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05.12.2015 00:23:09 Nunc pro tunc - Amtszeit von Bischof Klaus Küng verlängert
(dsp.at) Das kirchenrechtlich zum 75. Geburtstag vorgeschriebene Rücktrittsangebot des St. Pöltner Diözesanbischofs Klaus Küng wurde von Papst Franziskus „nunc pro tunc“
angenommen. Gleichzeitig wurde die Amtszeit um ein weiteres Jahr verlängert. Nach Ablauf dieses Jahres beginnt das Verfahren zur Neubestellung eines Diözesanbischofs, was erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch nimmt.
Im Schreiben der Nuntiatur werden als Gründe für die Amtsverlängerung um ein weiteres Jahr die „gute Gesundheit“ und „ordentliche Führung der Diözese“ genannt, die Papst Franziskus zu dieser Entscheidung bewogen haben. Bischof Klaus Küng zur Entscheidung: „Ich bin dankbar für diese Entscheidung, auch für die Klarheit der Vorgangsweise. So kann man sich in etwa auch zeitlich darauf einstellen.“
Der kirchenrechtliche Ausdruck „nunc pro tunc“ – „jetzt für dann“ - bedeutet, dass die Annahme des Rücktritts erst dann in Kraft tritt, wenn ein neuer Diözesanbischof das Amt übernimmt. Bis dahin bleibt der regierende Bischof mit allen Rechten und Pflichten eines Diözesanbischofs im Amt.
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