „falschen Papst“ entgegensetzen.

Die Verfechter dieser These, die hinter vorgehaltener Hand in einigen römischen Kirchenkreisen verbreitet ist, sind überzeugt, daß der beste Weg, sich Papst Franziskus‘ zu entledigen, der ist, nachzuweisen, daß Jorge Mario Bergoglio wegen der Ungültigkeit seiner Wahl und/oder des Rücktritts von Benedikt XVI., der gar nicht auf sein Amt verzichtet habe, gar nicht Papst ist.

Diese Position gründet vor allem auf dem Werk von Prof. Valerio Gigliotti „Die abgelegte Tiara“ 1) (Olschki, Florenz 2013), dessen letztes Kapitel der „‘Renuntiatio mystica‘ von Benedikt XVI.: Recht und Theologie im Dienst des Volkes“ (S. 387–432) gewidmet ist. Laut Gigliotti „wird der überraschendste und wirklich innovative Aspekt durch die Grundperspektive geboten, die den ganzen Verlauf des Rücktritts von Papst Benedikt XVI. durchzieht: eine Dimension, die das Institut der renuntiatio von der rechtlichen Ebene der Aufgabe der potestas regendi et guberandi Ecclesiae auf die mystische Ebene des Dienstes an der Kirche, am Volk Gottes, in die Dimension des Gebets und der Stille des Rückzugs aus der Welt überträgt“ (S. 403). Der Weg für eine suggestive, aber haltlose kanonische Abkürzung, um den doktrinellen Problemen zu entgehen, ist damit aufgetan.

Prof. Don Roberto Regoli hat in seinem Buch „Über die Kirchenkrise hinaus. Das Pontifikat von Benedikt XVI.“2) (Lindau, Turin 2016) die These Gigliottis aufgegriffen, und bei der Vorstellung von Don Regolis Buch 2016 im Festsaal der Universität Gregoriana sagte Msgr. Georg Gänswein, daß Papst Benedikt das Verständnis des „Petrus-Amtes“ nachhaltig „verändert“ hat.

„Er hat seinen Stuhl geräumt, doch diesen Dienst hat er mit seinem Schritt vom 11. Februar 2013 eben nicht verlassen. Er hat das personale Amt stattdessen ergänzt um eine kollegiale und synodale Dimension, als einen quasi gemeinsamen Dienst. (…) Seit der Wahl seines Nachfolgers Franziskus am 13. März 2013 gibt es also keine zwei Päpste, aber de facto ein erweitertes Amt ̶ mit einem aktiven und einem kontemplativen Teilhaber. Darum hat Benedikt XVI. weder den weißen Talar noch seinen Namen abgelegt. Darum ist seine korrekte Anrede auch heute noch ‚Heiliger Vater‘, und darum zog er sich auch nicht in ein abgelegenes Kloster zurück, sondern in das Innere des Vatikans – als sei er nur beiseite getreten, um seinem Nachfolger und einer neuen Etappe in der Geschichte des Papsttums Raum zu geben.“

Zu den besten Arbeiten, die diesen Versuch einer Neudefinition des Päpstlichen Primats widerlegen, gehören ein fundierter Aufsatz von Kardinal Walter Brandmüller mit dem Titel „Renuntiatio Papae. Einige kirchenrechtshistorische Überlegungen“ 3) (Archivio Giuridico, 3–4/2016, S. 655–674) und ein umfassendes Buch der Professorin des Kirchenrechts an der Universität Bologna, Geraldina Boni: „Über einen Verzicht. Die Entscheidung von Papst Benedikt XVI. und das Recht“ 4) (Bononia University Press, Bologna 2015).

Wenn Gigliotti schreibt, daß “Benedikt XVI. wie bereits Cölestin V., nach sechs Jahrhunderten mit dem Einbrechen einer neuen renuntiatio in die Kirchengeschichte, dem Gestus des päpstlichen Verzichts eine neue Bedeutung gibt, indem er die potestas dem servitium unterordnet und nach dem patristischen Modell das päpstliche Amt mehr zum ministerium als dominium macht“ (La Tiara deposta, S. XXXVII), merkt Boni an, daß diese Behauptung „sich vielleicht für eine willkürliche Ancipiti-Lesart des petrinischen munus eigne, aber bar jedes kirchlichen munus“ sei (Sopra una rinuncia, S. 190). Gleiches gelte für eine andere Behauptung Gigliottis, laut der „die Geschichte des Verzichts auf die Tiara wohl die Geschichte eines Machtverzichts ist, aber auch und vor allem die Geschichte einer Willensausübung, die gerade im Moment ihrer äußersten, negativen Deklination (non volo, ab-renuntio), das christozentrische und potestative Wesen des Petrusamtes zum Ausdruck bringt“ (La Tiara deposta, S. XL).

Die „renuntiatio mystica“ von Benedikt, so Gigliotti, „begründet den neuen Status des zurückgetretenen Papstes“ (S. 414). Er „ist rechtlich nicht mehr Summus Pontifex, aber zugleich kann er nicht mehr der Kardinal sein, der ins Konklave eingetreten ist, sondern muß zugleich einen neuen, rechtlichen und persönlichen ‚Status‘ annehmen, einen ‚dritten Körper‘, der die tria corpora papae miteinschließt. Das hat Benedikt XVI. vollzogen und auf diese Weise eine Möglichkeit der Weiterentwicklung jener glücklichen Intuition von Ernst Kantorowicz von den beiden Körpern des Königs eingeleitet, die von Agostino Paravicini Bagliani in seinem ‚Der Körper des Papstes‘5) aufgegriffen wurde“ (La Tiara deposta, S. 403f).

Zurecht beurteilt Kardinal Brandmüller die Idee einer renuntiatio mystica und den Versuch, eine Art von zeitgleichem Parallelismus eines regierenden Papstes und eines betenden Papstes zu etablieren, als nicht nachvollziehbar.

„Um diesen Dualismus zu begründen, hat man auf jene von Kantorowicz in The King’s two bodies erarbeitete Idee zur Unterscheidung der öffentlichen Person des Königs und seiner Privatperson Bezug genommen. Aber wie auch immer: Kantorowicz sprach von zwei Aspekten ein und derselben physischen Person. Ein ‚zweiköpfiges‘ Papsttum wäre eine Monstrosität“ (Renuntiatio Papae, S. 660).

Was die Zweifel an der Gültigkeit der Wahl von Papst Franziskus betrifft, so Geraldina Boni, bestrafen die geltenden, kanonischen Konstitutionen die simonistische Wahl nicht mit Ungültigkeit. Auch eine Wahl, die das Ergebnis von Vereinbarungen, Abmachungen, Versprechen oder anderen Verpflichtungen irgendeiner Art unter den Kardinälen ist, wie die mögliche Planung der Wahl von Bergoglio, die Austen Ivereigh in seinem Buch „Der große Reformer. Franziskus und wie man einen radikalen Papst macht“6) (Henry Holt and Company, New York 2014) beschreibt, wird dadurch nicht null und nichtig.

Das Kirchenrecht hat durchgehend gelehrt, daß die friedliche „universalis ecclesiae adhaesio“ unfehlbares Zeichen einer gültigen Wahl und eines rechtmäßigen Papsttums ist. Die Anhänglichkeit gegenüber Papst Franziskus durch das Volk Gottes wurde bisher von keinem Kardinal, der am Konklave beteiligt war, in Zweifel gezogen.

Was Boni von der Universität Bologna schreibt, trifft sich mit dem, was auch John Salza und Robert Riscoe gestützt auf die bedeutendsten Theologen und Kirchenrechtler schreiben. Die Akzeptanz eines Papstes durch die Weltkirche ist ein unfehlbares Zeichen seiner Rechtmäßigkeit und „saniert an der Wurzel“ jeden Mangel an seiner Erwählung (zum Beispiel verbotene Machenschaften, Konspirationen, usw.).

Das Problem, zu dem wir hingegen auf eine Diskussion hoffen, ist ein ganz anderes. Fünf Jahre des Pontifikats genügen, um eine umfassende Bilanz zu ziehen. Wenn es stimmt, daß der Papst vor allem der ist, der die Kirche leitet, wäre eine gründliche Überprüfung des Bergoglianischen Pontifikats vonnöten, um alle doktrinellen und pastoralen Schatten seiner Amtsführung aufzuzeigen.

In nur sechs Jahren der Regierung, beseitigte der heilige Pius V. (1566–1572) die Häresie in Italien, erneuerte die Kirche in capite et membris, stellte mit dem Tridentinischen Katechismus und der Heiligen Messe die Doktrin und die Liturgie wieder her, förderte die Heilige Liga gegen die Türken und rettete die christliche Zivilisation in Lepanto, sodaß Dom Guéranger schreiben konnte:

„Das Werk des heiligen Pius V. zur Wiederherstellung der christlichen Sitten, zur Festlegung der Ordnung des Konzils von Trient, zur Veröffentlichung des einer Erneuerung unterzogenen Breviers und des Missale hat aus seinem Pontifikat, das sechs Jahre dauerte, eine der fruchtbarsten Epochen der Kirchengeschichte gemacht“.

Welches sind die Früchte für die Kirche der fünf Jahre des Pontifikats von Papst Franziskus? Von dieser Frage haben die Überlegungen auszugehen. Sie richtet sich in erster Linie an die Kardinäle als erste Mitarbeiter des Papstes und daher direkt Mitverantwortliche seiner Regierung, jedenfalls solange sie sich nicht öffentlich distanzieren werden.

*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
https://www.katholisches.info/2018/03/die-option-benedikt/
Bild: Corrispondenza Romana
https://restkerk.net/2017/12/04/bergogli...ot-magisterium/



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