Grüne Jugend: JA zu Abtreibung und Inzest Veröffentlicht: 5. August 2019 | Autor: Felizitas Küble | Abgelegt unter: AKTUELLES | Tags: Abtreibung, erbbehindert, Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Freigabe, genetik, Grüne, Grüne Jugend, Hans-Christian Ströbele, Inzest, Inzest-Verbot, Mathias v. Gersdorff, Pädosex, Peter Helmes, Schwangerschaft, Straffreiheit |Ein Kommentar Von Felizitas Küble Unter dem verfänglichen Titel „Keine Liebe ist illegal“ hat die Jugendorganisation der Grünen schon vor über sieben Jahren verlangt, das staatliche Inzest-Verbot abzuschaffen.
Wenn „keine Liebe“ illegal ist, wie steht es dann mit dem Pädosex? Dieses allzu heiße Eisen wird zwar nicht mehr aus der alten Mottenkiste grüner Kindersex-Programme herausgeholt (die immerhin bis 1991 gültig waren), stattdessen betätigt man sich jetzt an anderer Stelle als Tabubrecher und Bürgerschreck-Revoluzzer. Die Stellungnahme der Grünen Jugend beginnt allen Ernstes wie folgt: „Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bewertet altbackene Moralvorstellungen offenbar höher als die Grundrechte auf freie Selbstbestimmung. Das Inzestverbot in Deutschland ist ein krasser staatlicher Eingriff in die Privatsphäre und die selbstbestimmte Lebensgestaltung von Menschen.“
Das Inzestverbot sei „unnötig“ und seine Auswirkungen gar „gruselig“, behaupten diese Grünen. Wohlgemerkt: Es geht nicht um Inzest, sondern um das Inzest-VERBOT, das hier bekämpft wird.
BILD: Themenheft von Peter Helmes über den grünen Pädosexuellen-Sumpf der 80er und 90er Jahre
Danach heißt es ebenso scheinheilig wie dummdreist:
„Die Begründung des Verbots mit der Verhinderung potentiell behinderter Nachkommen verweist auf eine Zeit, in der sich der Staat um die Reinheit des Erbguts der Bevölkerung kümmern wollte. Diese Begründung erklärt Behinderte zu unerwünschten Menschen.“
Ausgerechnet der grüne Jugendverband spielt sich als Behinderten-Versteher auf, wobei die Gesamtpartei schon seit vierzig Jahren für die totale Abtreibungsfreiheit bis zum 9. Monat (!) plädiert (Programmpunkt „Abschaffung des §218“).
Falls es also nach dem Inzest-Sex zu Schwangerschaften mit genetisch behinderten Kindern kommt, könnten diese straffrei bis kurz vor der Geburt „entsorgt“ werden – laut grünem Forderungskatalog. Auch außerhalb der Grünen Jugend gibt es in dieser Partei den Wunsch nach Lockerung des Inzest-Paragraphen, z.B. bei den Augsburger Grünen (2012); ein Jahr danach äußerte das grüne Urgestein Hans-Christian Ströbele dieselbe verheerende Ansicht. . Siehe ergänzend das Video unseres Gastautors Mathias von Gersdorff: https://www.youtube.com/watch?v=5feNbTydBDY https://email.t-online.de/em#f=INBOX&m=1...od=showReadmail