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  • 14.09.2015 00:46 - Schwesig pocht auf Mitsprache in Betreuungsgeld-Frage
von esther10 in Kategorie Allgemein.

KNA
DeutschlandRegierungFinanzen
13.09.2015 - 14:24
Meldung

Schwesig pocht auf Mitsprache in Betreuungsgeld-Frage
Der Streit über die freiwerdenden Mittel für das Betreuungsgeld geht weiter. Bundesfamilienministerin Schwesig pocht auf Mitsprache und will die Entscheidung nicht der Union überlassen.

Osnabrück (KNA) Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) beharrt auf Mitsprache bei der Entscheidung über die Verwendung der freiwerdenden Mittel beim Betreuungsgeld. "Wir werden die Entscheidung in der Koalition gemeinsam treffen", sagte sie der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Nach Angaben der Zeitung reagierte die Ministerin damit auf eine Meldung, dass sich die Vorsitzenden von CDU und CSU, Angela Merkel und Horst Seehofer, bereits auf einen Kompromiss verständigt hätten. Demnach sollten mit den freiwerdenden Geldern zunächst steigende Ausgaben für das Elterngeld gedeckt werden. "Nachdem das Verfassungsgericht diese Bundesleistungen verworfen hat, kann man jetzt nicht einfach sagen: Wir kassieren das Geld zu Lasten der Familien wieder ein", betonte Schwesig. Sie forderte, das Geld in den Ausbau der Kitas zu investieren.

Außerdem verwies Schwesig darauf, dass zusätzliche Betreuungsplätze für Flüchtlingskinder benötigt würden. Ihr Ministerium rechne damit, dass rund 68.000 dieser Kinder in die Kitas gehen werden. Damit könnten auf die Kommunen rund 550 Millionen Euro Betriebskosten im Jahr zusätzlich zukommen.

Die Familienministerin betonte zudem, Integration beginne bereits im Kindergarten und in der Schule. Das bedeute auch dauerhafte Ausgaben, etwa für Erzieher und Lehrer. Bislang habe die große Koalition sechs Milliarden Euro für die Flüchtlingshilfe in Aussicht gestellt, wovon die Hälfte an die Länder und Kommunen gehen solle. Diese dürfe der Bund nicht alleine lassen, mahnte die Sozialdemokratin.

Die Karlsruher Richter hatten das Betreuungsgeldgesetz im Juli für verfassungswidrig erklärt, weil dem Bund die Gesetzgebungskompetenz für diese familienpolitische Leistung fehle.



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