Schwarz-Grün in Hessen beschließt eine Bannmeile gegen Lebensrechts-Aktionen Veröffentlicht: 24. Dezember 2018 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: Abtreibung, Bannmeile, Demonstrationen, für das Leben, Frankfurt, Gebetswache, Gerichtsurteile, Mathias v. Gersdorff, Pro familia, Wiesbaden |
Mathias von Gersdorff
Am 20. Dezember 2018 präsentierten CDU und Grüne ihren Koalitionsvertrag für die nächsten fünf Regierungsjahre. Beide Parteien wollen nach der hessischen Landtagswahl am 28. Oktober 2018 ihre Koalition fortsetzen.
Auch die Demonstrationen der Initiative „40 Tage für das Leben“ vor Beratungsstellen von „Pro Familia“ wurden in den Koalitionsgesprächen offenbar erörtert.
Zur Erinnerung: In den Jahren 2017 und 2018 organisierte die Aktion „40 Tage für das Leben“ in Frankfurt am Main jeweils in der Fastenzeit und im Herbst 40-tägige Gebetsaktionen vor Beratungsstellen der abtreibungsfreundlichen Pro Familia. Auch in Wiesbaden fanden solche Mahnwachen statt.
Diese Aktionen führten zu erhitzten Debatten im Stadtparlament. Vor Ort organisierten radikalfeministische Gruppen fast täglich Proteste gegen die Gebetsaktionen.
Wichtigste politische Forderung der Abtreibungsbefürworter war die Errichtung einer Bannmeile von 150 Metern. Dieses Ansinnen wurde von den Frankfurter Grünen unterstützt. Im Falle Frankfurts würde dies dazu führen, dass die Beter außer Sichtweite von der Beratungsstelle stehen müssten.
Die CDU lehnte die Forderung ab, nicht zuletzt aufgrund erheblicher juristischer Bedenken. Eine Bannmeile würde das Versammlungsrecht der Lebensrechtler einschränken. Ohnehin dürfe eine solche Regelung – wenn schon – nicht für eine spezifische Gruppe gemacht werden, sondern müsse generell gelten.
Entsprechende gerichtliche Aussagen gibt es bereits. Beispielsweise liegt ein Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vor, das über einen identischen Fall in Pforzheim geurteilt hat. Die Richter erklärten: „Die Versammlung hat vielmehr das Recht, unter den geltenden Auflagen vor der Beratungsstelle abgehalten zu werden.“
Aufgrund der Aussichtslosigkeit zog die dortige Niederlassung von Pro Familia ihren Antrag zur Schaffung einer Bannmeile schließlich zurück.
Das scheint den Koalitionären in Hessen egal zu sein. Im Koalitionsvertrag haben sie nun den Willen bekundet, eine Bannmeile von 150 Metern rund um Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen einzurichten.
Eine solche Maßnahme wäre ein direkter Angriff auf die Versammlungsfreiheit von Lebensrechtlern und eine klare Privilegierung von Abtreibungsaktivisten.
Quelle und FORTSETZUNG des Berichts hier: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.co...grun-geht-gegen. + https://charismatismus.wordpress.com/201...echts-aktionen/ html
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