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  • 19.02.2019 00:19 - Wollen Grüne und Linke IS-Terroristen die Freiheit schenken?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Wollen Grüne und Linke IS-Terroristen die Freiheit schenken?
19. Februar 2019 Brennpunkt 1 Kommentar
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Symbolfoto: Collage

Berlin – Ausgerechnet Grüne und Linke, die jahrelang den radikalen Islam verharmlost und unterstützt haben und sich zu den Massenmorden an Christen und Vertreibungen – zum Beispiel in Mossul – in Schweigen hüllten, setzen nun alles daran, dass die IS-Kriegsverbrecher wieder nach Deutschland zurückkehren dürfen. Dass die Dschihadisten hier in Deutschland eine geringe oder gar keine Strafe erwartet, wissen sie wohl. Denn wie die ARD in ihrem gestrigen Beitrag mitteilte, „muss – neben einem Haftgrund wie zum Beispiel Fluchtgefahr – ein ‚dringender Tatverdacht‘ vorliegen, um die morderprobten Kämpfer hierzulande hinter Gitter bringen zu können“.

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Entscheidend ist dann, ob die Ermittler genug Beweise auf den Tisch legen können. Gibt es zum Beispiel ein Video mit einer Person, die sich zum IS bekennt, könnte das funktionieren. In anderen Fällen kann die Beweislage vor Ort in Syrien aber auch hier sehr schwierig sein.“ Wie die Berliner Zeitung meldete, lägen laut einem Sprecher des Innenressorts nur wenige Haftbefehle gegen die IS-Rückkehrer vor. Im Klartext: Die meisten der Rückkehrer kämen sofort auf freien Fuß. Für sie wäre laut ARD „der Generalbundesanwalt in Karlsruhe zuständig. Der würde versuchen, für die Beschuldigten beim Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof einen Haftbefehl zu bekommen.“ In diesem Sinne ist die Forderung von Karin Göring-Eckardt (Grüne) in Syrien gefangene IS-Kämpfer zurückzunehmen, Lobby-Arbeit für Kriegsverbrecher, die auf den Rücken gefährdeter Bürger ausgetragen wird.

Die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt hatte die Bundesregierung aufgefordert, die Forderung von US-Präsident Donald Trump zu erfüllen und in Syrien gefangene IS-Kämpfer nach Deutschland einzufliegen. Obwohl sie um die unsichere Rechtslage weiß, sagte sie den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Der Umgang mit islamistischen Straftätern ist anspruchsvoll und wird unsere Strafjustiz und vor allem den Strafvollzug vor Herausforderungen stellen. Die Bundesregierung muss sich dieser Verantwortung aber stellen und deutsche Staatsbürger, denen islamistische Gewalttaten vorgeworfen werden, zurücknehmen und hier vor Gericht stellen.“ Da aber, wie die Berliner Zeitung berichtet, nur ganz wenigen konkret etwas nachgewiesen werden kann, kämen die anderen, darunter potentielle Gefährder, sofort auf freien Fuß. Heuchlerisch verkündet die Grüne: „Ein zweites Guantanamo muss verhindert werden, aus rechtsstaatlicher Verantwortung aber auch, damit die Region befriedet wird.“ Deutschland müsse ein Interesse haben, dass deutsche Staatsbürger für schwerste Straftaten zur Verantwortung gezogen werden. Doch die müssen auf Grund geringer Beweislage auf freien Fuß gelassen werden. Genau das will die Grüne!

Dieses Gebaren der grünen Fraktionschefin, aber auch der Linken, stößt sogar bei der linksorientierten ARD auf Skepsis. Deren Rechtsexperte Frank Bräutigam schreibt unverblümt: „Der Knackpunkt ist: Hat oder bekommt man gerichtsfeste Beweise für das, was die Personen in Syrien getan haben?“

Da diese in der Regel nicht vorliegen, handelt es sich bei Göring-Eckardts Vorstoß offenbar um einen weiteren Versuch mit dem altbewährten Mittel „Täter statt Opferschutz“ Deutschland weiter zu destabilisieren. (KL/dts)

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Kein Passentzug für IS-Rückkehrer mit doppelter Staatsbürgerschaft



https://www.journalistenwatch.com/2019/0...-passentzug-is/

Berlin – Das geht ja schon mal gut los: Die Pläne der CSU, deutschen IS-Rückkehrern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft zu entziehen, sind gescheitert. Gegen ein entsprechendes Gesetzesvorhaben gab aus dem Innenministerium schwere verfassungsrechtliche Bedanken, berichtet das „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). Auch hier gelte das grundgesetzliche Rückwirkungsverbot, hieß es aus dem Ministerium.

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Es sei zwar grundsätzlich denkbar, ein Gesetz zu formulieren, um einem Doppelstaatler, der für eine Terrorgruppe gekämpft hat, den deutschen Pass zu entziehen. Allerdings dürfe dies nur für Milizionäre gelten, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes einem terroristischen Kampfverband anschließen. Kurz: Es ist nicht möglich, den in Syrien aufgegriffenen IS-Anhängern mit doppelter Staatsangehörigkeit die deutsche Staatsbürgerschaft abzusprechen.



Die CSU hatte ihr Gesetzesvorhaben bis zuletzt verteidigt. „Wir haben uns bereits vorausschauend auf eine mögliche Veränderung der Sicherheitslage eingestellt“, sagte Stephan Mayer (CSU), parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium, dem „Handelsblatt“ (Dienstagausgabe). „Der Koalitionsvertrag sieht vor, einen neuen Verlusttatbestand zu schaffen, wonach deutsche Doppelstaatler die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren können, wenn ihnen die konkrete Beteiligung an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland nachgewiesen wird.“

Das Innenministerium will nun zumindest für die Zukunft vorbeugen. Der Verlusttatbestand soll demnach nur für künftige Terrormilizionäre geschaffen werden. (Quelle: dts)
https://philosophia-perennis.com/2019/02...eber-berichten/



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