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  • 28.11.2015 00:49 - Eheannullierung hat keinen guten Ruf
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Deutschland

KircheRecht
26.11.2015 - 17:19


Eheannullierung hat keinen guten Ruf

Als "Leugnung gelebter Vergangenheit" wird nach den Worten des Kirchenrechtlers Klaus Lüdicke vielfach der Weg einer nachträglichen Nichtigkeitserklärung einer katholischen Ehe angesehen.

Augsburg (KNA) Das vereinfachte Verfahren zur Annullierung einer katholischen Ehe wird in Deutschland nach Einschätzung von Fachleuten kaum Auswirkungen haben. Der Weg der Nichtigkeitserklärung habe aus Sicht der Gläubigen keinen guten Ruf, sagte der Münsteraner Kirchenrechtler Klaus Lüdicke in Augsburg. Viele empfänden dies als "Leugnung der gelebten Vergangenheit". Der Münchner Kanonist Elmar Güthoff nannte die Verfahren ein gutes Hilfsmittel der Kirche. Die Vorbehalte dagegen seien "irrationaler Art". Beide äußerten sich bei der Konferenz "De Processibus Matrimonialibus" (Von den Eheverfahren).

Papst Franziskus hatte im September das kirchenrechtliche Verfahren für die Überprüfung der Gültigkeit von Heiraten vereinfacht. Katholische Paare können ihre Verbindung künftig schneller und unkomplizierter annullieren lassen. So fällt zum Beispiel die bisherige zweite Instanz weg. Nach katholischer Lehre ist die Ehe etwa ungültig, wenn sie unter Zwang geschlossen wird oder der Wille zum Kind fehlt. Zerbricht die Beziehung, kann die Kirche feststellen, dass sie von Anfang an "nichtig" war; die Ex-Partner sind also frei, erneut zu heiraten.
http://www.bistum-regensburg.de/dienst-h...g-kirchenrecht/

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Was Brautpaare in der Ehevorbereitung erfahren sollten

Hochzeit„Halte die Augen vor der Ehe weit offen und halb geschlossen danach.” Dieser Satz wird Benjamin Franklin zugeschrieben. Also vor der Ehe besser nicht blind vor Liebe in die Ehe stolpern, damit einem dann nicht in der Ehe die Augen geöffnet werden. In der Ehe aber die Augen halb geschlossen halten, also nachsichtig sein, nicht alles sehen müssen, nicht jedes Wort auf die Waagschale legen. Die Ehe soll ein Ort der Geborgenheit sein, kein Kriegsschauplatz, wo jede Tat und jedes Wort gegen einem verwendet werden kann.

Aber die rechte Partnerwahl und eine versöhnliche eheliche Grundhaltung genügen wahrscheinlich nicht für eine gelingende lebenslange Ehe. Mann und Frau brauchen auch Beziehungskompetenzen, um die Anforderungen des heutigen Ehelebens besser meistern zu können. An erster Stelle steht dabei die Fähigkeit zu kommunizieren und gut zu streiten, d.h. unter Beachtung von Streitregeln.

Uns geht es heute so gut wie nie zuvor, zumindest materiell, aber trotzdem haben wir den Eindruck, dass es umso schwieriger geworden ist, eine gute Ehe zu führen. Das belegen nicht zuletzt die hohen Scheidungszahlen bei uns und in der ganzen westlichen Welt. Was heute zählt sind Selbstverwirklichung, Hedonismus, Materialismus, Konsum, Wirtschaft und Flexibilität. Ehe steht aber für Geborgenheit, Ruhe und beiderseitige Entfaltung, oft auch Hingabe und Verzicht, das Annehmen des Partners, so wie er ist. Oft sind die Ansprüche an die Ehe einfach überzogen, in der Partnerschaft wird der ultimative Sinn des Lebens gesucht, das kann die Partner leicht überfordern.

Die kirchliche Ehevorbereitung kann in ein paar Stunden keine Wunder wirken, soll aber helfen in der oft hektischen Zeit vor der Hochzeit noch einmal inne zu halten und sich der Beziehung und der gemeinsamen Zukunft bewusst zu werden. Die Paare sollen erkennen, wie sie durch die eigene Familie, die eigene Herkunft, geprägt wurden, was sie aus der eigenen Familie Gutes in ihre Ehe mitnehmen wollen, aber auch welche Erfahrungen sie zurücklassen wollen. Sehr wesentlich ist der Teil „Kommunikation“. Paare sollen Möglichkeiten kennenlernen, wie sie eine förderliche Gesprächskultur aufbauen können, welche Regeln es geben soll (z.B. Ich-Botschaften, nachfragen, aktiv zuhören, ohne Vorwürfe reden) und wie auch Konflikte als Chance zu Wachstum gesehen werden können. Im Themenbereich „Partnerschaft“ sollen die Paare erkennen, dass jeder auch einen Raum für sich benötigt und dass die Eigenständigkeit, auch das Akzeptieren der Unterschiedlichkeit von Mann und Frau, eine Voraussetzung für die Ehe ist. Welche Möglichkeiten der Familienkultur gibt es, wie werden Rollenklischees hinterfragt und wie kann das Verbindende der Ehepartner gepflegt werden? Auch die Sexualität soll in der Ehevorbereitung nicht zu kurz kommen. Heute erklärt allerdings kein Arzt mehr wie die Babys entstehen. Es werden Themen wie Alltagszärtlichkeit und verantwortete Elternschaft besprochen. Ein wichtiger Themenkreis, heute mehr als früher, ist der Glaube, die Sakramentalität der Ehe, die Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung und die kirchliche Zeremonie, oft auch mit konkreten Gestaltungsanregungen für die Hl. Messe.

Die Ehe ist von der Natur vorgegeben

Die Ehe ist keine Erfindung des Christentums oder gar des katholischen Kirchenrechts. Die Ehe ist eine natürliche Institution, die den Menschen vorgeben ist. Mann und Frau sind als Personen und in Würde gleichwertig, aber doch wesenhaft anders aufgrund ihrer Männlichkeit und Weiblichkeit. Diese wechselseitigen Entsprechung und der damit verbundene Auftrag findet sich schon im der Hl. Schrift im ersten Buch Genesis: „Dann sprach Gott, der Herr: Es ist nicht gut, dass der Mensch allein bleibt. (…) Darum verlässt der Mann Vater und Mutter und bindet sich an seine Frau, und sie werden ein Fleisch“. Wir können aus diesem Vers dreierlei für unser eigenes Leben lernen: Wer eine Ehe eingeht, muss seine Ursprungsfamilie verlassen. Mann und Frau müssen ihre Bindung, ihre Zugehörigkeit neu ordnen und sie von den Eltern auf den Partner übertragen. Mann und Frau verbinden sich, das ist mehr als bloßes Zusammengehen. Nicht ohne Grund hat auch das Zweite Vatikanische Konzil die Sichtweise der Ehe von einem „Vertrag“ auf einen „Bund“ erweitert. Und drittens werden sie „ein Fleisch“. Mann und Frau bilden eine ganz neue Einheit und Gemeinschaft, die sie auch mit Hilfe der Sexualität, die uns Gott mit der Schöpfung gegeben hat, vertiefen sollen.

Das Wohl der Eheleute, der Kinder und der Gesellschaft verlangt nach einem institutionellen Rahmen dieser Verbindung. Die Ehe ist diese natürliche Institution. Die Wesensbestandteile dieser Institution sind die „Einheit der Ehe“ und die „Unauflöslichkeit“.

Die Einheit der Ehe ist heute nicht so ungefährdet, wie es auf dem ersten Blick scheinen mag. Verunsicherte früher das Alte Testament, dessen Propheten oft mehrere Ehefrauen hatten, oder Luther, der dem Landgraf von Hessen eine Dispens für eine zweite Ehefrau gegeben hatte, so sind es heute andere Religionen und Kulturkreise in unserer unmittelbaren Nachbarschaft. Ja selbst in unserer Gesellschaft sind eheähnliche Beziehungen neben einer Ehe nicht mehr tabu. Als Personen sind Mann und Frau radikal und wesenhaft gleich, eine Vielehe wäre mit der Würde (der Frau) nicht vereinbar.

Noch gefährdeter ist heute aber die Unauflöslichkeit der Ehe. Eine Ehe die einmal geschlossen und vollzogen wurde, kann nicht wieder aufgelöst werden. Liebe will endgültig sein, sie kann nicht bloß „bis auf weiteres“ gelten (KKK 1646). Liebe ohne Treue ist keine Liebe. Die Hingabe der Person an die Person, die gegenseitige Schenkung, fordert die Unauflöslichkeit, sonst wäre diese Schenkung nur unter Vorbehalt, etwa „bis ich jemand besseren kennenlerne“. Aus diesem Grunde sieht auch das Kirchenrecht vor, dass eine Ehe nicht gültig zustande kommt, wenn es bei der Treue oder Unauflöslichkeit Vorbehalte gibt.

Der Ehebund ist so stark, dass Mann und Frau nicht mehr zwei, sondern eins sind. „Nicht die Frau verfügt über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt nicht der Mann über seinen Leib, sondern die Frau“ (1 Kor 7,4). Der Bund erzeugt ein moralisches, soziales und juridisches Band. Da es dabei auch um die Sexualität geht, ist das Offensein für die Fruchtbarkeit eines der bestimmenden Wesenselemente der ehelichen Liebe.

Seid fruchtbar und vermehrt euch

Im ehelichen Akt drücken die Eheleute in intimer Weise die zwei Dimensionen ehelicher Liebe aus: beiderseitige Schenkung und Fruchtbarkeit, er ist einheitsstiftend und schöpferisch. Diese Sinngehalte können ethisch-moralisch nicht getrennt werden, denn auch die Körper können diese beiden Aspekte nicht willkürlich ausschließen. Bei der Weitergabe des Lebens sind die Eheleute Mitarbeiter am Schöpfungswirken Gottes.

Heute ist es in unserer Gesellschaft oft eine große Herausforderung sich an dem Heilsplan Gottes zu orientieren. Die christlichen Eheleute sind aufgerufen, die Kinder „hochherzig“ (GS, 50) anzunehmen. Doch kann es durchaus vorkommen, dass das Ehepaar im Sinne einer verantworteten Elternschaft von weiteren Kindern absehen muss. Großherzig bedeutet nicht schrankenlos Kinder zu bekommen, sondern dass das Paar „.. bei ernsten Gründen und unter Beobachtung des Sittengesetzes zur Entscheidung kommt, zeitweise oder dauern auf weitere Kinder zu verzichten“ (HV, 10). Der Katechismus erinnert uns daran, dass diese Gründe nicht auf Egoismus beruhen dürfen (KKK, 2368). Lehramtlich anerkannte Motive sind zum Beispiel medizinische, psychologische oder auch wirtschaftliche Gründe. Die Entscheidungsgründe müssen in einem Verhältnis stehen zu dem Gut des Kindes, auf das man verzichtet.

Noch schwieriger ist es für christliche Eheleute die verantwortete Elternschaft sittlich einwandfrei in der Praxis umzusetzen. Die Mittel müssen mit der Natur der Sexualität und dem Akt ehelicher Liebe übereinstimmen. In Frage kommt nur die vollständige oder zeitweilige Enthaltsamkeit, in dem das Paar dem natürlichen Zyklus der Frau folgt und „den ehelichen Verkehr auf die empfängnisfreie Zeit“ beschränkt (HV, 16). Kirchliche Einrichtungen, etwa das Institut für Ehe und Familie, bieten Kurse der natürlichen Empfängnisregelung an, die bei richtiger Anwendung einen besseren Pearl-Index als beispielsweise Kondome hat.

Das Annehmen von Kindern gehört also zur Ehe dazu. Wenn diese Offenheit für Kinder schon bei der Hochzeit ausgeschlossen wird, kommt keine gültige Ehe zustande.

Voraussetzungen für eine gültige Eheschließung

„In dem Ehevertrage erklären zwei Personen verschiedenen Geschlechtes gesetzmäßig ihren Willen, in unzertrennlicher Gemeinschaft zu leben, Kinder zu zeugen, sie zu erziehen, und sich gegenseitig Beistand zu leisten“. Diese rechtliche Definition der Ehe ist nicht aus dem Kirchenrecht, sondern der Wortlaut des §44 des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches.

Die Beschreibung der Ehe im Kanonischen Recht (can. 1055 CIC) lautet aber ganz ähnlich: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welches durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben“.

Also auch wenn ein Partner kein Katholik aber getauft ist, ist der gültige Ehevertrag ein Sakrament, welches sich die Ehepartner einander bei der Trauung spenden. Eine katholische Ehe ist entweder gültig oder nichtig. Ist die Ehe gültig zustande gekommen, kann sie später nicht mehr aufgehoben oder geschieden werden. Es können aber zum Zeitpunkt der Eheschließung Gründe für eine Nichtigkeit vorliegen, die unter Umständen später in einem kirchlichen Annullierungsverfahren geklärt werden. Um solche Nichtigkeitsgründe oder Eheverbote möglichst auszuschließen, wird mit dem Brautpaar ein Trauungsprotokoll erhoben. Ehehindernisse sind zum Beispiel die dauernde Unfähigkeit die Ehe zu vollziehen (Impotenz), ein bestehendes Eheband, eine Weihe oder eine Blutsverwandtschaft. Von manchen Ehehindernissen, wie zum Beispiel der Religionsverschiedenheit, kann dispensiert werden.

Das wichtigste Element der Ehe ist aber der Ehewille, der sogenannte Konsens, der auch Wirkursache des Ehesakraments ist. Eheunfähig ist zum Beispiel ein Partner, der aus Gründen psychischer Natur die wesentlichen ehelichen Pflichten nicht übernehmen kann. Auch wenn der Konsens nur simuliert wurde, als Totalsimulation (der Ehewille fehlt überhaupt, z.B. bei einer Staatsbürgerschaftsehe) oder als Partialsimulation (z.B. Ausschluss der Wesenseigenschaften Einheit und Unauflöslichkeit, Verweigerung von Nachkommenschaft), kommt die Ehe nicht gültig zustande. Schließlich müssen auch noch die Formvorschriften eingehalten werden (z.B. die Assistenz eines Priesters oder Diakons).

Eine Mischehe, also die Ehe zwischen einer katholischen Person und einer solchen, die getauft ist, ist ohne Erlaubnis verboten. Die Österreichische Bischofskonferenz hat die zuständigen Seelsorger ermächtigt diese Erlaubnis zu geben. Voraussetzung ist, dass der katholische Teil erklärt am Glauben festzuhalten und die Verpflichtung anzuerkennen, sich für die katholische Taufe und Erziehung der gemeinsamen Kinder einzusetzen. Es kann auch Ausnahmen bei der Formpflicht geben.

Diese Informationen über das Wesen der Ehe und die sittlichen Verpflichtungen der Eheleute sollten alle Brautpaare vor der Eheschließung erfahren.

Wer heiratet, der läuft in den Hafen der Ehe sein – so ein verbreitetes Bild über die Ehe. Tatsächlich läuft das gemeinsame Schiff bei der Hochzeit aus dem Hafen in die See hinaus, dort kann es Sonnentage geben, aber auch Sturm oder Flauten. Mit Gottes Hilfe wird es aber eine glückliche und lebenslange Reise werden.
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Autor: Dr. Peter Pitzinger, verheiratet, fünf Kinder, ein Enkelkind, mit seiner Frau Alice seit 1995 Erfahrung in der Ehevorbereitung.
https://commentariusbrevis.wordpress.com...fahren-sollten/





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