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  • 22.01.2019 00:49 - Flexi-Rente: So bessern Sie durch Pflege von Angehörigen die eigene Rente auf
von esther10 in Kategorie Allgemein.




Flexi-Rente: So bessern Sie durch Pflege von Angehörigen die eigene Rente auf
News Team
Heute, 10:16 Uhr
Beitrag von News Team
Seit Inkrafttreten der Flexi-Rente 2018 können Personen, die Angehörige ehrenamtlich zu Hause pflegen, ihren Rentenanspruch erhöhen. Dies gilt für auch für Rentner und Frührentner.

Denn durch die Pflege von Angehörigen werden Ruheständler per Gesetz wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung. Die Beiträge übernimmt dabei die Pflegekasse, schreibt Rechtsanwalt Tobias Klingelhöfer bei "Focus Online".

Voraussetzungen für einen zusätzlichen Rentenanspruch ist, dass die ehrenamtliche Tätigkeit regelmäßig mindestens zwei Tage pro Woche und mindestens zehn Stunden wöchentlich beträgt.

Im Video|Neues Konzept für private Altersvorsorge - Vorsorgekonto soll Riester-Rente ersetzen
Höhe des Rentenzuwachses ist individuell

Wie hoch das Rentenplus ausfällt hängt von zwei Dingen ab:

dem Pflegegrad des Pflegebedürftigen (mindestens Pflegegrad 2)
dem Umfang der Leistungen, die der Pflegebedürftige noch erhält (Sachleistungen eines professionellen Pflegedienstes oder Kombinationsleistungen aus Pflegedienst und Pflegegeld)
Dabei gilt: Je geringer die Sachleistungen und je höher der ehrenamtliche Pflegeanteil desto höher Aufstockung. Das Rentenplus liegt dann monatlich zwischen 5,40 und 29,86 Euro je Pflegelang – und zwar für ein Leben lang.

Bei der Pflege von Familienangehörigen nimmt die Deutsche Rentenversicherung automatisch an, dass dies unentgeltlich geschieht. Es spielt daher keine Rolle, ob die pflegende Person vom Pflegebedürftigen zusätzlich eine finanzielle Anerkennung erhält. Auch Nachbarn und Bekannte können den Rentenanspruch beantragen. Teilen sich zwei Personen die Pflege, wird auch das Rentenplus gesplittet.

Wechsel in Teilrentenbezug notwendig

Einen Trick empfiehlt der Rechtsanwalt, um Nutznießer des Rentenzuwachses zu werden. Sobald die pflegende Person die reguläre Altersgrenze erreicht und volle Altersrente beziehen würde, ist ein Wechsel in den Teilrentenbezug nötig. Nur dann wird der Rentner wieder versicherungspflichtig in der Rentenversicherung und hat Anspruch auf die Zusatzbeträge.

Dabei muss man keine großen Einbußen hinnehmen. Auch 99 Prozent der gesamten Rente gilt als Teilrente. Ab dem 1. Juli des Folgejahres erhalten pflegende Ruheständler dann schließlich das Rentenplus ausbezahlt und können ab sofort wieder in die Vollrente wechseln. Somit werden die Einbußen schnell wieder ausgeglichen.

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https://wize.life/themen/politik/93243/f...igene-rente-auf
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https://wize.life/themen/finanzen/91589/...er--renten-news



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