Freitag, 27. November 2015 Unfassbar: CDU-Politiker wollen Aufnahme von Homo-Paaren ins Grundgesetz
Norbert Lammert Foto: Gerd Seidel/Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Mehrere wichtige CDU-Politiker, darunter der neue ZDK-Chef Thomas Sternberg und Bundestagspräsident Norbert Lammert, haben sich dafür ausgesprochen, die sog. „Gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften“ unter Schutz von § 6 Grundgesetz zu stellen.
Dieser Paragraph besagt, dass Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung stehen. Diesen Schutz wollen die Unterzeichner auf die Homo-Partnerschaften ausgeweiten. Mit der Zeit würden andere „Lebenspartnerschaftsformen“ wohl hinzukommen.
Weitere Unterstützer des Vorhabens sind die ehemaligen Ministerpräsidenten Bernhard Vogel und Dieter Althaus, der ehemalige Staatssekretär im Bundesfamilienministerium, Hermann Kues (alle CDU), der gerade zurückgetretene Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Alois Glück (CSU) und der frühere ZdK-Generalsekretär Friedrich Kronenberg.
Dieses Ansinnen zeigt, in welchem Maße manche CDU-Politiker die Maximen der sexuellen Revolution bzw. der 68er Revolution übernommen haben. Die Einführung der „eingetragenen Lebenspartnerschaft“ durch die Bundesregierung Schröder/Fischer war damals eines der wichtigsten Projekte, das vor allem Bündnis90/Grüne vorangetrieben hat, um die deutsche Rechtsprechung in essentiellen Bereichen den ideologischen Vorgaben 68er-Revolution anzupassen.
Eines der Hauptziele dieser Revolution war die Abschaffung der traditionellen Ehe zwischen Mann und Frau und die rechtliche Anerkennung aller möglichen alternativen Partnerschaftsformen.
Nach der rechtlichen Anerkennung homosexueller Partnerschaften konnte die kampagnenhafte Einführung der Gender-Ideologie in Politik, Gesellschaft und Schulen beginnen: Die Gender-Ideologie ist gewissermaßen die Radikalisierung der Doktrin, die in homosexuellen Partnerschaften so was wie eine „Ehe“ erkennt.
Sollte § 6 GG tatsächlich ausgeweitet werden, könnte man ihn gleich abschaffen. Dieser Paragraph ist nämlich die allerletzte Stelle in der deutschen Rechtsprechung, die der Ehe zwischen Mann und Frau eine gewisse Privilegierung zuspricht. Ist diese abgeschafft, wäre die eigentliche Ehe im Wesentlichen abgeschafft, zumindest was die geltende Rechtsprechung anbelangt.
Somit ist das, was diese CDU-Politiker fordern, eine Revolution, die nicht radikaler sein könnte. Eine Revolution, die Geschichte und Traditionen des christlichen Abendlandes komplett missachtet.
Deshalb muss das Ansinnen dieser CDU-Politiker mit allen legalen Mitteln bekämpft werden. Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 16:11 Keine Kommentare:
http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/ http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de...n-aufnahme.html
Beliebteste Blog-Artikel:
|