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  • 26.07.2019 00:23 - Luxemburg: Soll die Euthanasie künftig als „natürlicher Tod“ gelten?
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Luxemburg: Soll die Euthanasie künftig als „natürlicher Tod“ gelten?
Veröffentlicht: 26. Juli 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: LEBENSRECHT (Abtreib./Euthanasie) | Tags: ärztlich assistierter Suizid, Euthanasie auf Verlangen, Gesetz, Lebensversicherung, Luxemburg, natürlicher Tod, selbstmord |Ein Kommentar
Die Regierung des Beneluxstaates Luxemburg will die „Tötung auf Verlangen“ sowie den ärztlich assistierten Siuizid (Selbstmord) künftig als „natürliche Tode“ klassifizieren. Medienberichten zufolge verabschiedete der Regierungsrat kürzlich einen entsprechenden Gesetzentwurf. Dieser muss nun vom Parlament beraten werden.

Im März 2009 hatte Luxemburg die Tötung auf Verlangen und den ärztlich assistierten Suizid legalisiert.

Mit der Einstufung als „natürliche Todesursache“ könnten Hinterbliebene künftig einfacher Anspruch auf die Auszahlungen von Lebensversicherungspolicen der Euthanasierten und Suizidenten gelten machen, heißt es zu Begründung.
https://charismatismus.wordpress.com/201...her-tod-gelten/
Quelle: ALFA-Newsletter



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