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  • 31.10.2018 00:43 - Allerheiligen - Allerseelen...Ablaß für Verstorbene gewinnen!
von esther10 in Kategorie Allgemein.


Allerheiligen - Allerseelen...Ablaß für Verstorbene gewinnen!



Ablass für läuterungsbedürftige Seelen
Die Kirche gewährt an und um Allerseelen einen besonderen vollkommenen Ablass


Barmherziger Jesus von Eugeniusz Kazimirowski.

Anlässlich des Festes Allerseelen am 2. November möchten wir auf eine besondere Gewährung der Kirche aufmerksam machen. Sie läuft unter dem lateinischen Namen “Visitatio ecclesiae vel oratorii in Commemoratione omnium fidelium defunctorum”, zu Deutsch etwas schlichter beschrieben als “Besuch einer Kirche oder Kapelle am Allerseelentag”.

Worum geht es dabei? Wir zitieren dazu aus dem Handbuch der Ablässe (Enchiridion indulgentiarum), das in deutscher Übersetzung vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben wurde: “Ein vollkommener Ablass, der jedoch nur den läuterungsbedürftigen Seelen zugewendet werden kann, wird denjenigen Christgläubigen gewährt, die am Allerseelentag eine Kirche oder eine Kapelle mit frommer Gesinnung besuchen.

Dieser Ablass kann – nach Verfügung des Ordinarius – auch am Sonntag vor oder nach Allerseelen oder an Allerheiligen gewonnen werden.” Dabei “sind bei dem Kirchenbesuch das ‘Gebet des Herrn und das Glaubensbekenntnis (Pater noster und Credo)’ zu sprechen.”

Was noch zur Gewinnung eines vollkommenen Ablasses erforderlich ist
Neben dem oben beschriebenen Werk (dem Gebet in der Kirche) müssen für die Gewinnung eines vollkommenen Ablasses folgende drei Bedingungen erfüllt werden: sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters. Darüber hinaus ist das Freisein von jeder Anhänglichkeit an irgendeine, auch läßliche Sünde erfordert.

Die drei Bedingungen können auch mehrere Tage vor oder nach dem vorgeschriebenen Werk erfüllt werden. Es ist jedoch geziemend, die heilige Kommunion und das Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters auf denselben Tag wie das Werk zu legen.

Wenn die innere Bereitung nicht vollständig vorhanden ist oder die genannten Bedingungen (…) nicht erfüllt werden, so gewinnt man nur einen Teilablaß.

Der Bedingung, nach der Meinung des Heiligen Vaters zu beten, wird voll genügt mit dem Beten eines “Vaterunser” und “Gegrüßet seist du, Maria” nach seiner Meinung; es ist jedoch dem einzelnen Gläubigen freigestellt, ein beliebiges anderes Gebet zu sprechen entsprechend seiner persönlichen Frömmigkeit und Verehrung.

Grundbedingungen
Damit jemand fähig ist, Ablässe zu gewinnen, muss er getauft sein; er darf nicht exkommuniziert sein und muss sich wenigstens bei Abschluss der vorgeschriebenen Werke im Stand der Gnade befinden. Damit aber jemand, der dazu fähig ist, Ablässe gewinnt, muss er zumindest die allgemeine Absicht haben, sie zu gewinnen; er muss auch die auferlegten Werke gemäß den Bestimmungen der Ablassgewährung in der festgesetzten Zeit und in der gebotenen Weise erfüllen.

Quelle: Handbuch der Ablässe (Enchiridion indulgentarium), in deutscher Übersetzung vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz herausgegeben, Bonn 1989.

Was ist der Ablass?
Der Katholische Katechismus beschreibt den Ablass wie folgt:

Nr. 1471 “Der Ablaß ist Erlaß einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden, die hinsichtlich der Schuld schon getilgt sind. Ihn erlangt der Christgläubige, der recht bereitet ist, unter genau bestimmten Bedingungen durch die Hilfe der Kirche, die als Dienerin der Erlösung den Schatz der Genugtuungen Christi und der Heiligen autoritativ austeilt und zuwendet.”

“Der Ablaß ist Teilablaß oder vollkommener Ablaß, je nachdem er von der zeitlichen Sündenstrafe teilweise oder ganz freimacht.” Ablässe können den Lebenden und den Verstorbenen zugewendet werden (Paul VI., Ap. Konst. “Indulgentiarum doctrina” normæ 1-3).

Wir können wir dies verstehen?
Nr. 1472 Um diese Lehre und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, daß die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt “die ewige Sündenstrafe”. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Purgatorium [Läuterungszustand]. Diese Läuterung befreit von dem, was man “zeitliche Sündenstrafe” nennt.

Keine Rache
Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so daß keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt [Vgl. K. v. Trient: DS 1712-1713; 1820].

Ewige vs. zeitliche Sündenstrafen
Nr. 1473 Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlaß der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den “alten Menschen” gänzlich abzulegen und den “neuen Menschen” anzuziehen [Vgl. Eph 4,24].
https://www.kirche-in-not.de/aktuelle-me...lerseelenablass



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Vom 1. bis 8. November kann täglich ein vollkommener Ablass für die Verstorbenen (Allerseelen-Ablass) gewonnen werden. Außer den üblichen Voraussetzungen (Empfang der Sakramente der Buße und der Eucharistie, entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Gebet nach Meinung des Hl. Vaters – diese Bedingungen können auch einige Tage vor oder nach dem Kirchen- bzw. Friedhofsbesuch erfüllt werden) sind erforderlich:

Am Nachmittag des Festes Allerheiligen und an Allerseelen: Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle, Gebet des Herrn und Glaubensbekenntnis, oder:
Vom 1. Bis 8. November: Friedhofsbesuch, Gebet für die Verstorbenen.

Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch gewonnen werden.

Der Katechismus der Katholischen Kirche sagt: Um diese Lehre (von den Sündenstrafen) und Praxis der Kirche zu verstehen, müssen wir wissen, dass die Sünde eine doppelte Folge hat. Die schwere Sünde beraubt uns der Gemeinschaft mit Gott und macht uns dadurch zum ewigen Leben unfähig. Diese Beraubung heißt „die ewige Sündenstrafe“. Andererseits zieht jede Sünde, selbst eine geringfügige, eine schädliche Bindung an die Geschöpfe nach sich, was der Läuterung bedarf, sei es hier auf Erden, sei es nach dem Tod im sogenannten Läuterungszustand.

Diese Läuterung befreit von dem, was man „zeitliche Sündenstrafe“ nennt. Diese beiden Strafen dürfen nicht als eine Art Rache verstanden werden, die Gott von außen her ausüben würde, sondern als etwas, das sich aus der Natur der Sünde ergibt. Eine Bekehrung, die aus glühender Liebe hervorgeht, kann zur völligen Läuterung des Sünders führen, so dass keine Sündenstrafe mehr zu verbüßen bleibt. (Nr. 1472) Die Sündenvergebung und die Wiederherstellung der Gemeinschaft mit Gott bringen den Erlass der ewigen Sündenstrafen mit sich. Zeitliche Sündenstrafen verbleiben jedoch. Der Christ soll sich bemühen, diese zeitlichen Sündenstrafen als eine Gnade anzunehmen, indem er Leiden und Prüfungen jeder Art geduldig erträgt und, wenn die Stunde da ist, den Tod ergeben auf sich nimmt. Auch soll er bestrebt sein, durch Werke der Barmherzigkeit und der Nächstenliebe sowie durch Gebet und verschiedene Bußübungen den „alten Menschen“ gänzlich abzulegen und den „neuen Menschen“ anzuziehen (Nr. 1473).

Der Ablass wird gewährt durch die Kirche, die Kraft der ihr von Jesus Christus gewährten Binde- und Lösegewalt für den betreffenden Christen eintritt und ihm den Schatz der Verdienste Christi und der Heiligen zuwendet, damit er vom Vater der Barmherzigkeit den Erlass der für seine Sünden geschuldeten zeitlichen Strafen erlangt. Auf diese Weise will die Kirche diesem Christen nicht nur zu Hilfe kommen, sondern ihn auch zu Werken der Frömmigkeit, der Buße und der Nächstenliebe anregen (Nr. 1478). Da die verstorbenen Gläubigen, die sich auf dem Läuterungsweg befinden, ebenfalls Glieder dieser Gemeinschaft der Heiligen sind, können wir ihnen unter anderem dadurch zu Hilfe kommen, dass wir für sie Ablässe erlangen. Dadurch werden den Verstorbenen im Fegefeuer für ihre Sünden geschuldete zeitliche Strafen erlassen (Nr. 1479).

Pfarrer Michael Stork
https://www.kirche-in-not.de/aktuelle-me...lerseelenablass
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https://www.unsere-seelsorgeeinheit.de/v...u-allerheiligen



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