3. MÄRZ 2019
Die Verurteilung von Kardinal Pell, die Kirche und die Welt
28. Februar 2019
Die Situation in Australien verlangt, das seit den 1960er Jahren bestehende Verhältnis der Kirche zur Welt aufzugeben. Von Roberto de Mattei*
Die Verurteilung von Kardinal Pell, die blitzartig auf den vatikanischen Sondergipfel folgte, erinnert an eine Wahrheit, die man seit 50 Jahren vergessen will: Zwischen der Kirche und der Welt ist kein Kompromiß möglich, weil die Welt die Kirche haßt und ihre Zerstörung will. Das Urteil beweist zudem das Scheitern der Strategie dieses Pontifikats, das, in der Hoffnung in der Welt Verständnis zu finden, auf die Ausübung der kirchlichen Souveränität verzichtet hat.
Die Souveränität der Kirche drückt sich vor allem in ihrem Kirchenrecht aus. Die katholische Kirche als sichtbare Gesellschaft verfügt über ein Recht, auch über ein eigenes Strafrecht, das sie besitzt, um die Gläubigen, die eine Verletzung ihres Gesetzes begangen haben, zu bestrafen. Die Straftat ist eine äußere Verletzung der kirchlichen Rechtsordnung und ist von der Sünde zu unterscheiden, die eine Verletzung der Moralordnung ist.
„Kraft eigenen und ausschließlichen Rechtes“ entscheidet die Kirche: „über die Verletzung kirchlicher Gesetze“ und kann Kirchenstrafen verhängen (Can. 1401). Zu den zahlreichen kanonischen Delikten, die im Codex angeführt werden, gehört die Apostasie (Glaubensabfall), die Häresie (Leugnung einer Glaubenswahrheit), das Schisma (Spaltung der Kirche), die Entweihung heiliger Sachen und auch eine Reihe von schwerwiegenden Verletzungen des Sechsten Gebots (s. Can. 1364, 1376, 1395).
Die Unterscheidung zwischen Sünden und Straftaten scheint Papst Franziskus nicht klar zu sein, der „Nulltoleranz“ bei weltlichen Delikten wie Pädophilie verkündet, aber „Vergebung“ und Barmherzigkeit bei „Jugendsünden“ wie Homosexualität fordert. Dabei vergißt er, daß letztere in den Gesetzen der Kirche als Straftat enthalten ist.
Wegen der Gesetze und dem allgemeinen Empfinden gilt die Pädophilie im Großteil der westlichen Staaten als niederträchtiges Verbrechen, nicht aber weil die Tat in sich unmoralisch ist, sondern wegen der Verletzung der Rechte der Kinder. Dem Beispiel der weltlichen Staaten folgend scheinen die kirchlichen Autoritäten einige Sünden von Verbrechen gegen die Moral zu Verbrechen gegen die Person deklassiert zu haben.
Die Sünde besteht nicht darin, das Naturrecht verletzt zu haben, sondern mit Gewalt das Individuum daran zu hindern, seinen Instinkten und Neigungen zu folgen. Die vatikanische Autorität behandelt Verbrechen wie die Homosexualität, als handle es sich dabei nur um private Sünden und beschränkt sich in konkreten Fällen auf die Forderung nach Buße, ohne die vorgesehenen Strafen zu verhängen.
Die einzigen Straftaten, die auch als solche anerkannt werden, sind jene, die von den weltlichen Staaten bestraft werden. Was diese Art von Verbrechen angeht, wie die Pädophilie, passen sich die kirchlichen Autoritäten den Schuld- oder Freisprüchen der weltlichen Gerichte an und verzichten auf eigene Ermittlungen und Prozesse – außer wenn es unumgänglich ist, um nicht die „Glaubwürdigkeit“ zu verlieren, wie es im Fall McCarrick geschehen ist. Doch sogar die Laisierung des ehemaligen Kardinals Theodore McCarrick, wie jüngst Sandro Magister feststellte, ist nicht das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens, sondern eines Verwaltungsaktes (Settimo Cielo, 15. Februar 2019).
Die Kirche hat aber die Pflicht, ein ordentliches Strafverfahren gegenüber Personen einzuleiten, die des sexuellen Mißbrauchs angeklagt sind, ohne deren Grundrechte zu verletzen. Es gibt nicht nur die Rechte jener, die sich als Opfer bekennen, sondern auch jener, die von den Opfern beschuldigt werden.
Sie sind nach dem Kirchenrecht vor Gericht zu stellen, um die Wahrheit der Fakten festzustellen, und das möglichst bevor es der weltliche Staat tut. Sobald diese Wahrheit festgestellt wurde, müssen bei einer Verurteilung gegen den Angeklagten die gerechten Strafen verhängt werden, während er bei Schuldlosigkeit auch gegenüber der weltlichen Gerichtsbarkeit zu verteidigen ist.
Die Kirche, die über ein eigenes Strafrecht und eigene Gerichtshöfe verfügt, muß den Mut haben, sich auch Urteilen weltlicher Gerichte zu widersetzen aus der Überzeugung heraus, daß nicht die Welt über die Kirche zu urteilen hat, sondern die Kirche über die Welt.
Die moralische Krise der Kirche löst man nicht, durch die sogenannten Best practices, die praktischen Anleitungen, die eine laizistische Organisation ausgibt, die Schulsexualerziehung fördert, und die möchte, daß Verhütung und Abtreibung in alle nationalen Familienplanungsprogramme aufgenommen werden. Man löst die Krise auch nicht durch die Errichtung neuer Kommissionen oder Experten-Task Forces, sondern mit einer übernatürlichen Sichtweise, die in der Rede von Papst Franziskus, mit der er am 24. Februar das Gipfeltreffen im Vatikan beendete, völlig fehlte.
Die Konsequenzen sind, daß man von einer größeren Synodalität der Ortskirchen redet, die „offen“ ist für Beiträge der säkularisierten Welt und von einer Abschaffung des Secretum Pontificium, des Päpstlichen Geheimnisses, im Namen der „Transparenz“. Auch Frédéric Martel beklagt die „Kultur der Geheimhaltung“ in seinem neuen Buch, das darauf abzielt, die Homosexualität in der Kirche zu „normalisieren“. Gibt es aber eine Geheimhaltung, die unumstößlicher ist, als das Beichtgeheimnis, zu dem sich jeder Priester in der Beichte ist? Sie scheint der nächste Stein des Anstoßes, den die Feinde der Kirche aus dem Weg räumen wollen. Das Gerichtsurteil von Victoria scheint den Weg dafür zu ebnen.
In Australien, im Territorium von Canberra, wurde ein Gesetz erlassen, das Priester strafbar macht, die Fälle von sexuellem Mißbrauch, von denen sie in der Beichte erfahren, nicht bei den staatlichen Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige bringen.
Das Gesetz, das Empfehlungen der Royal Commission umsetzt, einer Kommission, die von der australischen Regierung eingesetzt wurde, um sich mit dem sexuellen Mißbrauch von Minderjährigen zu befassen, wurde im vergangenen Juni von der Australian Capital Territory Legislative Assembly, dem Parlament des Hauptstadtterritoriums beschlossen. Es weitet die Meldepflicht bei Mißbrauch von Minderjährigen auch auf die Kirche und die kirchlichen Aktivitäten aus, einschließlich den Beichtstuhl. Zu den Empfehlungen der Kommission gehörte auch die Idee, eine nicht erfolgte Anzeige durch einen Priester, der bei einer Beichte Kenntnis von einem sexuellen Übergriff auf einen Minderjährigen erhalten hat, zur Straftat zu erklären.
Die Vereinten Nationen haben Italien aufgefordert, eine Untersuchungskommission einzurichten, „die unabhängig und unparteiisch alle Mißbrauchsfälle an Kindern durch religiöses Personal der katholischen Kirche“ untersuchen soll. Die UNO fordert zudem „für alle, auch für religiöses Personal der katholischen Kirche, eine Pflicht, jeden Fall mutmaßlicher Gewalt an Minderjährigen den staatlichen Behörden melden zu müssen“.
Die Forderung stammt vom UNO-Kinderrechtskomitee. (1) Das Komitee forderte auch eine Revision der staatlichen Konkordate zwischen Italien und dem Heiligen Stuhl wie den Lateranverträgen in den Teilen, wo die kirchliche Hierarchie von der Meldepflicht entbunden ist. Das geltende Konkordat von 1984 besagt: „Die italienische Republik garantiert, daß die Gerichtsbehörde der territorial zuständigen kirchlichen Behörde Mitteilung macht über Strafverfahren gegen Kirchenvertreter“ (Zusatzprotokoll Nr. 2b).
Dieser Grundsatz soll ins Gegenteil verkehrt werden, weil die UNO vom Vatikan volle Kollaboration mit den stattlichen Behörden verlangt, die Mißbrauchsfälle in den jeweiligen Ländern verfolgen. Der Vatikan müßte demnach sämtliche der Glaubenskongregation zu einem Fall oder einer Person vorliegenden Unterlagen aushändigen.
Zur Frage der Meldepflicht gegenüber weltlichen Behörden erklärte der ehemalige Vatikansprecher P. Federico Lombardi, der vergangene Woche Moderator des vatikanischen Gipfeltreffens war: „Es ist richtig, daß dieses Thema bei diesem Treffen behandelt wird“. Es bereitet den Weg , von den Priestern die Verletzung des Beichtgeheimnisses und des Päpstlichen Geheimnisses zu fordern. Früher war der Staat der „weltliche Arm“ der Kirche, nun soll die Kirche zum „kirchlichen Arm“ des Staates werden.
Ein staatliches Gesetz, das die Verletzung des Beichtgeheimnisses erzwingt, und sei es nur bei bestimmten Straftaten wie der Pädophilie, wäre ein ungerechtes Gesetz. Die Priester hätten sich ihm mit einem non possumus zu widersetzen – bis zum Martyrium. Dieses Zeugnis, und nicht andere, würden die Kirche glaubwürdig machen vor Gott, aber auch vor der Welt. Dafür muß aber das Verhältnis umgestoßen werden, das die Kirche seit mehr als 50 Jahren mit der säkularisierten und antichristlichen Welt unterhält.
*Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt in deutscher Übersetzung: Verteidigung der Tradition: Die unüberwindbare Wahrheit Christi, mit einem Vorwort von Martin Mosebach, Altötting 2017.
Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: Corrispondenza Romana
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(1) Der UN-Kinderrechtsausschuß überwacht seit 1991 die Einhaltung der Rechte, die in der UN-Kinderrechtskonvention festgelegt wurden. Der Ausschuß ließ bisher seine Stimme nie gegen die massenhafte Tötung ungeborener Kinder hören. Das verwundert nicht, da er beim Hochkommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte in Genf angesiedelt ist, einem Amt, das erstmals 1994 besetzt wurde. Seither übten faktisch nur Abtreibungsbefürworter das Amt aus, derzeit die ehemalige chilenische Staatspräsidentin und aktive Abtreibungslobbyistin Michelle Bachelet. https://katholisches.info/2019/02/28/die...e-und-die-welt/ + https://katholisches.info/2017/11/09/die...pst-franziskus/
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