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  • 01.11.2018 00:53 - Bischof Rudolf Voderholzer bekräftigt den Sinn des priesterlichen Zölibats
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Bischof Rudolf Voderholzer bekräftigt den Sinn des priesterlichen Zölibats
Veröffentlicht: 1. November 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: BISCHOF Voderholzer (Regensburg) | Tags: Bischof Voderholzer, Christus, Ehelosigkeit, hl. Wolfgang, Kinderschutz, Kirche, Lebensform, Missbrauch, Oberhirte, Priester, Regensburg, Seminaristen, Zölibat |Hinterlasse einen Kommentar
Regensburger Oberhirte gegen „Missbrauch des Missbrauchs“
Im Rahmen des Pontifikalamtes zum Hochfest des hl. Wolfgang nahm der Regensburger Bischof Dr. Rudolf Voderholzer Bezug auf die öffentliche Debatte um die MHG-Studie über densexuellen Missbrauch an Kindern und Jugendlichen von Klerikern in der Kirche, vor allem aber auf die Konsequenzen, die nach Meinung bestimmter Kommentatoren daraus gezogen werden sollten.

Die Stimmen mehren sich, die Teilen der MHG-Studie erhebliche Schwächen nachweisen. Insbesondere wird die Schlussfolgerung kritisch gesehen, dass angeblich die zölibatäre Lebensform der Priester und die Haltung der katholischen Kirche zur Homosexualität mitursächlich für den sexuellen Missbrauch seien.

Man gewinnt den Eindruck, nicht wenigen Interessierten komme diese Schlussfolgerung gerade recht, um lange ersehnte kirchenpolitische Ziele zu verfolgen.

Es ist auch kaum mehr von den Opfern und einer Verbesserung der Prävention die Rede, sondern von grundstürzenden Veränderungen in der Kirche und der Gestalt des geistlichen Dienstamtes, erklärt der Bischof von Regensburg und fügt hinzu:



„Ich halte das für einen Missbrauch des Missbrauchs, insbesondere für einen Missbrauch der Opfer des Missbrauchs. Wenn der Zölibat ursächlich wäre für diese Verbrechen, wie erklärt es sich dann, dass 99,9 Prozent dieser Fälle von nicht zölibatär lebenden Männern getan werden?

Die Ehelosigkeit um des Himmelreiches willen ist die Lebensform Jesu und der Apostel, sie stand in der Kirche von Anfang an wegen ihres Zeugnischarakters in hohem Ansehen und wurde vom Mönchtum, aber auch von Bischöfen und Priestern gelebt, lange bevor sie dann für den Bereich der Westkirche im Mittelalter verbindlich vorgeschrieben wurde. Zu behaupten, der Zölibat sei im Mittelalter ausschließlich aus ökonomischen Gründen eingeführt worden, entbehrt jeder historischen Vernunft.“

Jeder Priesteramtskandidat weiß, so der Bischof weiter, dass die Kirche die freiwillige Annahme des Zölibats als Berufung zur Christusnachfolge zum Kriterium der Berufung in den geistlichen Dienst gemacht hat. Jeder Weihekandidat bekundet ausdrücklich diese Freiwilligkeit.

Dass diese Lebensform in einer übersexualisierten Gesellschaft ein Skandalon darstellt, angefochten, verlacht und bespuckt wird, sei noch lange kein Grund, von dieser biblisch begründeten Tradition abzugehen: „Vielleicht war sie noch nie so wichtig wie heute!“, gibt Bischof Dr. Rudolf Voderholzer zu bedenken.

Notwendig sei freilich eine gute Vorbereitung der Priesteramtskandidaten und eine gute Begleitung der Priester, damit diese Lebensform gut gelebt werden und ihren Zeugnischarakter auch bewahren kann, betont Bischof Voderholzer:

„Unsere Priesterausbildung berücksichtigt sehr wohl die psychologischen und menschlichen Gesichtspunkte, die notwendig sind für eine reife Persönlichkeit. Ich lege dafür meine Hand ins Feuer. Und ich möchte auch an dieser Stelle der überwältigenden Mehrheit der Priester mein Vertrauen aussprechen, die ihren Dienst eifrig und gewissenhaft tun, die unbescholten waren und sind.“

In Deutschland gibt es mit Recht ein sehr strenges Datenschutzgesetz. Gleichzeitig wird von bestimmter Seite die Forderung erhoben, die Personalakten, also einen Datenbestand von höchster Sensibilität, die Personalakten aller Priester gewissermaßen der Öffentlichkeit preiszugeben:

„Dieses Ansinnen ist ungeheuerlich! Die Priester genießen denselben Datenschutz wie alle anderen Menschen auch. Niemand käme doch auf die Idee, den Staat aufzufordern, alle Personalakten der Lehrer offen zu legen, weil es auch in Schulen zu Fällen sexuellen Missbrauchs kommt. Wenn ein begründeter Anfangsverdacht besteht, dann hat die Staatsanwaltschaft das Recht auf Akteneinsicht und die Pflicht zur Aufklärung“, so der Regensburger Oberhirte.

Und weiter: „Aber diesen Generalverdacht, der sich hier breit macht, weise ich auf das Entschiedenste zurück! Das haben die Priester nicht verdient. Und das hat die katholische Kirche nicht verdient. Die katholische Kirche ist die erste und einzige Institution der Zivilgesellschaft in Deutschland, die sich in so umfassender Weise diesem Problem stellt.

Ich kann nicht dazu schweigen, dass nun der Eindruck im Raum stehen bleibt, wir seien die einzige Institution, die dieses Problem hat. Ja, wir haben gelernt, dass die Opferperspektive absoluten Vorrang hat vor jeder Rücksichtnahme auf die Institution oder die Täter. Aber sind denn die vielen Opfer in den anderen Bereichen der Gesellschaft weniger wert oder bedeutsam?“, so Bischof Voderholzer abschließend.

Quelle: https://www.bistum-regensburg.de/news/de...n-aposteln-6369
https://charismatismus.wordpress.com/201...chen-zoelibats/

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