6 Millionen getötete Kinder im Mutterleib
Veröffentlicht: 7. Oktober 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, EU, EU-Recht, Gender-Ideologie, Gewissensfreiheit, Kindesvernichtung, Kindstötung, Lebensrecht, Mutterleib, Peter Helmes, Rechtsordnung, Schwangere |Hinterlasse einen Kommentar
Von Peter Helmes
Sechs Millionen ungeborene Kinder werden „abgetrieben“. Sagen wir es deutlich: „Abtreibung“ ist die verharmlosende Bezeichnung für Tötung Ungeborener im Mutterleib. Eine brutale Methode, Kinder nicht das Licht der Welt erblicken zu lassen.
Und es wird nicht weniger: Seit 1974 wurden in Deutschland fast sechs Millionen Kinder abgetrieben – wobei die Dunkelziffer erheblich höher sein dürfte…
Diese Kindesvernichtung geht uns alle an. Ich mahne seit vielen Jahren davor, diese Verbrechen zu verharmlosen. Es gibt kein Recht auf Tötung!
Warum schweigen die Kirchen so laut, wenn es um den Schutz des Lebens geht? Das ist ein Skandal!
Es müßte jedes Wochenende in den Predigten gemahnt werden, unsere ungeborenen Kinder zu schützen. Das wäre die wichtigste Aufgabe der „Seelsorger“! Oder sorgen sie sich mehr um Gaudi und Unterhaltung der Gläubigen?
Aber bei diesem Thema gehören Jux, Kurzweil und allerlei Ringelpitz, wie sie heute in den Kirchen gerne praktiziert werden, einfach nicht dazu. Soviel Ernst muß sein – auch und gerade in der katholischen Kirche.
Die Abtreibungsbefürworter haben jede Scham abgelegt und betreiben ganz offen ihr „Geschäft“:
So hat das EU-Parlament bereits eine Reihe folgenschwerer Beschlüsse gefaßt:
Unterordnung des nationalen Rechts unter EU-Recht, Gender-Ideologie an Schulen,
Verpflichtung zur Anerkenntnis der Homo-Pseudo-„Ehe“, Einschränkung der Meinungs- und Gewissensfreiheit und letztlich: Abtreibung als Menschenrecht
Besonders brisant ist die Proklamation eines angeblichen „Menschenrechts auf Abtreibung“ in Punkt 77 des Dokuments des EP. Dies beinhaltet, daß beispielsweise die Abwesenheit von Abtreibungsmöglichkeiten künftig als Folter gewertet würde, weil eine Frau dadurch gezwungen sei, ihr Kind zur Welt zu bringen – oder daß ein Arzt, der sich weigert, eine vorgeburtliche Kindstötung vorzunehmen, sich – wider jegliche Logik – der Körperverletzung schuldig machen würde.
Medizinisches Personal soll dadurch seiner Gewissensfreiheit beraubt und Lebensschützer kriminalisiert werden.
Damit stellt die EU im Handstreich die Rechtsordnung ihrer Mitgliedsstaaten auf den Kopf und pervertiert den Begriff der Menschenrechte an sich.
Der Schutz des Lebens ist nicht verhandelbare und keine Ware, die man beliebig kaufen und verkaufen kann. „Werbung“ für Abtreibung ist moralisch mehr als fragwürdig, sie ist ein Vergehen gegen unsere Kultur.
FORTSETZUNG des Artikels von
https://charismatismus.wordpress.com/201...-im-mutterleib/ Peter Helmes hier: https://conservo.wordpress.com/2018/10/0...stoetung-statt/
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