15-Jährige: „Ich wurde vergewaltigt“ – keine Anklage gegen Deutsch-Syrer 25. Januar 2019 Allgemein, Brennpunkt 0 EILMELDUNG: Das spielt sich jetzt tatsächlich hinter den Kulissen in Deutschland ab! Capitol Post deckt auf …
Symbolfoto
Ilsede – Die 15-jährige Alexandra ist davon überzeugt – sie wurde von einem Deutsch-Syrer vergewaltigt. Untersuchungen der Rechtsmedizin stützen ihre Aussage. Doch weder Polizei noch Staatsanwaltschaft glauben ihr. Gegen den mutmaßlichen Täter wird keine Anklage erhoben. Zurück bleibt ein zerbrochenes junges Mädchen und eine verzweifelte Mutter, die nicht verstehen kann, das so etwas in Deutschland möglich ist.
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Der 10. Mai ist ein lauer Abend. Die 15-jährige Alexandra aus Ilsede feiert am Vatertag vergangenen Jahres mit Freunden und Bekannten auf einem alten Hüttengelände ab. Auch ein ehemaliger Klassenkamerad, der damals 17 Jahre alte Sallarr G. ist mit von der Partie. Man trinkt und unterhält sich. Auch Alexandra trinkt, aber nicht so sehr, dass sie die Kontrolle verliert. Irgendwann gegen 23 Uhr soll der in Deutschland geborenen Syrer Alexandra aufgefordert haben, mit ihm an einen ruhigeren Platz zu kommen, damit man sich besser unterhalten kann. Nach nur wenigen Schritten setzen die Erinnerungen des jungen Mädchens aus.
Wohin sie gingen und was dann mit ihr geschah, weiß sie Stunden später nicht mehr. Als Alexandra morgens zu Hause auftaucht, ist ihre Mutter über den desolaten Zustand ihrer Tochter entsetzt. Die beiden versuchen zu rekonstruieren, was passiert sein könnte. Ein verlorenes teures Handy und ihr fehlender Schlüpfer sind Hinweise, dass Alexandra etwas Furchtbares passiert sein muss. Sie vermuten,dass das Mädchen entweder mit Hilfe von Drogen bzw. K.-o.-Tropfen oder durch ihre Diabeteserkrankung den Alkohol nicht vertragen hat, einen Gedächtnisverlust erlitten hat und Opfer einer Vergewaltigung geworden ist. Noch am Vormittag des 11. Mai macht sich Alexandra zusammen mit ihrer Mutter Lorina Seiler auf den Weg zum Polizeirevier, um Anzeige zu erstatten.
Der Fall scheint klar: Die übliche Untersuchung durch die Gerichtsmedizin stützt den Verdacht von Mutter und Tochter: Im Gutachten werden Bissspuren an Hals und Dekolleté, Hautrötungen durch das Aufliegen auf hartem Untergrund, eine Kratzspur am rechten Oberschenkel, sowie eine deutliche Rötung der Schleimhaut im Bereich des Scheideneingangs festgestellt – die „eventuell durch das brüske Einführen eines Penis in die Scheide“ zu Stande gekommen sein könnte.
Schützt hier die Justiz einen Vergewaltiger?
Doch schon bei der Vernehmung wendet sich das Blatt – ab jetzt versucht man von Seiten der Behörden scheinbar alles, um das Opfer in ein schlechtes Licht zu rücken und den mutmaßlichen Täter – den syrischstämmigen Deutschen Sallarr G. – von jedem Verdacht reinzuwaschen. Es bahnt sich ein handfester Justizskandal an.
Alexandras völlige Abwesenheit und Verschlossenheit bei der Vernehmung, wird gegen sie ausgelegt. Sie hätte im Rahmen der Befragung „unbeeindruckt“ gewirkt, vermerkt die Kriminaloberkommissarin. Alexandra weise in der Schilderung der Ereignisse große Lücken auf – „insbesondere fehlt die Detailvielfalt“, hält das Protokoll fest. Andererseits scheint für die Ermittler klar, dass das Mädchen offenbar nicht betrunken gewesen ist: „Eine Hilflosigkeit durch Alkohol ist ebenfalls auszuschließen“. Schwere Gedächtnislücken, keine Details, das alles ohne betrunken gewesen zu sein – diesem Widerspruch gehen weder die Kommissarin, die Staatsanwältin und auch nicht die „Opferanwältin“, die eigentlich die Interessen des jungen Mädchens vertreten müsste, nach. Eine Blut- oder Urinprobe, die mögliche Drogen oder auch Alkohol nachweisen und somit die Erinnerungslücken erklären könnte, wird nicht angeordnet.
Die erdrückenden medizinischen Befunde, die den Geschlechtsverkehr belegen und durchaus auf eine Vergewaltigung hinweisen könnten, spielen offenbar für die ermittelnde Kommissarin keine Rolle. Sie glaubt Sallarr G., der die Tat offen zugibt, aber behauptet, der Geschlechtsverkehr sei „einvernehmlich“ geschehen.
Für Polizei und Justiz scheint der Fall damit erledigt, sie geben dem Deutsch-Syrer volle Rückendeckung und nutzen so gut wie jedes Detail gegen das Mädchen. Es ist nicht nur der fehlende Drogentest, der dem Opfer zum Verhängnis wird, auch wichtige Zeugenaussagen werden nicht in die Akten aufgenommen. „Weil sie einen Freund hat“, wird Alexandra indirekt im Polizei-Protokoll unterstellt, sie hätte die Anzeige nur aufgegeben, um einen Fehltritt zu vertuschen. „Vielleicht erfolgte die Anzeige aus diesem Grund“, heißt es da fast sarkastisch. Wichtige Beweisstücke, wie die Kleidung des Verdächtigen werden nicht gesichert – der Vater des 17-Jährigen verweigert erfolgreich die Herausgabe.
Ohne Alexandras fehlender „Detailvielfalt“ auf den Grund zu gehen, kommt die Kommissarin zu dem Ergebnis, „dass Alexandra eventuell an dem Abend Geschlechtsverkehr mit dem Beschuldigten gehabt hat, aber wohl eher einvernehmlich“.
Sogar Rufmord muss das Vergewaltigungsopfer noch ertragen
Bei dem Deutsch-Syrer hingegen wird ganz genau hingeguckt: Alles was seiner Entlastung dienen kann, wird akribisch protokolliert. Als erster Zeuge taucht ein gewisser Samuel H. auf, der Alexandra einen „schlechten Ruf“ bescheinigt, weil sie „ständig mit anderen Jungen liiert sei“. Das klingt fast nach einer persönlichen Abrechnung, sogar nach einer Rache, weil Samuel mit Alexandra anbandeln wollte, sie ihm jedoch einen Korb gab. Es stellt sich die Frage, warum wird eine solche Aussage, die nichts mit dem Tathergang zu tun hat, hier festgehalten? Muss ein solcher Zeuge allein wegen seiner Befangenheit nicht mit Skepsis betrachtet werden? Weiter behauptet Samuel, Alexandra und Sallarr G. wären mal ein Liebespaar gewesen. Soll der Eindruck entstehen, Alexandra wäre ein „Flittchen“ und hätte einfach mal ein bißchen „Sex mit dem Ex“ gehabt?
All diese verworrenen Mosaiksteine zu Gunsten des Beschuldigten münden schließlich in der Abschlusserklärung der Staatsanwältin, die ohne weitere Nachforschungen den offensichtlich schlampigen und lückenhaften Polizeibericht wiedergibt. Wieder heißt es, dass die 15-Jährige „nicht detailliert“ angeben könne, „was tatsächlich passiert sein soll“. Die Staatsanwältin kommt zu dem Schluß „Mit dieser Aussage sind die Angaben des Beschuldigten nicht zu widerlegen.“
Im Klartext: Eine Vergewaltigung, an die man sich nicht erinnern kann, ist auch keine Vergewaltigung. Ähnlich wie in islamischen Staaten heißt es heute offenbar auch bei der deutschen Justiz: Im Zweifel für den mutmaßlichen Vergewaltiger.
Auch wenn der Vergewaltigungsvorwurf nicht eindeutig geklärt werden kann, verzichtet die Staatsanwaltschaft darüber hinaus sogar auf eine Anklage nach Paragraph§179 StGB, der im Falle eines „Geschlechtsverkehres mit einer hilflosen oder unter Bewusstseinsstörungen leidenden Person“ greift. §179 StGB regelt den „sexuellen Missbrauch widerstandsunfähiger Personen“. Unter „Widerstandsunfähigkeit“ versteht der Paragraph eine Person, die “wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung zum Widerstand unfähig ist.
Es wird keine Anklage erhoben, die mutmaßliche Vergewaltigung der 15-jährigen Alexandra ad acta gelegt.
Sollte der Fall von Anfang an vertuscht werden?
Die Behörden scheinen sich durchaus darüber bewusst zu sein, dass hier etwas gewaltig in Schräglage ist: Ein YouTube-Video, in dem die 54-jährige Mutter sich angesichts des Unrechts, das ihrer Tochter auch noch von Seiten der Justiz angetan wird, an die Öffentlichkeit wendet, wurde innerhalb kürzester Zeit gelöscht – ist inzwischen aber wieder online. Doch liegt der Verdacht nahe, dass hier der Vorgang mit allen Mitteln unter den Teppich gekehrt werden soll.
Die Vorwürfe der Mutter wiegen schwer. In ihrem Interview vor dem Berliner Kanzleramt schildert Lorina Seiler glaubhaft, wie die Gerichtsmedizin von einer Blut- und Harnuntersuchung bezüglich K.-o.-Tropfen Abstand nahm. Begründung: Der Zeitraum der Tat läge zu weit zurück. Doch nach eigener Aussage und nach den Behörden-Protokollen sind Mutter und Tochter nur wenige Stunden nach der vermeintlichen Tat bei der Polizei vorstellig geworden. Im Anschluss hatte die obligatorische Untersuchung im Gerichtsmedizinischen Institut stattgefunden. Von Zeitverzögerung kann also keine Rede sein.
Selbst die Opferschutzorganisation Weißer Ring sei von der Aussage der Gerichtsmedizin überrascht gewesen, so Leonie Seiler. Besagte K.-o.-Tropfen würden sich auch noch nach Tagen in den Haarspitzen nachweisen lassen, so die Experten.
Für die „Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien“ Weißer Ring arbeitet auch die Rechtsanwältin von Alexandra. Doch die Frau, die das Mädchen verteidigen soll, ist sich in ihrer Beurteilung des Falls mit der Staatsanwaltschaft einig. Sie rät von einer Beschwerde gegen die Behörde ab und so verstreicht weitere wertvolle Zeit.
Spielt hierbei eine Rolle, dass der Weiße Ring eine „regierungsnahe Organisation“ ist, die sich im Großen und Ganzen aus Geldbußen der Justiz finanziert? Die Justiz ist also mehr geldgebender Partner als Gegner. Der jetzige Vorsitzende Jörg Ziercke war Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), also Deutschlands ranghöchster Polizist. Polizisten und Staatsanwalte ausgerechnet über den Weißen Ring juristisch anzugehen, war also wohl von Anfang an ein aussichtsloses Unterfangen.
15 Jahre alt und von allen im Stich gelassen
Darüber hinaus hat der Verein hat bei der Beurteilung von Straftaten durch Migranten die gleiche reflexartige Täterschutz-Relativierung, wie die Justiz selbst. Die Aussagen des Vereins gegenüber den kritischen Stimmen gegen importierte Gewalt sind eindeutig. So hat der Bundesvorstand des Vereins den Beschluss gefasst, „dass künftig niemand ehren- und hauptamtliche Funktionen im WEISSEN RING ausüben kann, der gleichzeitig öffentlich für Parteien oder Organisationen aktiv ist, die Rassismus, Antisemitismus und Fremdenfeindlichkeit vertreten.“
Es scheint unwahrscheinlich, dass Alexandras Rechtsanwältin eine andere politische Haltung als ihr Arbeitgeber vertritt, wenn es um einen mutmaßlichen Vergewaltiger mit Migrationshintergrund geht. Im überall geführten „Kampf gegen rechts“ setzt hier sofort der bekannte Schutzreflex ein – zumal die 54-jährige Mutter Lorina Seiler seit zwei Jahren ein engagiertes AfD-Mitglied ist. Ein Umstand, der in der niedersächsischen 21.000-Seelen-Gemeinde Ilsede kaum verborgen bleiben dürfte.
Wenige Wochen nach der Tat, wird Alexandra nach exzessiven Alkohol- und Marihuana-Missbrauch in einem fast komaähnlichen Zustand in ein Krankenhaus eingeliefert. Für die Mutter ist das ein klarer Hilfeschrei, vergleichbar mit einem Suizidversuch, ein Zeichen für eine typische posttraumatische Belastungsstörung.
Bis heute ist die mutmaßliche Vergewaltigung ungesühnt. Alexandra wurde nicht nur von der Polizei- dem „Freund und Helfer“ – und der Justiz im Stich gelassen. Sie wurde offenbar auch noch von Seiten des „Opfervereins „Weißer Ring falsch beraten. Die Folgen dieser Taten dürften schwerwiegende Folgen für ihr weiteres Leben haben. Ihr mutmaßlicher Vergewaltiger hat offenbar nichts zu befürchten – hinter ihm steht ein ganzer Staatsapparat.
https://www.journalistenwatch.com/2019/0...rige-ich-keine/ (KL/MS)
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