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  • 02.12.2015 11:58 - Mitmenschliche Verpflichtung, Begleiter beim Sterben zu sein
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Mitmenschliche Verpflichtung, Begleiter beim Sterben zu sein
15. SEPTEMBER 2015 / MVL


Foto: Johannes Selle, MdB CDU

Johannes Selle, MdB CDU, setzt sich für ein vollständiges Verbot der Suizidmitwirkung ein. Er befürchtet ein schleichendes Ausweiten der Fälle, die heute wie selbstverständlich ausgeschlossen werden.

EfL: Herr Selle, Sie haben den Gesetzentwurf von Patrick Sensburg und Thomas Dörflinger unterzeichnet, der sich für ein ausnahmsloses Verbot der Suizidmitwirkung auch für Ärzte und Angehörige ausspricht. Weshalb haben Sie diese Entscheidung getroffen?

Johannes Selle: Das Thema Sterbehilfe ist für alle emotional, auch für mich. In irgendeiner Weise ist wohl jeder von uns schon mit Tod und Sterben in Berührung gekommen und hat unterschiedliche Erfahrungen gemacht, die sich auch in den verschieden Gesetzentwürfen widerspiegeln. Mein persönliches Empfinden sagt mir, dass wir eigentlich eine mitmenschliche Verpflichtung haben, Begleiter beim Sterben zu sein und nicht zum Sterben zu verhelfen. Dieser Gedanke liegt mir besonders am Herzen. Aus meiner Sicht sollte ein Gesetz niemandem zusagen, dass Töten vor dem Schöpfer zu verantworten ginge.

EfL: Die öffentliche Diskussion wird vor allem vom individuellen Anspruch der Menschen auf Autonomie und Selbstbestimmung geprägt. Welche Auswirkungen auf unsere Gesellschaft befürchten Sie, sollte die assistierte Selbsttötung – in Teilen – straffrei bleiben?

Johannes Selle: Wir kommen mit dem Gesetzesvorhaben, bei dem die letzte Lebensphase in den Mittelpunkt gestellt wird, an eine ethische Grenze. Als ein zentraler Begriff in der öffentlichen Diskussion erweist sich die Selbstbestimmung über das eigene Leben. Doch hier stellen sich mir die Fragen, was ist wenn man selbst eine solche Entscheidung nicht mehr treffen kann. Sollen Angehörige oder Ärzte darüber bestimmen? Geben wir damit nicht Selbstbestimmung und Autonomie ab? Wir alle wünschen uns einen würdevollen Tod. Aus eigener Erfahrung habe ich erlebt, wie Sterbende persönliche und liebevolle Nähe dankbar angenommen haben. Für mich ist es kaum vorstellbar, in solch einer Situation eine Diskussion über die Möglichkeiten des assistierten Suizids zu führen. Das empfinde ich als unwürdig.

EfL: Abtreibung ist gemäß §218 StGB verboten, jedoch unter bestimmten Bedingungen straffrei. Würde man in einer beliebigen Fußgängerzone Passanten befragen, wäre ein nicht unerheblicher Anteil der Auffassung, Abtreibung sei inzwischen nicht mehr verboten. Wie sehen Sie die Gefahr, dass dieses Rechtsempfinden mittel- bis langfristig auch bei der Suizidmitwirkung eintritt?

Johannes Selle: Ich befürchte bei der Zulassung der Beihilfe zum Tod auch ein Aufweichen des Unrechtsbewusstseins und ein schleichendes Ausweiten der Fälle, die heute wie selbstverständlich ausgeschlossen werden. Das ist unsere vielfache, menschliche Erfahrung. Anstelle des „Willens” zum vorzeitigen Sterben könne im Laufe der Zeit schleichend der „mutmaßliche Wille” und schließlich das gesellschaftlich geforderte „Sollen” treten.
Im Hintergrund dieses Argumentes stehen die Erfahrungen in den Niederlanden, wo die sogenannten Sorgfältigkeitskriterien bei der aktiven Sterbehilfe offensichtlich in immer mehr Fällen nicht korrekt eingehalten werden.

EfL: Schon heute werden 90% der Kinder mit Trisomie 21 abgetrieben, die meisten Behinderungen (auch im weiteren Sinne) entstehen jedoch im Lauf des Lebens. Wie sehen Sie die Gefahr, dass am anderen Ende des Lebens eine ähnliche Entwicklung entsteht?

Johannes Selle: Ich hoffe, dass es uns zukünftig gelingt, diesen hohen Prozentsatz signifikant zu verringern. Ein Leben mit Behinderung, egal in welchem Lebensalter, darf nicht dazu führen es als unwürdig zu bezeichnen.
Ist ein Familienangehöriger schwer erkrankt, leidet oftmals die ganze Familie. Leider sehen sich viele ältere und kranke Menschen als finanzielle und gesellschaftliche Belastung. Die Lösung darf nicht der assistierte Suizid sein.

EfL: In Deutschland sterben jährlich ca. 10.000 Menschen durch Suizid – mehr als durch Verkehrsunfälle, Gewalttaten und illegale Drogen zusammen. Von jedem Suizid sind laut WHO im Schnitt 6 bis 23 Menschen betroffen. Welches Signal geht von einem Gesetzesvorhaben aus, das eine Hilfe zur Selbsttötung zumindest toleriert?

Johannes Selle: Es besteht die Gefahr, dass Missverständnisse auftreten, was ein selbstbestimmtes und lebenswertes Leben ist. Das darf auf gar keinen Fall passieren.

EfL: Was erhoffen Sie sich von der politischen Debatte im Bundestag?

Johannes Selle: Ich erhoffe mir eine konstruktive und faire Debatte. Alle Gesetzesentwürfe und Argumente sollen in der Debatte genügend Raum bekommen und abgewogen werden. Schlussendlich ist jeder Abgeordneten seinem Gewissen verpflichtet.
Ich wünsche mir, dass am Ende dieser Debatte steht, dass jedes Leben lebenswert ist.
Insgesamt bin ich dankbar, dass wir als starke Demokratie und über die Parteigrenzen hinweg, solch eine wichtige gesellschaftliche Debatte führen können.
http://entscheidung-fuers-leben.de/2015/...selle/#more-661
EfL: Herzlichen Dank für das Gespräch!





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