Dienstag, 13. Oktober 2015 Lebensbedrohliche Risiken durch nicht zugelassene Medikamente für Kinder
Viele der Medikamente, die Kindern verschrieben werden, sind für sie gar nicht zugelassen.
Mögliche Folgen: Starke Nebenwirkungen, Schädigungen des Organismus, Lebensgefahr!
Zahlreiche Medikamente wirken bei Kindern und Jugendlichen nicht wie bei Erwachsenen und müssen dementsprechend anders dosiert und verabreicht werden. Viele potentiell wirksame Medikamente können nicht angewendet werden, weil die altersentsprechende Dosierung und Darreichungsform für Kinder und Jugendliche sowie spezifische Nebenwirkungen in dieser Altersgruppe nicht untersucht wurden. Viele nicht ausreichend geprüfte Medikamente werden für die notwendige Behandlung kranker Kinder dennoch verwendet, woraus unabsehbare Risiken für diese Kinder entstehen.
Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin (DGKJ) erhält jedes zehnte bis jedes dritte Kind beim Kinderarzt ein Medikament, das nicht für den aktuellen Anwendungsbereich oder für die Altersgruppe des Kindes zugelassen ist. Dieser sogenannte Off-Label-Use ist auf den Kinderstationen in Krankenhäusern noch wesentlich weiter verbreitet. 25 bis 70 Prozent der Arzneimittel werden dort nach DGKJ-Schätzungen ohne die entsprechende Zulassung verwendet.
Besonders hoch ist der Anteil des Off-Label-Use in der Früh- und Neugeborenen-Intensivmedizin mit rund 90 Prozent betroffenen Patienten. Der Grund: Es gibt kaum Medikamente, die für die Anwendung bei Kindern, insbesondere bei Kleinkindern und Babys getestet sind.
Professor Hannsjörg Seyberth: „Einige Antibiotika haben bei Kindern zum Tod durch Kreislaufversagen geführt, bei bestimmten Mitteln können Krämpfe und Atemlähmungen auftreten. Hinzu kommen schwer einzuschätzende Spätfolgen.“
Am seltensten werden Medikamente gegen Herzkrankheiten oder Krebs extra für Kinder getestet. Aber auch einigen oft verschriebenen Asthma-Mitteln fehlt die spezielle Zulassung für Kinder.
Mit Angaben aus Gesundheitsstadt-berlin.de
Beliebteste Blog-Artikel:
|