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  • 16.01.2019 00:00 - Zur Lehre der kath. Kirche von der Abgeschlossenheit der Offenbarung Gottes
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Zur Lehre der kath. Kirche von der Abgeschlossenheit der Offenbarung Gottes

Veröffentlicht: 16. Januar 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: Privat-OFFENBARUNG (Stellenwert) | Tags: Anti-Modernisten-Eid, Axiom, öffentliche Offenbarung, Botschaften, Dogma, Erscheinungen, göttliche Offenbarung, Glaubenslehre, Gloria-TV, papst benedikt, Papst Pius X., Pascendi, Privatoffenbarung, Selbstmitteilung Gottes, Stellenwert ...Von Felizitas Küble



In erscheinungsbewegten Kreisen und charismatisch-katholischen Bewegungen tut man sich seit jeher schwer mit dem kirchlichen Grundprinzip, wonach die göttliche Offenbarung mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen ist.

Es handelt sich bei dieser Lehre nicht etwa nur um die übereinstimmende „Meinung“ der meisten katholischen Theologen in Vergangenheit und Gegenwart, sondern um eine ausdrückliche kirchliche Glaubenswahrheit, wie sie von Päpsten immer wieder in Erinnerung gerufen und eingeschärft wurde, sei es vorkonziliar (z.B. durch den hl. Pius X.) oder nachkonziliar (etwa durch Benedikt XVI. oder den KKK).

Da die objektive Selbstmitteilung Gottes mit dem Tod des letzten Apostels bzw. mit dem Ende der Apostolischen Zeit (1. Jahrh. n. Chr.) endgültig abgeschlossen ist, können nachfolgende „Botschaften des Himmels“ nicht denselben Stellenwert besitzen.

Daher unterscheidet das kirchliche Lehramt seit jeher zwischen der göttlichen Offenbarung bzw. „öffentlichen“ Offenbarung auf der einen Seite und den „Privatoffenbarungen“ auf der anderen Seite.

Diese Abgeschlossenheit gibt uns auch Hebräerbrief im NT zu verstehen, wenn es dort heißt, daß Gott zuerst durch die Propheten zu den Menschen sprach, zuletzt aber durch seinen Sohn – denn Christus ist die Vollendung der Offenbarung Gottes, die in IHM vollständig enthalten ist.

Während nun der Katholik verpflichtet ist, an die Offenbarung Gottes zu glauben, die in der Heiligen Schrift und in der apostolischen Überlieferung bezeugt wird, ist es seiner Freiwilligkeit überlassen, ob er an (kirchlich gebilligte) Erscheinungen glaubt oder nicht. (Den kirchlich abgelehnten „Botschaften“ soll man ohnehin nicht anhängen.)

Natürlich versuchen Befürworter sogenannter „Privatoffenbarungen“, genau diesen Ausdruck infrage zu stellen, weil sie ihn als herabwürdigend empfinden. Schließlich, so ihr Einwand, wende sich der „Himmel“ bei diversen Erscheinungen nicht nur an die jeweilige Einzelperson, sondern letzten Endes an die Kirche oder gar die ganze Welt, sei also nicht „privat“.

Doch das ist hierbei nicht der springende Punkt, denn es geht vielmehr um den grundsätzlichen Qualitäts-Unterschied, um den völlig anders gearteten Verbindlichkeits-Grad zwischen der göttlichen Offenbarung einerseits und Privatoffenbarungen andererseits.

Als Beispiel sei auf diesen Leser-Artikel verwiesen (https://gloria.tv/photo/1dUdbq6D1ce33xoxCKoLQLrc3), der auf Gloria-TV erschien und mit der typischen Überschrift beginnt: „Um Marienerscheinungen herabzuwürdigen und zu bagatellisieren erfand man das Kunstwort, den Begriff der „Privat-Offenbarung““.

Zunächst einmal hat nicht „man“, sondern das kirchliche Lehramt selbst den Ausdruck „Privatoffenbarung“ eingeführt und nicht etwa neuerdings „erfunden“, sondern seit Jahrhunderten als stehenden Begriff verwenden.

Wie so häufig, fehlt es nicht an entsprechenden Drohungen, wie sie in diesem wundersüchtigen Lager häufig anzutreffen sind: „Sollten sich die Warner vor den „Botschaften der Gottesmutter“ irren, so arbeiten sie gegen Gottes Plan und werden sich dafür vor Ihm verantworten müssen UND für jeden der ihnen folgte.“

In einem Leserkommentar äußerte sich „DrMartinBachmaier“ folgendermaßen:
„Die Feststellung, dass „die Offenbarungen Gottes mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen sind“, war eine Antwort auf die Lehren der leibfeindlichen Gnostiker in den ersten Jahrhunderten nach Christus….Doch die Kirche antwortete, indem sie dem einen Riegel vorschob: „Die Offenbarungen Gottes sei mit dem Tod des letzten Apostels abgeschlossen sind.“

Und das gilt in Bezug auf die Lehre der Kirche, die damals durch die Gnostiker bedroht war. Diese Antwort ist „nur“ eine sententia certa (zuverlässige Meinung) und kein Dogma.“

Der Autor hat zwar mit seiner historischen Herleitung weitgehend recht, wenngleich der Hauptanlaß für die Lehre von der Abgeschlossenheit der Offenbarung weniger die gnostischen Irrlehren (heute würde man von „Esoterik“ sprechen) waren, sondern die charismatische Sekte der Montanisten, deren „Prophet“ Montanus sich als Stimme des Heiligen Geistes ausgab usw.

Nun irrt sich der Verfasser aber hinsichtlich seiner Behauptung, es handle sich bei jener Lehre von der Abgeschlossenheit der Offenbarung lediglich um eine „sententia certa“, eine wohlbegründete theologische Meinung, nicht jedoch um ein Dogma.

In Wirklichkeit ist dieser Glaubenssatz sogar ein Axiom, eine Art Denkvoraussetzung für viele einzelne Lehraussagen also. Zudem wurde er immer wieder vom kirchlichen Lehramt eingeschärft und als verbindlicher Lehrsatz deklariert.

Hierzu einige Beispiele von hochrangigen päpstlichen Verkündigungen aus vorkonziliarer Zeit:

Im Dekret Lamentabli vom 3. Juli 1907 wird die Aussage, wonach die göttl. Offenbarung n i c h t abgeschlossen sei, von Pius X. als modernistische Irrlehre verurteilt (vgl. Denzinger: DS 3421-3422).

Ähnlich in der Enzyklika Pascendi vom 8. September 1907 vom selben Papst (DS 3483) sowie im vierten Punkt des ebenfalls von Pius X. verlangten Anti-Modernisten-Eides aus dem Jahr 2010 (DS 3541)

Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und das Christoferuswerk in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt.


https://charismatismus.wordpress.com/201...nbarung-gottes/



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