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  • 09.09.2015 00:12 - Papsterlass zu Annullierungen: Geteiltes Echo bei Kirchenrichtern
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Papsterlass zu Annullierungen: Geteiltes Echo bei Kirchenrichtern

Deutscher Experte Assenmacher äußert Sorge um Qualität der kirchlichen Rechtsprechung
09.09.2015

Bonn, 09.09.2015 (KAP/KNA) Die Verkürzung der Ehenichtigkeitsverfahren durch Papst Franziskus stößt bei Kirchenrichtern auf ein geteiltes Echo. Der Kölner Offizial Günter Assenmacher bekundete am Mittwoch Sorge um die Qualität der kirchlichen Rechtsprechung. Münsters Offizial Kurt Schulte lobte dagegen die ab 8. Dezember in Kraft tretende Reform. Betroffene hätten Anspruch darauf, dass schneller Recht gesprochen werde. Allerdings seien ihm noch einige Regelungen unklar.

Nach dem am Dienstag veröffentlichten Erlass soll die Verfahrensdauer der Ehenichtigkeitsverahren deutlich verkürzt werden. So sollen Verfahren künftig nur von einem Richter geführt werden. Auch die bislang notwendige Einschaltung der zweiten Instanz soll abgeschafft werden. Zudem soll es auch besonders verkürzte Verfahren geben, die dann ein Bischof durchführt anstelle eines Richters am Offizialat.

Assenmacher nannte es im Interview mit der deutschen katholischen Nachrichtenagentur KNA wichtig, dass der Papst Eheprozesse überhaupt als notwendig und unersetzlich bestätigt habe. Denn es gebe Theologen, die nur für eine pastorale Begleitung Betroffener plädieren und statt eines Urteils die persönliche Gewissensentscheidung für ausreichend halten. Eine katholische Ehe werde aber vor Gott und öffentlich geschlossen und sei nicht einfach eine Privatangelegenheit. Entsprechend bedürfe es einer Autorität, welche die Ungültigkeit einer Ehe in einem hoheitlichen Akt feststelle.

Der Offizial bekundete Sorge darüber, dass die automatische Überprüfung eines Urteils durch die zweite Instanz abgeschafft wird. Denn damit falle die Kontrolle eines Urteils auf Fehlerhaftigkeit weg. Zwar würden nicht viele Urteile revidiert, "aber auch nicht unbedeutend wenige". Das Kölner Kirchengericht als zweite Instanz für die Kirchengerichte in Aachen, Limburg, Münster und Trier habe im vorigen Jahr 98 Urteile bestätigt, 7 aber nicht.

Skeptisch äußerte sich Assenmacher auch dazu, dass Bischöfe demnächst selbst als Einzelrichter über die Gültigkeit einer Ehe entscheiden können sollen. Zwar seien sie die ersten Richter ihrer Diözese. Aber die wenigsten von ihnen seien ausgebildete Kirchenrechtler. "Bei allem Respekt vor dem Bischofsamt und seinen Trägern habe ich da schon ein wenig Bauchschmerzen, wenn sie nun persönlich und unmittelbar in die Nichtigkeitsverfahren eingreifen sollen."

Schulte sagte dem Online-Magazin www.kirchensite.de in Münster, die Kirchenrichter seien so gut ausgebildet, dass eine Instanz reiche. Er könne sich indes nicht vorstellen, dass "bei der Arbeitsbelastung unseres Bischofs" dieser noch Eilverfahren durchführen könne.

Schulte begrüßte die Möglichkeit, dass ein Verfahren künftig auch nur noch von einem Richter geführt werden kann. "Das führt zu einer erheblichen Zeitersparnis", so der Offizial. Bisher brauche es drei Richter, die die Akten einzeln bearbeiten, ein persönliches Votum erstellen und zu einer gemeinsamen Urteilssitzung zusammenkommen. Für Schulte ist es aber unklar, ob alle oder nur bestimmte Verfahren von einem Richter geführt werden können.

Dieser Text stammt von der Webseite http://www.kathweb.at/site/nachrichten/database/72320.html des Internetauftritts der Katholischen Presseagentur Österreich.



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