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  • 14.03.2019 00:25 - Vermisstes Mädchen aus Berlin Anwältin legt Haftbeschwerde ein: Wie Rebeccas Schwager bald wieder freikommen kann
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Vermisstes Mädchen aus Berlin
Anwältin legt Haftbeschwerde ein: Wie Rebeccas Schwager bald wieder freikommen kann



Rebecca und ihr Schwager Florian R.
PolizeiRebecca und ihr Schwager Florian R.

FOCUS-Online-Redakteur Malte Arnsperger

Donnerstag, 14.03.2019, 18:22
Die Zeit spielt gegen die Ermittler im Fall der vermissten Rebecca aus Berlin. Zum einen natürlich was die Suche nach dem 15 Jahre alten Mädchen angeht.

Je länger sie verschwunden ist, desto weniger gut sind Erinnerungen möglicher Zeugen, desto mehr werden Spuren verwischt. Zum anderen stehen Polizei und Staatsanwaltschaft wegen ihres Hauptverdächtigen Florian R. unter enormem Druck. Der Schwager von Rebecca sitzt zwar seit eineinhalb Wochen im Untersuchungsgefängnis. Doch er könnte jederzeit freikommen. Denn die Hürden, die das Gesetz für diese Art der Haft vorsieht, sind hoch und ein U-Häftling hat mehrere Optionen.

Nun hat die Anwältin von Florian R. offenbar Haftbeschwerde eingelegt, wie die „Bild“-Zeitung berichtete. Zwar teilte sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das zuständige Landgericht Berlin auf Anfrage von FOCUS Online mit, dass bis dato kein entsprechendes Schreiben eingegangen sei. Doch es scheint ziemlich naheliegend, dass die Verteidigerin zeitnah alles daran setzen wird, ihren Mandanten aus dem Gefängnis zu holen. Schließlich scheint die Beweislage wenig eindeutig, es gibt keine Leiche, weshalb Florian R. ja schon einmal von einem Richter freigelassen wurde.

Rebeccas Schwager hat zwei Möglichkeiten
Grundsätzlich hat ein Anwalt zwei Möglichkeiten, um den eigenen Mandanten aus dem Untersuchungsgefängnis zu holen: die Haftprüfung und die Haftbeschwerde.

Die Haftprüfung ist dabei die gängigste, weil einfachere Strategie. Der Anwalt stellt den entsprechenden Antrag, innerhalb weniger Tage muss ein Termin beim Amtsgericht stattfinden. „In kleiner Runde erscheint der Beschuldigte, meistens mit seinem Verteidiger und einem Staatsanwalt, beim Ermittlungsrichter“, erklärt der erfahrene Münchner Strafrechtsanwalt Winfried Folda. „Dabei wird erörtert, was für oder gegen den Haftbefehl spricht.“ Dabei geht es laut Folda meistens eher um die Frage, ob der Haftbefehl ausgesetzt werden kann und der Häftling unter Auflagen freikommen darf.

Doch im Fall Rebecca steht ein sehr schwerer Vorwurf im Raum, nämlich Totschlag. Zudem könnte möglichweise Verdunklungsgefahr durch den Schwagerbestehen. Ein Richter muss sich deshalb schon sehr gut überlegen, ob er so jemanden freilässt.

Deswegen, so vermutet es Jurist Folda, könnte die Verteidigerin von Florian R. die schärfere Waffe der Haftbeschwerde gewählt haben. Dieses rein schriftliche Verfahren wird beim Landgericht geführt. Damit ist ein in Strafsachen noch kompetenterer Richter zuständig. „In der Haftbeschwerde muss man als Verteidiger den dringenden Tatverdacht angreifen, der für die Untersuchungshaft nötig ist“, sagt Folda. Sprich: Die Anwältin von Florian R. wird sich wohl gute Chancen ausrechnen, dass sie die vorgelegten Beweise und Indizien gegen Florian R. entkräften kann.

Richter kann Haftbefehl aufheben oder aussetzen

Gelingt ihr das, hat der Richter zwei Möglichkeiten. Entweder wischt er die Beweise der Staatsanwaltschaft vom Tisch und hebt er den Haftbefehl auf. Florian R. wäre ein komplett freier Mann. Wenn der Richter sich nicht ganz sicher ist, kann er den Haftbefehl auch außer Vollzug setzen und Auflagen verhängen. Der Richter könnte bei einem so schweren Vorwurf wie Totschlag Florian R. sogar den Kontakt zu seiner eigenen Familie verbieten, sagt Strafrechtler Folda.

Entscheidet sich der Richter dafür, Florian R. weiter in Haft zu lassen, kann seine Anwältin in die nächste Instanz gehen. Das Oberlandesgericht müsste dann entscheiden. Ein solches Gericht hat übrigens im Fall von Jörg Kachelmann letztlich für den damals Beschuldigten entschieden, die Vorinstanzen überstimmt und den inhaftierten Wettermoderator freigelassen.

All das geschieht aber nur auf Betreiben des Beschuldigten. Erst wenn die Untersuchungshaft länger als sechs Monate andauert und noch kein Urteil in der Sache ergangen ist, entscheidet das OLG von Amts wegen, ob die Untersuchungshaft fortgesetzt werden soll. Im Fall Rebecca scheint es nicht ausgeschlossen, dass sich die Ermittlungen so lange hinziehen.

Aber klar ist, dass ein Tatverdächtiger selbst dann verurteilt kann, wenn das Opfer, also wohl die Leiche, nicht gefunden wird. Vor zwei Jahren erst hat der Bundesgerichtshof das Urteil gegen einen Mann bestätigt, der seine Frau getötet hatte. Die Vietnamesin aus Karlsruhe war nie gefunden worden, trotzdem bleibt ihr Mann mehrere Jahre im Gefängnis.



Aber dafür müssen die Ermittler sehr gute Beweise finden – der Druck im Fall Rebecca steigt also weiter.

https://www.focus.de/panorama/welt/welch...d_10452103.html
Im Video: "Polizei weiß seit erstem Tag davon": Rebeccas Schwester reagiert auf Interview ihrer Mutter

Polizei weiß seit erstem Tag davon: Rebeccas Schwester reagiert auf Interview ihrer Mutter
FOCUS Online/Wochit"Polizei weiß seit erstem Tag davon": Rebeccas Schwester reagiert auf Interview ihrer Mutter
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