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  • 19.10.2015 18:49 - Die tägliche Pressekonferenz zur Synode hat es in sich.
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Die „Deliramenta“ eines Papst-Vertrauten – Erzbischof Cupich und das „subjektive Gewissen“
19. Oktober 2015 18:07 | Mitteilung an die Redaktion


Erzbischof Cupich in Rom
(Rom) Die tägliche Pressekonferenz zur Synode hat es in sich.

Mit inzwischen fast an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit läßt sich vorhersagen, daß sich unter den täglichen Gästen von Vatikansprecher Federico Lombardi SJ kaum erklärte Verteidiger der katholischen Moral- und Ehelehre, dafür um so mehr bekennende Vertreter der „neuen Barmherzigkeit“ finden.

Eines von vielen kleinen und großen Zeichen dafür, welcher offizielle Wind im Vatikan weht. Zeichen mag man erkennen oder auch nicht. Allerdings sind manche so groß, daß sie kaum übersehen werden können.

Das gegen Humanae vitae in Stellung gebrachte „persönliche Gewissen“

Auf der Pressekonferenz vom vergangenen Freitag war Msgr. Blaise J. Cupich zu Gast, der Erzbischof von Chicago. Cupich war ein progressiver Außenseiter im amerikanischen Episkopat, den Papst Franziskus zur Überraschung aller zum Nachfolger von Kardinal Francis George berief. Ein progressiver Außenseiter ist Cupich auch heute noch, allerdings nicht mehr an der Spitze einer kleinen Diözese, sondern einer der größten der Welt und der bedeutendsten der USA.

In Sachen Verhütung verschanzten sich Ende der 60er Jahre viele Theologen und ganze Bischofskonferenzen hinter dem Vorrang eines subjektiven Gewissens, um die zweitausendjährige Lehre der katholischen Kirche im wahrsten Sinne des Worts zu sterilisieren.

Jene Lehre, die Papst Paul VI. mit der Enzyklika Humanae vitae wider starke Erwartungen bekräftigte. Die Belgische Bischofskonferenz belehrte die Gläubigen, den „eigenen Überzeugungen“ zu folgen, wenn diese „zu einem anderen Schluß“ kommen als der Papst. Die bundesdeutschen, österreichischen und schweizerischen Bischöfe ermahnten ihre Priester, die persönlichen „Gewissensentscheidungen“ der Gläubigen zu respektieren. Gleiches taten die kanadischen Bischöfe: „Jeder, der den Weg wählt, der ihm richtig scheint, tut dies mit gutem Gewissen“.

Cupich: „Das Gewissen muß respektiert werden. Ich habe das immer getan“

Am vergangenen Freitag bekamen die Journalisten dieselben alten Thesen zu hören: „Wenn die Menschen zu einer Gewissensentscheidungen gelangen, dann ist es unsere Aufgabe, ihnen dabei zu helfen, weiterzugehen und diese zu respektieren. Das Gewissen ist unverletzlich und wir müssen es respektieren, wenn sie ihre Entscheidung treffen, und ich habe das immer getan.“

Diese Worte stammen von Erzbischof Cupich, der damit seine Unterstützung für die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion erklärte.

Noch als Bischof von Spakane war Msgr. Cupich sicher auch von seinem Gewissen geleitet, als er seinen Priestern untersagte, an den alle sechs Monate stattfindenden Gebetsvigilen „40 Tage für das Leben“ teilzunehmen, die seit 2004 zu den wichtigsten Lebensrechtsinitiativen in den USA gehören und inzwischen in 25 Ländern der Erde stattfinden.

Für den amerikanischen Oberhirten gilt derselbe Maßstab natürlich auch für Homosexuelle, über die er erstaunlich Erhellendes zu berichten wußte: „Ich denke, daß auch Homosexuelle Menschen sind und ein Gewissen haben. Und meine Rolle als Hirte ist es, ihnen bei der Unterscheidung zu helfen, was mit Blick auf die objektive Morallehre der Kirche der Willen Gottes ist, aber ihnen zugleich auch durch eine Unterscheidungsphase zu helfen, zu verstehen, wozu Gott sie in diesem Moment ruft“.

Die katholische Lehre und das „aber auch …“

Das Nachgeschobene „aber auch“ nach dem Hinweis auf das objektive Lehramt der Kirche relativiert alles und vermittelt den Eindruck, als könne das Gewissen auch zu Entscheidungen führen, die der objektiven Moral widersprechen. Davon, daß homosexuelle Handlungen in sich schlecht sind, ist keine Rede mehr, nicht einmal andeutungsweise. Unter gewissen Umständen scheinen sie geradezu ein kleineres Übel, das für ein höheres Wohl geradezu zu empfehlen sei.

Für Erzbischof Cupich existiert kein in sich Böses, ganz im Sinne der von Wiens Erzbischof Kardinal Schönborn formulierten Gradualität in der Verwirklichung eines Ideals (sprich Sakrament). Im Umkehrschluß werden unter „bestimmten Bedingungen“ die bisher schlechten Handlungen plötzlich sogar zu guten Handlungen. „Hier geht es nicht mehr um eine pastorale Frage, sondern um die Wahrheit über den Menschen selbst“, so Nuova Bussola Quotidiana.

Über das Gewissen und die Wahrheit

Über die Wahrheit sprach Papst Johannes Paul II. in Veritatis splendor ausdrücklich an die Bischöfe gewandt, als er die Vorstellung zurückwies, das Gewissen sei imstande die moralische Wahrheit zu erzeugen und von jeder Handlung freizusprechen.

„So ist man in manchen modernen Denkströmungen so weit gegangen, die Freiheit derart zu verherrlichen, daß man sie zu einem Absolutum machte, das die Quelle aller Werte wäre. In diese Richtung bewegen sich Lehren, die jeden Sinn für die Transzendenz verloren haben oder aber ausdrücklich atheistisch sind. Dem Gewissen des einzelnen werden die Vorrechte einer obersten Instanz des sittlichen Urteils zugeschrieben, die kategorisch und unfehlbar über Gut und Böse entscheidet.

Zu der Aussage von der Verpflichtung, dem eigenen Gewissen zu folgen, tritt unberechtigterweise jene andere, das moralische Urteil sei allein deshalb wahr, weil es dem Gewissen entspringt. Auf diese Weise ist aber der unabdingbare Wahrheitsanspruch zugunsten von Kriterien wie Aufrichtigkeit, Authentizität, »Übereinstimmung mit sich selbst« abhanden gekommen, so daß man zu einer radikal subjektivistischen Konzeption des sittlichen Urteils gelangt“ (VS, 32)

Ebenso: „Auf der anderen Seite ist es niemals zulässig, einen »subjektiven« Irrtum hinsichtlich des sittlich Guten mit der »objektiven«, dem Menschen auf Grund seines Endzieles rational einsehbaren Wahrheit zu vermengen oder zu verwechseln, noch den sittlichen Wert der mit wahrem und lauterem Gewissen vollzogenen Handlung mit jener gleichzusetzen, die in Befolgung des Urteils eines irrenden Gewissens ausgeführt wurde“ (VS, 63).

„Die Autorität der Kirche, die sich zu moralischen Fragen äußert, tut also der Gewissensfreiheit der Christen keinerlei Abbruch: nicht nur, weil die Freiheit des Gewissens niemals Freiheit »von« der Wahrheit, sondern immer und nur Freiheit »in« der Wahrheit ist; sondern auch weil das Lehramt an das christliche Gewissen nicht ihm fremde Wahrheiten heranträgt, wohl aber ihm die Wahrheiten aufzeigt, die es bereits besitzen sollte, indem es sie, ausgehend vom ursprünglichen Glaubensakt, zur Entfaltung bringt“ (VS, 64).

„Die Festigkeit der Kirche bei der Verteidigung der universalen und unveränderlichen sittlichen Normen hat nichts Unterdrückendes an sich. Sie dient einzig und allein der wahren Freiheit des Menschen: Da es außerhalb der Wahrheit oder gegen sie keine Freiheit gibt, muß die kategorische, das heißt unnachgiebige und kompromißlose Verteidigung des absolut unverzichtbaren Erfordernisses der personalen Würde des Menschen Weg und sogar Existenzbedingung für die Freiheit genannt werden“ (VS, 96).

Johannes Paul II. verwies ausdrücklich auf die klaren Worte von Papst Gregor XVI. (Epist. enc. Mirari vos arbitramur, 15. August 1832: Acta Gregorii Papae XVI, S. 169-174); Papst Pius IX. (Epist. enc. Quanta cura, 8. Dezember 1864) Pii IX P.M. Acta, I. 3, S.687-700) und Leo XIII. (Lett. enc. Libertas praestantissimum, 20. Juni 1888: Leonis XIII P.M. Acta, VIII, Romae 1889, S. 212-246).

Vor zehn Jahren „Santo subito!“ und nun um die „Barmherzigkeit Gottes“ betrogen?

Es scheinen nicht erst zehn Jahre, sondern hundert Jahre vergangen zu sein, seit eine riesige Menschenmenge am Sarg Johannes Pauls II. mit Transparenten und Tafeln „Santo subito!“ forderte.

Heute scheinen Menschen, Hirten und Laien, tatsächlich irgendwie überzeugt, vor dem amtierenden argentinischen Papst hätten die Päpste sie der „Barmherzigkeit Gottes“ beraubt. Ein aktuelles Beispiel dafür, wie flüchtig der Augenblick zwischen einem Hosanna und dem „Kreuzige ihn“ sein kann.

„Die Aussagen von Erzbischof Cupich, die er auf der Pressekonferenz von offizieller Tribüne verkünden konnte, sind, man mag es drehen und wenden, wieviel man will, mit der Lehre der katholischen Kirche nicht in Einklang zu bringen“, so Nuova Bussola Quotidiana.
Kennedy und die Zustimmung „guten Gewissens“ zur Abtreibung


Der Weg von Wahrheit und Freiheit sieht anders aus. Mit den von Cupich genannten Kriterien lassen sich letztlich alle Handlungen rechtfertigen, jedenfalls läßt nicht mehr glaubwürdig gegen manche und zugunsten anderer argumentieren. Als die Familie Kennedy vor das „Dilemma“ katholischer Politiker gestellt, zwischen einer Wahrheit und ihrer Karriere entscheiden zu müssen, kamen die Theologen Joseph Fuchs, Charles Curran und Richard McCormick praktischerweise zum Schluß, daß „ein katholischer Politiker guten Gewissens für die Abtreibung stimmen kann“.

Alles nur eine Sache des Gewissens, das der Spielball eigener subjektiver Launen und Interessen ist?

„Hitler war überzeugt Gutes zu tun, sein Heil ist sicher“

Der emeritierte Papst schrieb als Kardinal und Präfekt der Glaubenskongregation in der Wochenzeitung Sabato vom 16. März 1991 einen Aufsatz, der 2009 in den Sammelband „Elogio alla coscienza“ aufgenommen wurde. Darin schilderte Ratzinger zur Hinführung seiner Leser zum richtigen Verständnis des Gewissens einen akademischen Disput, den er miterlebt hatte. Nach Meinung einer der beiden Seiten hätten auch Hitler und die Nationalsozialisten laut ihrem Gewissen fest davon überzeugt richtig zu handeln, moralisch gut gehandelt, weshalb es keinen Grund gebe, an ihrem Heil zu zweifeln. Dazu der spätere Papst Benedikt XVI.: „Nach einem solchen Gespräch war ich mir absolut sicher, daß in dieser Theorie der durch das subjektive Gewissen gerechtfertigten Macht etwas nicht stimmte, mit anderen Worten: ich war mir sicher, daß ein Verständnis von Gewissen falsch war, das zu solchen Schlußfolgerungen führte. Eine feste subjektive Überzeugung und der daraus folgende Mangel an Zweifeln und Skrupeln rechtfertigen den Menschen keineswegs.“

Kasper: „Schwul wird man geboren!“ – Cupich: „Pädophil wird man geboren“?

Folgt man hingegen den Überlegungen von Erzbischof Cupich, kann man nicht erkennen, wie er dem „unverletzlichen Gewissen“ eines Pädophilen entgegentreten könnte, wenn dieser auch für sich in Anspruch nehmen würde, was Kardinal Kasper, den Cupich so bewundert, daß er dessen Gedanken in seinem Erzbistum verbreiten läßt, am 1. Oktober in einem Interview mit dem Corriere della Sera zur Homosexualität sagte: „Schwul wird man geboren“. Warum könnte er nicht ebensogut behaupten: „Pädophil wird man geboren“? „Es wäre interessant zu wissen, ob Erzbischof Cupich einen pädophilen Priester seiner Diözese ‚ermutigen‘ würde, seinem Gewissen zu folgen?“, so Nuova Bussola Quotidiana. Man könnte ihn ebensogut fragen, wie das mit den Halsabschneidern des Islamischen Staates (IS) gilt, die sicher überzeugt sind, durch die Ermordung ihrer Gegner, allen voran der Christen, „Gutes“ zu tun. Soll man ihnen dabei „helfen“ ihrem subjektiven Gewissen „zu folgen“?

Ein Nachsatz:

Es war Cupichs Vorgänger, Kardinal Francis George, der voraussagte, daß er noch in seinem Bett sterben werde, daß sein Nachfolger im Gefängnis sterben werde und dessen Nachfolger als Märtyrer. Mit Äußerungen, die so wunderbar mit dem Denken der Welt in Einklang sind, scheint Erzbischof Cupich möglicherweise zu meinen, auch in seinen letzten Tagen ruhig schlafen und vor dem Gefängnis sicher sein zu können.
http://www.katholisches.info/2015/10/19/...ktive-gewissen/
„In der Tat hätte ich ein bißchen mehr Sorge um uns, die wir für die Nuova Bussola Quotidiana schreiben“, so Renzo Puccetti.
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Crux Now



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