Herzlich Willkommen, hier in diesem Forum....http://files.homepagemodules.de/b531466/avatar-4dbf9126-1.gif
  • 10.04.2019 00:34 - Islamische Justizposse: Scharia-Richter verdonnern „im Prinzip“ Konfessionslose zum Moscheebesuch
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Islamische Justizposse: Scharia-Richter verdonnern „im Prinzip“ Konfessionslose zum Moscheebesuch
10. April 2019 Aktuell, Inland 0



Symbolfoto:Von anna.q/shutterstock

Schleswig – „Die juristische Posse um einen Schulbesuch in einer Moschee hat ihr Ende gefunden. Die Eltern eines Schülers müssen ein Bußgeld zahlen, weil sie ihren Sohn nicht zur Schule schickten, als ein Moscheebesuch geplant war,“ berichtet das juristische Onlinemagazin legal-tribun-Online.

Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hatte eine Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichtes abgelehnt. Nun müssen die Eltern, die ihren Sohn einen Moscheebesuch während eines Schulausfluges ersparten, 50 Euro bezahlen. Damit ist die Entscheidung rechtskräftig. (Beschl. v. 04.04.2019, Az. 1 Ss OWi 177/18 (63/19)).

Der Schüler der 7. Klasse des Kronwerk Gymnasiums in Rendsburg, damals 13 Jahre alt, sollte 2016 im Rahmen einer Exkursion im Fach Erdkunde ein islamisches Kulturzentrum und eine Moschee besuchen. Die konfessionslosen Eltern weigerten sich aus Überzeugungsgründen ihr Kind der islamistischen Einflusssphäre auszusetzen. Zumal die Moschee von der radikalislamischen Milli- Görüs-Bewegung unterhalten wird. Die linkslastige Schule setzte schließlich juristische Hebel in Bewegung, die schließlich zu einer Geldstrafe von 300 Euro führten. Wegen „Schule schwänzen“. Doch in Wahrheit wohl aus politischen Gründen, denn die Eltern sind, ausgewiesene Islamgegner und Mitglieder der Bürgerbewegung Pax Europa.

Ihr Anwalt formulierte laut SHZ die Weigerung der Eltern so: „Angesichts einer Vielzahl islamistisch motivierten Gewalttaten – so schreibt der Jurist in einer Stellungnahme – wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“. Nach der Ablehnung der Busgeldbescheide landete der Fall zunächst vor dem Amtsgericht Meldorf, eh jetzt das Oberlandesgericht die „Religionsfreiheit“ von Konfessionslosen“ zu Gunsten von radikalen Islamisten und Erdogan-Anhängern und ihren fünften Kolonnen aufhob. Religionsfreiheit ist halt eine Einbahnstraße. Konfessionslose müssen Moscheen besuchen, aber das Tierschutzgesetz wird zu Gunsten blutiger Halal-Regeln außer Kraft gesetzt.

Wie sagte schon der Imam von Izmir: „Mit euren eigenen Gesetzen werden wir euch beherrschen“. Die eifrigsten Verfechter des politischen Islams sitzen in den Gerichten. (KL)


https://www.journalistenwatch.com/2019/0...zposse-scharia/
+++
https://charismatismus.wordpress.com/201...eneinwanderung/



Beliebteste Blog-Artikel:

Melden Sie sich an, um die Kommentarfunktion zu nutzen
Danke für Ihr Reinschauen und herzliche Grüße...
Xobor Xobor Blogs
Datenschutz