Frankfurt: Lebensrechtler-Mahnwachen vor „Pro Familia“ beschäftigen Politiker
Veröffentlicht: 3. Oktober 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abgeordnetenhaus, Abtreibung, Bannmeile, Beratungsstellen, CDU, FDP, Gebetsaktion, Lebensrecht, Mahnwache, Mathias von Gersdorff, Ordnungsdezernent, Polizei, Pro familia, rechtlich, ungeborene Kinder, Urteile
Mathias von Gersdorff Der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), lehnt aus rechtlichen Gründen die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern um die abteibungsfreundliche Beratungsstelle von Pro Familia ab.
Seit dem 26. September 2018 organisiert die internationale Organisation „40 Days for Life“ (in Zusammenarbeit mit dem Verein „Helfer für Gottes kostbare Kinder“) eine Gebetsaktion vor der Beratungsstelle von Pro Familia im Frankfurter Westend.
Die Mahnwache strebt einen Gesinnungswandel für das Lebensrecht ungeborener Kinder und ein Ende der Abtreibungen an.
Dagegen hat sich ein feministisches Bündnis gebildet, das eine Bannmeile von 150 Metern Abstand zur Beratungsstelle fordert. Das Ansinnen wurde im Stadtparlament von SPD, Grünen, LINKE und einigen Splitterparteien unterstützt.
So fand sich am vergangenen Freitag (28. September) eine Mehrheit, die die Schaffung einer solchen Bannmeile fordert. CDU, AfD und „Bürger für Frankfurt“ votierten gegen die Bannmeile.
Es war den Stadtverordneten allerdings von vornherein klar, dass die rechtlichen Bedingungen kaum vorhanden sind. Etliche Urteile höchster Gerichte verbieten ausdrücklich die Bildung von Bannmeilen in solchen Situationen. (Siehe: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.co...rankfurter.html)
Dieser Argumentation schloss sich der Frankfurter Ordnungsdezernent, Markus Frank (CDU), an: Es gibt in diesem Fall keine Handhabe, die Versammlungs- und Meinungsfreiheit einzuschränken.
Inzwischen liegt sogar ein nagelneuer Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht, unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“ Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile zurück.
Ein älteres Urteil aus Freiburg i. Br., in welchem eine Bannmeile beschlossen wurde, findet im Falle Frankfurts keine Anwendung: Die Beter von „40 Tage für das Leben“ haben laut Frank erklärt, auf ein Ansprechen der Besucher der Beratungsstelle und auf das Austeilen von Informationsmaterial zu verzichten. Sie wollen lediglich beten. Zudem hat sich „40 Tage für das Leben“ freiwillig bereit erklärt, in einem Abstand von 40 Metern zum Eingang der Beratungsstelle zu stehen.
Die Frankfurter Polizei bestätigte, dass die Beter von „40 Tage für das Leben“ die Besucher der Beratungsstelle nicht ansprechen.
Die Entscheidung des Ordnungsdezernenten wurde von der FDP scharf kritisiert. Die Liberalen hatten im Stadtverordnetenhaus den Antrag gestellt, eine Bannmeile zu errichten. Uwe Schulz, rechtspolitischer Sprecher der FDP, nannte die Entscheidung Franks eine „beispiellose politische Ignoranz“.
Nun könnte Frankfurts Oberbürgermeister, Peter Feldmann (SPD), seine „Richtlinienkompetenz“ anwenden und die Errichtung einer Bannmeile anbefehlen. Bislang hat er sich zum Fall nicht geäußert. Ob er sich aber angesichts der eindeutigen Rechtslage dazu bewegen lässt, ist zweifelhaft.
Die Abtreibungsaktivisten haben jedenfalls schon angekündigt, bis zum Ende der Mahnwachen am 4. November an den Werktagen mittags Gegendemonstrationen durchführen zu wollen.
Erstveröffentlichung des Beitrags hier: https://mathias-von-gersdorff.blogspot.c...-frankfurt.html
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