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  • 12.10.2015 00:43 - Gnade vor Recht...Deutschland sollte künftig jedem, der politisch verfolgt wird, Asyl gewähren. Das war Ausdruck einer edlen Dankbarkeit gegenüber dem Schicksal,
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Gnade vor Recht

12. Oktober 2015Aktuelles, Beiträge

Das in unserer Verfassung festgeschriebene Asylrecht ist eine Erfindung der ersten Nachkriegsjahre. Weite Teile der geistig-politischen Elite unseres Landes hatten vor der Verfolgung durch das Hitlerregime in aller Welt Zuflucht gefunden und wollten nun der Welt etwas davon zurückgeben. Deutschland sollte künftig jedem, der politisch verfolgt wird, Asyl gewähren. Das war Ausdruck einer edlen Dankbarkeit gegenüber dem Schicksal, eine schöne humane Geste. Und so wurde der Rechtsanspruch auf politisches Asyl im Grundgesetz verankert.

Nur leider hat das Asylrecht, wie es heute angewendet wird, mit der Vorstellungswelt der Nachkriegsjahre rein gar nichts gemeinsam. Die Deutschen, die während des Hitlerregimes in den USA, in der Türkei, in Schweden und in vielen anderen Ländnern Zuflucht gefunden hatten, waren eine kleine Gruppe von Menschen, die selbstlos für ihre Ideale und ihre Ideen gekämpft hatten und deshalb verfolgt wurden. Es waren Politiker, Intellektuelle, Künstler, Literaten und Wissenschaftler. Auf wikipedia hat sich jemand dankenswerterweise einmal die Mühe gemacht, zusammenstellen, wer damals im Ausland Zuflucht finden konnte:

https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_beka...E2%80%931945%29

Man muß diese Liste nur kurz überfliegen und bei Namen wie Hannah Arendt, Willy Brandt, Thomas Mann, Ernst Reuter oder Stefan Zweig verweilen, um zu ermessen, wie wenig diese „Asylanten“ mit dem gemeinsam haben, was in der Bundesrepublik des Jahres 2015 als Asylant anerkannt sein will.

Das Asylrecht ist, wie das Alexander Gauland auf der Demonstration in Erfurt vom 7.10.2015 so trefflich gesagt hat, seinem Ursprungsgedanken nach kein Massenrecht, sondern ein Recht für Einzelpersönlichkeiten, die aufgrund ihres Engagements verfolgt werden. Opfer einer solchen Verfolgung kann überhaupt nur werden, wer sich engagiert, wer Ideen und wer Ideale hat und dafür öffentlich eintritt.

Bei diesem kleinen Kreis mag das Asylrecht auch dann noch funktionieren, wenn es als Rechtsanspruch konzipiert ist, den jeder Weltbürger einklagen kann und nicht als gnadenhalber gewährtes Recht souveräner Staaten, was das Asylrecht nämlich davor in aller Regel war.

Wird aber der Kreis der Anspruchsberechtigen auf schlechthin jeden ausgeweitet, der irgendeiner Art staatlicher Verfolgung ausgesetzt ist, ja, werden ganze Volksgruppen, die unter staatlicher Repression leiden zu dem Kreis der Anspruchsberechtigten gezählt, dann ist abzusehen, daß wir uns damit hoffnungslos überfordern.

Wer das Asylrecht dann auch noch auf alle anwendet, die zu uns kommen, weil sie des Lebens in den Flüchtlingslagern ihrer Region überdrüssig sind oder schlicht, weil sie an unserem Wohlstand teilhaben wollen, der handelt so sehr gegen die Ursprungsidee des Asylrechts, daß wir in drastischer Diktion sagen können: Der zieht das Aslyrecht in den Dreck. Das Asylrecht ist dann kein Asylrecht mehr, sondern wird etwas, was es niemals sein wollte: ein Weltsozialhilferecht.

In einer solchen Situation müssen wir uns auf die historische Intention des Asylrechts zurückbesinnen: Das Asylrecht soll vor Verfolgung aus politischen Gründen schützen. Der Verfolgte muß also zuallererst politisches Engagement nachweisen und dann, daß die Verfolgung, der er ausgesetzt ist, damit zusammenhängt. An diesen Kriterien darf kein Weg vorbeiführen. Wer nicht Mitglied in einer politischen Vereinigung ist, wer sich an keinen Demonstrationen beteiligt hat, wer keine Sache hat, für die er kämpft, der ist kein Fall für das Asylrecht.

Die strikte Anwendung des politischen Asyls auf im engen Sinn politisch Verfolgte ist das eine. Das andere ist der Rechtsanspruch auf Asyl, der abgeschafft gehört, weil er als allgemeines und gleiches Recht ohnehin nur auf dem Papier besteht. Welche Verfolgung als legitim erachtet wird und welche nicht, hängt immer von der politischen Großwetterlage ab. Einem US-amerikanischen Kommunisten, der für die revolutionäre Umwandlung der USA in eine Räterepublik kämpft, würden wir kaum Asyl gewähren und ebenso wenig einem marokkanischen al-Qaida-Aktivisten, der das dortige Königshaus bekämpft und deshalb in Marokko – hoffentlich – politisch verfolgt wird.

Wir müssen aber gar nicht zu konstruierten Beispielen greifen: Edward Snowden, der wohl wie kaum ein anderer auf der Welt politischer Verfolgung ausgesetzt ist, hat in unserem Land bekanntlich kein Asyl erhalten, weil führende Köpfe den Affront gegenüber den USA scheuten. Auch die USA hatten der deutschen Opposition gegen Hitler nicht aus allgemeiner Menschenliebe, sondern natürlich einzig und allein aus politischem Kalkül und im ureigenen Interesse Zuflucht gewährt, ebenso wie die USA heute kubanischen und venezuelanischen Oppositionellen Asyl gewähren, um Druck auf Kuba und Venezuela auszuüben.

Politische Verfolgung kann gar nicht rechtlich und also überpolitisch, sondern nur politisch beurteilt werden. Die Anerkennung als zu recht oder zu unrecht politisch verfolgt kann nur vor dem Hintergrund einer politischen Agenda erfolgen. Ob Asyl gewährt wird oder nicht, ist letzten Endes immer eine politische Entscheidung. Wenn dem aber so ist, sollten wir nicht davor zurückscheuen, die Rechtslage dem auch anzupassen. Kurz und gut: Das Asylrecht als ein Rechtsanspruch auf Asyl, den jedermann einklagen kann, gehört abgeschafft und in ein Gnadenrecht umgewandelt.
http://patriotische-plattform.de/blog/20...nade-vor-recht/
Hans-Thomas Tillschneider



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