Erklärung von Mgr. Gracida über das heidnische Ritual im Vatikan VON RESTKERK-REDAKTEUREN AUF 14/10/2019 • ( KOMMENTAR ABGEBEN )
Mgr. Rene Henry Gracida, emeritierter Bischof von Corpus Christi, Texas, hat eine offizielle Erklärung zum heidnischen Ritual in den Vatikanischen Gärten abgegeben.
In einer E-Mail-Korrespondenz mit dem Herausgeber von From Rome , Mgr. Gracida, dass man folgende Aussage verbreiten könnte:
"Die Teilnahme von Franz dem Barmherzigen an den heidnischen Ritualen in den Vatikanischen Gärten ist ein weiterer Beweis für seine mangelnde Besorgnis über die kanonischen Bestrafungen, die er durch seine wiederholte Teilnahme an ketzerischen und sogar okkulten religiösen Zeremonien für alle Katholiken erleidet sind verboten, besonders für diejenigen, die (ungültig?) auf dem Thron von Peter sitzen. Aber dann scheint es ihm egal zu sein, welche Exkommunikation er nach dem Gesetz der Universi Dominici Gregis erhalten hat, und so lassen sich die Strafen, die er heutzutage mit zunehmender Regelmäßigkeit erhält, leichter als Unsinn abtun. Es wird einen Tag der Rechenschaft für ihn und für jeden von uns geben. "
+ Mgr. Henry Rene Gracida
Mgr. Gracida machte deutlich, dass Bergoglio aufgrund seiner aktiven Teilnahme am heidnischen Ritual eine automatische Exkommunikation eingegangen ist.
Canon 1364:
§ 1 Ein Abtrünniger, ein Ketzer oder ein Schismatiker erleidet unbeschadet der Verschreibung von CAN eine Exkommunikation per Gesetz. 194, § 1, 2; ein Geistlicher kann auch mit den in can genannten Strafen bestraft werden. 1336, § 1, Nr. 1,2 und 3.
§ 2. Wenn längere Hartnäckigkeit oder die Schwere des Ärgers es erfordern, können andere Strafen hinzugefügt werden, die den geistlichen Zustand nicht beeinträchtigen.
Und:
Canon 1331:
§ 1 Die exkommunizierte ist verboten:
ein Amt bei der Feier des Opfers der Eucharistie oder bei anderen Kultzeremonien ausüben; Feiern Sie Sakramente oder Sakramente und empfangen Sie Sakramente; kirchliche Ämter oder Ministerien oder irgendeine Aufgabe zu erfüllen oder administrative Handlungen durchzuführen. § 2 Wurde eine Exkommunikation verhängt oder erklärt:
Will der Schuldige gegen das Erfordernis des § 1 Nr. 1 vorgehen, so ist der Schuldige abzulehnen oder die Liturgie zu beenden, es sei denn, es liegen schwerwiegende Gründe dafür vor; der Schuldige erklärt die nach § 1 Nr. 3 rechtswidrigen Verwaltungshandlungen für rechtswidrig; es ist dem Schuldigen verboten, die ihm zuvor gewährten Privilegien zu genießen; die Schuldigen können keine gültige Würde, kein Amt oder eine andere Aufgabe in der Kirche erlangen ; Der Schuldige gewinnt nicht die Früchte einer Würde, eines Amtes, einer Aufgabe und eines Nutzens, die er in der Kirche hat. Aus Rom https://restkerk.net/2019/10/14/verklari...n-het-vaticaan/ + https://chiesaepostconcilio.blogspot.com...della.html#more + https://restkerk.net/
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