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  • 22.03.2019 00:18 - Papst Franiskus: Ein Rechtsphilosoph reagiert auf die Ausführungen von Bischof Athanasius Schneider über einen häretischen Papst.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

22. MÄRZ 2019

Ein häretischer Papst? Die Wurzel des Problems ist das Zweite Vatikanische Konzil

PAOLO PASQUALUCCI ANTWORTET MSGR. ATHANASIUS SCHNEIDER
22. März 2019



Papst Franiskus: Ein Rechtsphilosoph reagiert auf die Ausführungen von Bischof Athanasius Schneider über einen häretischen Papst.
Die Diskussion ist eröffnet. Gestern veröffentlichte Msgr. Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana, eine ausführliche Reflexion über die Möglichkeit eines häretischen Papstes und wie die Kirche damit umgehen sollte. Die Überlegungen sind theoretischer Natur, allerdings anlaßbezogen. Auf seine Überlegungen reagierte der Rechtsphilosoph Paolo Pasqualucci mit Anerkennung, Zustimmung, aber auch Kritik.


Bischof Athanasius Schneider

Die Überlegung von Bischof Schneider sind der Versuch, auf eine große Verunsicherung zu antworten, die in Teilen der kirchlichen Hierarchie und mehr noch im gläubigen Volk um sich greift. Bischof Schneider zeigte eine Fehlentwicklung auf, die des „päpstlichen Absolutismus“, und nannte dazu konkrete Beispiele im Bereich der betenden (Pius X., Pius XII. und vor allem Paul VI.) und der lehrenden Kirche (Papst Franziskus).

https://www.crisismagazine.com/issues/catholic-living

Auf die Mühe dieses Nachdenken von Bischof Athanasius Schneider reagierte der Paolo Pasqualucci, emeritierter Professor für Rechtsphilosophie an der Universität Perugia. Er lehrte auch Politische Ideengeschichte an den Universitäten Rom, Neapel und Teramo. Mit den Büchern „Unam Sanctam“, „Das Parallel-Konzil“ und weiteren unterzog er das Zweite Vatikanische Konzil einer kritischen Analyse.

Als Beitrag zu einer notwendigen Diskussion veröffentlichen wir seine Anmerkungen zum Aufsatz von Bischof Schneider, den er als „mutig“ und „begrüßenswert“ anerkennt.

Einige Anmerkungen zum Dokument von Msgr. Schneider zum häretischen Papst
von Paolo Pasqualucci

Es ist ein wichtiges Dokument, keine Frage, das von Msgr. Athanasius Schneider vorgelegt wurde und einige Frage auf den Punkt bringt, auch aus praktischer Sicht.

Dennoch irritieren mich einige Punkte.

1.
Es ist richtig, trotz allem, optimistisch zu sein, was die Möglichkeit der Kirche betrifft, die Krise zu überwinden, indem man sich auf die Göttlichen Verheißungen über den Beistand für die Kirche und auf die Art stützt, wie im historischen Präzedenzfall die monotheletische Krise mit der letztlichen Thronbesteigung eines Papstes überwunden wurde, der die Dinge wieder in Ordnung brachte.

Dennoch: Msgr. Schneider verharrt nur auf dieser historischen Erfahrung mit gutem Ausgang. Es gibt aber noch andere, die weniger gut endeten oder zumindest ziemlich schwerwiegende und langanhaltende Folgen nach sich zogen. Ich beziehe mich auf die arianische Krise, die Msgr. Schneider im Dokument nicht zu erwähnen scheint, obwohl er seit längerem und wiederholt darauf verwiesen hat. Gab es nicht auch dort in einem bestimmten Moment die aktive Mitschuld eines Papstes, der zumindest mit der Häresie flirtete? Der Arianismus führte für Jahrzehnte zu einem Bürgerkrieg in der Christenheit. Die Germanen, mit Ausnahme der Franken, waren alle arianische Christen. Geisereich, der König der Vandalen, ein überzeugter Arianer, eroberte Nordafrika und zerstörte, was er von der vorhandenen rechtgläubigen Kirche zerstören konnte. Der heilige Augustinus starb in Hippo während der Belagerung durch die Vandalen. Man lese Vittore de Vita: „Geschichte der vandalischen Verfolgung in Afrika“ (Storia della persecuzione vandalica in Africa, Rom 1981).

Die Apostasie, die heute die Kirche quält, ist ein Hinweis auf einen Zustand der Sünde, wie ihn das alte Israel befallen hatte, das deshalb, wie wir wissen, von Gott auf schreckliche Weise bestraft wurde. Deshalb scheint es mir, bei allem Respekt für Msgr. Schneider, eine wenig überlegte Haltung, sich einen Optimismus zurechtzulegen, daß am Ende schon die Göttliche Vorsehung auf wohlwollende und befriedende Art eingreifen und alles in Ordnung bringen wird. Wenn wir dann auch noch an die bekannten Prophezeiungen denken, die Visionen apokalyptischer Strafen für die ganze Kirche und die Welt enthalten (La Salette, Fatima), scheint der Optimismus noch weniger berechtigt. Natürlich (sofern wir uns nicht bereits am Vorabend der Parusie, des endzeitlichen adventus Domini, der Wiederkunft Jesu Christi befinden) wird der Herr die Dinge in Ordnung bringen, aber erst, wenn es in dieser Weise weitergeht, nachdem er mit Feuer und Schwert gereinigt hat, will sagen, wenn die Probleme nicht an den Wurzeln angegangen werden, vor allem jener Tumor, der das Konzil war und ist, von dem Bergoglio lediglich die jüngste Erscheinungsform seiner wuchernden Metastasen ist.

2.
Meines Erachtens wäre das Konzept des „päpstlichen Absolutismus“ näher zu präzisieren. Mir scheint es überzogen, die doch begrenzten liturgischen (und zudem notwendigen) Reformen des heiligen Pius X. und von Pius XII. als Ausdruck des „päpstlichen Absolutismus“ zu präsentieren, indem sie zudem fast auf dieselbe Stufe mit der von Paul VI. vollzogenen Revolution gestellt werden, die wirklich mit einem beeindruckenden „Absolutismus“ aufgezwungen wurde, um den Wünschen des Konzils zu entsprechen. Nahm nicht auch der heilige Gregor der Große eine sehr kleine Änderung des Kanons vor? Er verbesserte – wie es sich versteht – in der Form, nicht in der Substanz (siehe Klaus Gamber).

3.
Die Frage des berühmten Satzes im Decretum Gratiani vom Papst, über den niemand richten darf, außer wenn er vom Glauben abirrt: Das darin zum Ausdruck gebrachte Verständnis scheint ohne Zweifel in Übereinstimmung mit dem sensus fidei zu sein. Das geht auch aus den Lehren des heiligen Paulus hervor, der ihn in Antiochien gegenüber dem heiligen Petrus in die Praxis umsetzte, allerdings in Form einer Ermahnung. Das Problem ist: Was ist hier mit „richten“ gemeint? Msgr. Schneider lädt auch die Laien dazu ein, und wir sind ihm dafür dankbar, sich in angemessener Form einzusetzen, um die Irrtümer zu brandmarken, selbst dann, wenn sie vom Papst bekannt werden. Das ist auch eine Form von Urteil, das sich aber in Rügen, Warnungen und Ermahnungen ausdrückt, sich eines Besseren zu besinnen und zu widerrufen, und nicht in einem wirklichen Urteil.

Der Eindruck ist aber, daß die Richtschnur Gratians ein wirkliches „Urteil“ über den Papst meinte und nicht bloß Ermahnungen. Wer ist also befugt, dieses Urteil zu fällen? Die Diskussion darüber ist seit Jahrhunderten offen. Der Umstand, daß die beiden Codices des Kirchenrechts den Satz des Gratian nicht enthalten, ist nicht entscheidend. Zu den Rechtsquellen zählen auch die consuetudines, die Gewohnheiten, sofern sie angemessen und sehr alt sind.

Zudem:

1.
Die Tatsache, daß Papst Honorius erst nach seinem Tod verurteilt wurde, kann kein Präzedenzfall sein im Sinne, daß ein häretischer Papst zwar verurteilt werden kann, aber erst als Toter. Könnte es nicht vielleicht von den Umständen abhängig gewesen sein, daß er erst als Toter verurteilt wurde?

2.
Die beiden Päpste, die hauptsächlich mit Häresien verstrickt waren, haben sich in den subtilen, doktrinellen Irrtümern über die schwierige christologische Theologie verfangen. Der Fall von Johannes XXII. zählt nicht: Er schlug eine neue Lehre zu einem Punkt vor, der noch nicht definiert schien. Er schlug sie als Privat-Lehrer vor und widerrief sie dann bewußt auf dem Sterbebett, nachdem es zu heftigen Polemiken gekommen war. Er handelte im guten Glauben.

3.
Der Fall Bergoglio ist heute viel schwerwiegender. Indem er sich auf ein ökumenisches, wenn auch nur pastorales Konzil stützt, das die Reform der ganzen Kirche durch Öffnung für die Moderne [sic] förderte, behauptet er, die Reformen vollständig anzuwenden, und in diesem Werk zerstört er systematisch die christliche Moral. Die Anerkennung der Homosexualität scheint eines seiner Hauptziele zu sein. Mit Amoris laetitia legalisierte er die abirrende Praxis der Kommunion für wiederverheiratete, geschiedene Paare, aber auch für Homosexuelle – anstatt sie zu verhindern, wie es seine Pflicht gewesen wäre. Es ist offensichtlich, daß angesichts einer so beispiellosen Situation Verweise auf die Vergangenheit nur bis zu einem bestimmten Grad von Bedeutung sind.

4.
Die jahrhundertealte Maxime, die von vielen, wenn nicht von allen in der Kirche anerkannt ist, laut der ein häretischer Papst nicht gerichtet werden kann, ist zu überdenken, um zu erkennen, ob sie einen Ausweg aus der gegenwärtigen Situation bietet. Ich habe einen Vergleich mit dem Konzept der Gewohnheit gezogen, um eine Analogie herzustellen. Das dictum des Gratian kann nicht im eigentlichen Sinn als Gewohnheit gelten, weil es kein rechtlich relevantes Verhalten betrifft, das von der Rechtsordnung zugelassen ist, weil rationabilis und seit langer Zeit praktiziert. Es drückt dennoch eine theologische Meinung aus, die von vielen, auch Maßgeblichen seit Jahrhunderten geteilt wird. Jedenfalls müssen wir sagen, daß sie dem sensus fidei wie der recta ratio entspricht.

5.
Msgr. Schneider nennt absurderweise, wenn ich es richtig verstanden habe, das Beispiel eines offen homosexuellen Papstes: Nicht einmal in diesem Fall könnte man ihn absetzen? Nicht einmal wegen offenkundiger moralischer Unwürdigkeit? Von absurden Beispielen einmal abgesehen können wir meines Erachtens eine Einstellung nicht akzeptieren, die – selbst wenn man es nicht will – „normalisierend“ wirkt.

6.
Msgr. Schneider fordert gleichzeitig, richtigerweise dazu auf, nicht die Hände in den Schoß zu legen, sondern auf angemessene Weise auf die in die Praxis umgesetzten falschen Lehren zu reagieren. Ich erinnere daran, was der zu früh verstorbene Mario Palmaro kurz vor seinem Tod schrieb:
https://katholisches.info/2014/01/10/das...r-rauch-satans/

„Was muß noch in dieser Kirche passieren, damit die Katholiken aufstehen. Damit sie sich erheben und ihre ganze Empörung gegen die wuchernden Abscheulichkeiten von den Dächern schreien?“

Was würde er heute sagen, da sich die Lage noch verschlechtert hat, aber der Widerspruch gegen die Irrtümer noch immer so zaghaft ist? Ich bedauere, es sagen zu müssen, Tatsache ist aber, daß die mutigen doktrinell-pastoralen Stellungnahmen von Msgr. Schneider und der Kardinäle der Dubia dem Problem nicht wirklich auf den Grund gehen. Abgesehen davon, daß sie Bergoglio nicht offen der Irrtümer, die er ausstreut (eine Tatsache, die man nicht verschweigen kann), anklagen und ermahnen, stellen sie diese Irrtümer nicht in Verbindung mit ihrem offensichtlichen Grund, der – wie alle wissen – im Konzil zu suchen ist. Kurzum, sie verlangen (siehe Msgr. Gherardini) weder eine Diskussion über jenes unheilvolle Konzil (1) noch scheinen sie sich bewußt zu sein, daß Bergoglios Irrtümer eine Abfolge von Irrtümern sind, die seit dem Konzil auch im Lehramt seiner Vorgänger zu finden sind, auch wenn er sich als braver Jesuit und Schüler seiner schlechtesten Lehrmeister, der de Lubacs, Rahners, Martinis usw., am weitesten aus dem Fenster lehnt.

7.
Schlußfolgerung: Wenn es drauf ankommt, will man das Krebsgeschwür immer mit Aspirin behandeln.
https://katholisches.info/2019/03/22/ein...anische-konzil/
Übersetzung: Giuseppe Nardi
Bild: Chiesa e postconcilio



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