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  • 26.10.2015 21:39 - Das Ergebnis der Familiensynode VI – Sandro Magisters Bericht
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Das Ergebnis der Familiensynode VI – Sandro Magisters Bericht
26. Oktober 2015 15:42 | Mitteilung an die Redaktion


Sandro Magister zum Ende der Synode

(Rom) Die Ja-Stimmen lagen zwischen 178 und 190 und damit knapp über dem Quorum der für die Annahme notwendigen zwei Drittel der Stimmen (177). Die Nein-Stimmen lagen zwischen 64 und 80. So ist am Samstagnachmittag, dem 24. Oktober 2015, die Abstimmung über die drei Paragraphen zum umstrittensten Punkt, die Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen verlaufen, bzw. über die „Unterscheidung und Integration“ der Geschiedenen und standesamtlich Wiederverheirateten in die Kirche, ohne daß in diesen Paragraphen weder das Wort „Kommunion“ noch irgendein vergleichbarer Begriff auch nur ein einziges Mal auftaucht.

Es gibt noch ein weiteres Paradox in dieser Abstimmung, die nach zwei Jahren der endlosen Diskussion erfolgte.

Worüber die beiden Vorgänger-Päpste sprachen

Das Paradox betrifft eine Lösung, die bereits von zwei Vorgänger-Päpsten ins Feld geführt wurde und das sogar ausdrücklich, wobei diese sehr wohl das Wort „Kommunion“

gebrauchten. Von Johannes Paul II. hat die Relatio finalis der Synode – wie bereits zuvor die deutsche Arbeitsgruppe – die Empfehlung der „Unterscheidung der Situationen“ aufgegriffen, von denen eine in Familiaris Consortio von 1981 als Beispiel angeführt ist: „Wieder andere sind eine neue Verbindung eingegangen im Hinblick auf die Erziehung der Kinder und haben manchmal die subjektive Gewissensüberzeugung, daß die frühere, unheilbar zerstörte Ehe niemals gültig war.“

In Familiaris Consortio schloß Johannes Paul II. jedweden Zugang zur Kommunion aus, da die erste Ehe gültig bleibt. Eine Ausnahme gilt nur für jene, die in einer zweiten Verbindung wie Bruder und Schwester zusammenleben.

Auch Benedikt XVI. ging als Präfekt der Glaubenskongregation von einem ähnlichen Fall aus: dem jener, die ihrem Gewissen nach überzeugt sind, daß die kirchlich geschlossene Ehe nichtig ist, denen aber der Weg zu einem kanonischen Urteil, die das feststellt, verschlossen ist.
In einem solchen Fall, so Joseph Ratzinger 1988 in einem Artikel, den er als Papst 2011 erneut veröffentlichen ließ, „scheint die Anwendung der ‚Epikeia‘ im Forum internum nicht prinzipiell ausgeschlossen“.

Und weiter:

„Viele Theologen sind der Meinung, daß die Gläubigen sich auch im forum internum absolut an die ihrer Ansicht nach falschen Urteile der Gerichte halten müssen. Andere sind hingegen der Meinung, daß hier im forum internum Ausnahmen denkbar sind, weil es sich in der Prozeßordnung nicht um Bestimmungen göttlichen Rechts handelt, sondern um Bestimmungen des Kirchenrechts. Diese Frage verlangt jedoch weitere Studien und Klärungen. Es müßten präzise die Bedingungen geklärt werden für das Auftreten einer ‚Ausnahme‘, um Willkür zu vermeiden und den öffentlichen Charakter der einem subjektiven Urteil entzogenen Ehe zu schützen.“

Kardinal Müllers Überlegungen

Im Oktober 2013 kam der Glaubenspräfekt und entschiedene Ratzingerianer Gerhard Müller, Herausgeber der Gesammelten Werke des emeritierten Papstes, in einem Artikel des Osservatore Romano darauf zurück und optierte für den strengeren der beiden Wege:
„Wenn wiederverheiratete Geschiedene in ihrem Gewissen subjektiv der Überzeugung sind, daß eine vorausgehende Ehe nicht gültig war, muß dies objektiv durch die zuständigen Ehegerichte nachgewiesen werden. Die Ehe betrifft nämlich nicht nur die Beziehung zweier Menschen zu Gott, sie ist auch eine Wirklichkeit der Kirche, ein Sakrament, über dessen Gültigkeit nicht der einzelne für sich, sondern die Kirche entscheidet, in die er durch Glaube und Taufe eingegliedert ist.“

Müller verwies dabei auf derselben Seite des Osservatore auf den oben zitierten Text von Ratzinger, der die Frage für „weitere Studien und Klärungen“ offenließ.
Heftige Kritik am Bericht des Circulus Germanicus

Zwei Jahre später, bei dieser Synode, optierte in einer bestimmten Situation auch Müller für den anderen Weg, indem er mit allen anderen Mitgliedern der deutschen Arbeitsgruppe die Möglichkeit eines „Weges der Unterscheidung“ in Einzelfällen akzeptierte, der im forum internum klären könnte, in welchem Maß ein Zugang zu den Sakramenten möglich wäre.

Im Bericht der deutschen Arbeitsgruppe wurde die Kommunion durch die Formulierung „Zugang zu den Sakramenten“ ausdrücklich erwähnt. In der Relatio finalis der Synode ist dieser Bezug verschwunden, nachdem er in der Synodenaula heftiger Kritik ausgesetzt war. Einer Kritik, die Erzbischof Charles Chaput von Philadelphia auch öffentlich äußerte.
Chaput wurde am 22. Oktober mit den meisten Stimmen in den neuen zwölfköpfigen Synodenrat gewählt, der dem Synoden-Generalsekretariat bis zur nächsten Synodenversammlung zur Seite stehen soll.

Synode: Objektive Ehenichtigkeitserklärung zwingend – Doch die hat Papst Franziskus radikal reformiert

Damit ist die Synode zum ersten der beiden 1998 von Ratzinger erwähnten Wege zurückgekehrt, den Müller 2013 bekräftigte: es reicht nicht, laut eigenem Gewissen die Ehe für nichtig zu halten, um Zugang zur Kommunion zu erhalten. Diese Nichtigkeit muß objektiv von einem zuständigen Kirchengericht bestätigt werden.

Eine Nichtigkeit, die allerdings künftig viel leichter erreichbar sein wird, wenn die radikale, von Papst Franziskus im Alleingang kurz vor Synodenbeginn beschlossene Reform des Ehenichtigkeitsverfahrens Wirklichkeit werden wird.

Wie dem auch sei: die Relatio hat keinen beschließenden Wert. Sie ist nur ein einfacher Vorschlag, der dem Papst von der Synode angeboten wird. Er entscheidet, ob und wie er ihm folgt.

Einen Hinweis dazu liefert die Schlußansprache, die Papst Franziskus nach der Schlußabstimmung in der Synodenaula hielt.

Nachtrag

Soweit der Bericht von Sandro Magister. Die von Magister erwähnte Wahl eines Synodenrates erbrachte am 22. Oktober folgendes Ergebnis, in dem sich das Stimmungsbild der unterschiedlichen Positionen widerspiegelt und zwar Kontinent für Kontinent. Die Reihung erfolgt nach erhaltenden Stimmen.

Amerika

Charles Chaput, Erzbischof von Philadelphia, USA

Kardinal Marc Ouellet, Präfekt der Bischofskongregation, Kanada

Kardinal Oscar Rodriguez Maradiaga, Erzbischof von Tegucigalpa, Honduras

Europa
Kardinal Christoph Schönborn, Erzbischof von Wien, Österreich

Kardinal Vincent Nichols, Erzbischof von Westminster, England

Bruno Forte, Erzbischof von Chieti-Vasti, Italien

Afrika
Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Gottesdienstkongregation, Guinea

Kardinal Wilfrid Fox Napier, Erzbischof von Durban, Südafrika

Mathieu Madega Lebouakehan, Bischof von Mouila, Gabun

Asien und Ozeanen

Kardinal George Pell, Präfekt des Wirtschaftssekretariats, Australien

Kardinal Luis Antonio Tagle, Erzbischof von Manila, Philippinen

Kardinal Oswald Gracias, Erzbischof von Bombay, Indien

Übersetzung/Nachtrag: Giuseppe Nardi

Bild: Settimo Cielo



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