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  • 13.11.2019 00:53 - Erzbischof Gądecki: PiS hat sein Versprechen zum Schutz des Lebens nicht gehalten. Jeden Tag werden Kinder getötet
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Erzbischof Gądecki: PiS hat sein Versprechen zum Schutz des Lebens nicht gehalten. Jeden Tag werden Kinder getötet



Erzbischof Gądecki: PiS hat sein Versprechen zum Schutz des Lebens nicht gehalten. Jeden Tag werden Kinder getötet.

Stanisław Gądecki # Stanisław Gądecki
"Das Fehlen einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs bedeutet, dass in den folgenden Jahren Hunderte von Kindern getötet werden, nur weil sie schutzlos und vom Schicksal verletzt sind", betont Erzbischof Stanisław Gądecki, Präsident der polnischen Bischofskonferenz, in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung.

Nachfolgend veröffentlichen wir den Inhalt des Vorsitzenden der polnischen Bischofskonferenz, der an die katholische Informationsagentur geschickt wurde:

"Wer dieses Kind in meinem Namen empfangen würde, empfängt mich;

und wer mich aufnimmt, nimmt den auf, der mich gesandt hat "(Lk 9,48).

Wir haben die Ablehnung der Prüfung eines Parlamentsantrags zur Verfassungsmäßigkeit des so genannten Parlaments leider akzeptiert eugenische Abtreibung durch das Verfassungsgericht. In der Vergangenheit hatte das Verfassungsgericht eine glorreiche Rolle in der polnischen Debatte über den rechtlichen Schutz eines gezeugten Kindes. In veröffentlicht unter der Leitung von prof. In Andrzej Zolls Urteil von 1997 (K. 26/96) stellte er fest: "Ein demokratischer Rechtsstaat als höchster Wert setzt den Menschen und die Güter, die für ihn am wertvollsten sind. Dieses Gute ist das Leben, das in einem demokratischen Rechtsstaat in jeder Phase seiner Entwicklung unter verfassungsrechtlichem Schutz stehen muss. Der Wert des verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgutes, das das menschliche Leben darstellt, einschließlich des vorgeburtlichen Lebens, kann nicht unterschieden werden. (...) Seit seiner Gründung ist das menschliche Leben zu einem verfassungsrechtlich geschützten Wert geworden. Dies gilt auch für die vorgeburtliche Phase. "

Die Bestimmungen über den rechtlichen Schutz des menschlichen Lebens in Polen gelten dank der sogenannten Ausnahmen verstoßen immer noch gegen die besagte demokratische Rechtsstaatlichkeit. In besonderer Weise gilt dies in Bezug auf die sogenannten eugenische Abtreibung, die aufgrund einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Beeinträchtigung oder Krankheit gesetzlich zulässig ist. Hierbei geht es nicht um die Tatsache der Krankheit, sondern nur um das ernsthafte Risiko einer schweren und irreversiblen Schädigung des Fötus oder einer unheilbaren Krankheit, die sein Leben bedroht. In beiden Fällen handelt es sich um die Zulassung des Schwangerschaftsabbruchs - wie von den Vertretern des Beschwerdeführers betont - "ohne hinreichende Begründung für die Notwendigkeit, einen anderen Wert, ein anderes Grundrecht oder eine andere Freiheit zu schützen" (siehe Antrag an das Verfassungsgericht Aktenzeichen K. 13/17), der auf nicht näher bezeichneten Legalisierungskriterien beruht solche Aktion.

Abtreibung aufgrund einer schweren oder irreversiblen Beeinträchtigung des Fötus ist eine Verweigerung des Lebensrechts für lebensfähige Kinder und häufig auch geeignet, beispielsweise im Erwachsenenalter Berufe des öffentlichen Vertrauens auszuüben. Abgeordnete, die diese Bestimmung anfechten, führen das Beispiel von Frauen mit Turner-Syndrom an, die in Polen Medizin praktizieren. Im Falle einer unheilbaren Krankheit, die das Leben des Kindes bedroht, haben wir aufgrund des Gesundheitszustands des ungeborenen Kindes, der eine unmittelbare Diskriminierung darstellt, die gesetzliche Erlaubnis zur Selektion.

Als Katholiken zu Beginn jeder Messe. Wir sprechen die Worte des Geständnisses. Wir sprechen über Sünden, die durch Denken, Reden, Handeln und Vernachlässigen begangen werden ... Vernachlässigung verursacht oft nicht weniger als eine schlechte Handlung irreparablen Schaden. Das Fehlen einer Entscheidung des Verfassungsgerichts bedeutet, dass in den folgenden Jahren Hunderte von Kindern getötet werden, nur weil sie durch das Schicksal verwundbar und geschädigt sind.

Wir freuen uns auf die Seligsprechung von P. Kardinal. Stefan Wyszyński, ein unermüdlicher Beschützer des Lebens. "Die Zeit ist vergangen", sagte der Primas, "um unser Gewissen zu erschüttern und alle von der Lüge zu befreien, Mord mit dem Wort 'Behandlung' zu beschreiben." Dies ist kein Verfahren, sondern ein Mord, der die vom Vater vor Jahrhunderten eingeleitete Menschheitsgeschichte unterbricht "(9.03.1975). "Jede Aktion gegen ein begonnenes Leben", lehrte der Primas des Millenniums, "ist ein Verbrechen gegen die Naturgesetze! Das neue Leben, das unter dem Herzen der Mutter entsteht, gehört ihr nicht. Es ist das Eigentum eines neuen Mannes! Niemand kann ungestraft das Leben eines Menschen nehmen, zumal er verwundbar ist. Also muss er seine Verteidiger haben. Der Verteidiger ist Gott selbst, der dieses Leben beanspruchen wird ... "(11.01.1976).

Gleichzeitig drücke ich meine Enttäuschung darüber aus, dass das Wahlversprechen der Regierungspartei zum Schutz des Lebens vor Empfängnis nicht eingehalten wurde (vgl. Programm für Recht und Gerechtigkeit 2014, S. 7).

Im biblischen Dialog Gottes mit Abraham wird die Frage nach den zehn Gerechten gestellt, deren Gegenwart die Stadt retten kann. Polen fragt heute nach den Zehn Gerechten, die unsere Heimat brauchen, um sich richtig zu entwickeln und das Leben aller Bürger gerecht zu schützen.

+ Stanisław Gądecki

Erzbischof von Posen

Vorsitzender der polnischen Bischofskonferenz
Vizepräsident der Europäischen Bischofskonferenz

DATUM: 13. November 2019 11:39

GUTER TEXT

Read more: http://www.pch24.pl/abp-gadecki--pis-nie...l#ixzz65AJuHw40



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