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  • 16.12.2015 00:46 - Papst Franziskus und die „gescheiterten Ehen“ – Neuregelung kündigt Chaos an
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Papst Franziskus und die „gescheiterten Ehen“ – Neuregelung kündigt Chaos an



16. Dezember 2015 Giuseppe Nardi Hintergrund, Papst Franziskus, Sakrament der Ehe 0

(Rom) Der 8. Dezember 2015 kann als intensiver Tag bezeichnet werden. Es wurde nicht nur das Hochfest Mariä Unbefleckte Empfängnis begangen, mit der Öffnung der Heiligen Pforte das Jubeljahr der Barmherzigkeit begonnen und mit umstrittenen Licht-Projektionen auf Fassade und Kuppel des Petersdoms zur Unterstützung der UNO-Weltklimakonferenz in Paris die Öko-Enzyklika Laudato si von Papst Franziskus ins Bild gesetzt. An diesem Tag traten auch die Bestimmungen in Kraft, mit denen Papst Franziskus die Ehenichtigkeitsverfahren der katholischen Kirche revolutioniert hat. Eine „Revolution“, die Fragen nach der Absicht aufwirft und die von Juristen heftig kritisiert wird.


Die neuen Normen sind im Motu Proprio Mitis iudex Dominus Iesus (Der milde Richter Herr Jesus) über die Reform des kanonischen Verfahrens für Ehenichtigkeitserklärungen im Codex des Kanonischen Rechtes enthalten, das Papst Franziskus am vergangenen 15. August unterzeichnet hatte. Mit einem zweiten Motu Proprio, Mitis et misericors Iesus, reformierte der Papst gleichzeitig auch die Ehenichtigkeitsverfahren in den mit Rom unierten Ostkirchen.

Der Historiker und katholische Intellektuelle, Roberto de Mattei, sprach bereits zwei Tage nach Bekanntgabe der Neuregelung davon, daß der christlichen Ehe eine „Wunde“, zugefügt wurde.

Revolution bereits dreimal korrigiert – aber nicht verbessert

Seither reißt die Kritik führender Kirchenrechtler an den Maßnahmen des Papstes nicht ab. Kritisiert werden die Reform selbst, aber auch die Korrekturen, die die vatikanischen Stellen vor und inzwischen auch schon nach Inkrafttreten der Motuproprien vorzunehmen versuchten.

Die erste Korrektur erfolgte bereits am 13. Oktober und trägt die Unterschriften des Vorsitzenden des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Kardinal Francesco Coccopalmerio, und des Sekretärs dieser Institution, Kurienbischof Juan Ignacio Arrieta. Da Coccopalmerio auch Mitglied der vom Papst am 27. August 2014 eingesetzten Kommission zur Vorbereitung der Reform der Ehenichtigkeitsverfahren war, durfte angenommen werden, daß seine Korrekturen verbindlichen Charakter hatten. Ein Irrtum, wie sich herausstellen sollte.

Der Vatikanist Sandro Magister erläutert das Durcheinander anhand eines konkreten Beispiels. Nach Veröffentlichung des Motu Propro Mitis Iudex erging an den Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte die Anfrage, wie das neue Motu proprio mit dem Motu Proprio Qua cura von Papst Pius XI. vom 8. Dezember 1938 in Einklang zu bringen sei. Letzteres führte für Italien auf der Ebene der vom Kirchenrecht vorgesehenen Kirchenregionen interdiözesane Kirchengerichte ein. Die Grenzen dieser Kirchenregionen entsprechen noch heute der damaligen Verwaltungseinteilung Italiens. „Diese Regionalgerichte zeichneten sich durch einen leichten Zugang und faktische Kostenlosigkeit aus, da der Großteil der Kosten von der Bischofskonferenz getragen wurde“, so Magister. Damit erfüllte die bisherige Regelung letztlich bereits, was Papst Franziskus als Ziel seiner Reform erklärt hatte. Sein Motu proprio sieht jedoch vor, daß jede Diözese ihr eigenes Gericht errichten könne, daher die Anfrage an die zuständige vatikanische Stelle. Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte antwortete, daß das Motu Proprio Qua cura weiterhin in vollem Umfang in Geltung bleibe. Will sich ein Bischof vom interdiözesanen Kirchengericht trennen, müßte er beim Obersten Gerichtshof der Apostolischen Signatur eine Dispens einholen.

Reskript ex audientia vom 7. Dezember


Papst Franziskus mit Msgr. Pinto, dem Dekan der Rota Romana

Bereits am 4. November folgte durch eine andere vatikanische Institution eine ganz andere Auslegung, dieses Mal sogar mit Zustimmung des Papstes. Bei der Eröffnung des Akademischen Jahres des Studio Rotale gab der Dekan der Heiligen Rota Romana, Msgr. Pio Vito Pinto, der auch Vorsitzender der erwähnten Vorbereitungskommission für die Reform der Ehenichtigkeitsverfahren war, im Auftrag von Papst Franiskus eine „authentische Interpretation“ der Motuproprien. Qua cura fand keine Erwähnung, dafür aber der Hinweis, daß jeder Bischof „kraft diesem päpstlichen Gesetz“ persönlich die „Funktion des Richters ausüben und sein Diözesangericht errichten kann“. Also braucht es keine Dispens durch die Apostolische Signatur.

Der Dekan der Rota Romana betonte zwar, daß seine Erklärungen im Namen des Papstes „Klarheit“ schaffen sollen, doch dem war dann doch nicht so. Am 7. Dezember, am Tag vor Inkrafttreten der neuen Normen, griff Papst Franziskus noch einmal persönlich und direkt ein. Er überreichte dem Dekan der Rota ein Reskript ex audientia, das am 11. Dezember veröffentlicht wurde.

Der erste Teil ist nur wenige Zeilen lang und hebt das Motu Proprio Qua cura von Pius XI. und vergleichbare ältere Bestimmungen auf.

Papst verlangt: „Im Zweifel für die neue Ehe“

Im zweiten Teil verbietet der Papst einen Rekurs, also Einspruch bei der Rota Romana, „nachdem ein Teil eine neue kanonische Ehe geschlossen hat, außer die Ungerechtigkeit der Entscheidung ist offensichtlich“.

Eine päpstliche Entscheidung, die den Kirchenrechtler Guido Ferro Canale zu einer scharfen Kritik herausforderte. Ziel der päpstlichen Reform ist die schnelle Ehenichtigkeitserklärung. Das sei offenkundig durch die Abschaffung des doppelten Urteils und werde durch das Verbot unterstrichen, bei der Rota Romana Einspruch einzulegen. Die päpstliche Koppelung im Reskript mit einer bereits geschlossenen neuen Ehe werde in Praxis dazu führen, daß im Zweifel zugunsten der neuen Ehe entschieden wird. Das aber „bedeutet die Leugnung der Unauflöslichkeit der ersten Ehe“, so Ferro Canale, da selbst einem zweifelhaften Urteil durch die Schließung einer zweiten Ehe, die Wirkung zuerkannt wird, das Eheband gelöst zu haben.

Kritik am Papst: „Gescheiterte Ehe“ und „nichtige Ehe“ meinen nicht dasselbe

Obwohl die neuen Bestimmungen bereits am 15. August veröffentlicht wurden, verdeutliche erst das Reskript die Absichten von Papst Franziskus, so Magister. Das Schlüsselwort, das von Franziskus gebraucht wird, lautet „gescheiterte Ehe“, Der Papst spricht von „verwundeten Familien“, denen die Kirche nahe sein wolle, und vom „Drama der gescheiterten Ehe“, die durch das Heilungswerk Christi erreicht werden solle. Die kirchlichen Strukturen sollen „sich als neue Missionare der Barmherzigkeit Gottes gegenüber anderen Brüdern zum Wohl der Institution Familie entdecken“. Der Begriff „gescheiterte Ehe“, vom Papst schon in Mitis Iudex gebraucht, wurde von Juristen bereits im Zusammenhang mit diesem Motu proprio kritisiert.

„Gescheiterte Ehe“ meine etwas ganz anderes als „nichtige Ehe“. Die Nichtigkeit ist ein formaler Aspekt und besagt, daß eine bestimmte Ehe in Wirklichkeit nie eine solche war. Eine gescheiterte Ehe ist ein meritorischer Aspekt und kann sich auch auf eine gültige Ehe beziehen, im konkreten Fall sind damit faktisch sogar großteils gültig geschlossene Ehen gemeint.

Der neue Begriff, den Papst Franziskus ohne nähere Erläuterung eingeführt hat, legt eine Gleichsetzung der Ehenichtigkeit mit der Scheidung nahe. Das spricht für eine revolutionäre Absicht des Papstes, die Kritiker dem Kirchenoberhaupt im Zusammenhang mit seiner Neuregelung der Ehenichtigkeitsverfahren vorwerfen. Es fällt die scheinbare Sorglosigkeit des Papstes im Umgang mit Worten auf. Scheinbar, weil es schwerfällt, anzunehmen, daß die renommierten Kirchenrechtler in der Vorbereitungskommission, darunter Kardinal Coccopalmerio und Dekan Pinto, nicht auf den gravierenden Bedeutungsunterschied hingewiesen haben. Die Wortwahl erstaunt um so mehr, da der Papst in Mitis Iudex an einer bestimmten Stelle selbst Bedenken zu äußern scheint:

„Es ist Uns allerdings nicht entgangen, wie sehr ein abgekürztes Verfahren das Prinzip der Unauflöslichkeit der Ehe gefährden könnte; […].“
Kirchliche Neuregelung wird in den Staaten ganz unterschiedliche zivilrechtliche Folgen haben

Juristen warnen zudem davor, daß die neuen Ehenichtigkeitsverfahren nach Franziskus, nicht nur im kirchlichen, sondern auch im weltlichen Bereich ernste Schwierigkeiten nach sich ziehen könnten.

In Konkordatsländern wie Italien hat eine Ehenichtigkeitserklärung durch ein Kirchengericht auch zivilrechtliche Folgen. Durch ein Exequatur kann ein ziviles Gericht die Vollstreckbarkeit als Scheidung erklären. Voraussetzung für ein Exequatur ist, daß das Urteil des Kirchengerichts – oder eines ausländischen Gerichts – nach einem ordentlichen Verfahren zustandekam, in dem alle beteiligten Seiten die gleichen Möglichkeiten hatten, ihre Position zu vertreten. „Es fällt nicht schwer, den Kontrast zu erahnen, der aufgrund der unterschiedlichen Rechtsordnungen zwischen Italien und der Kirche entstehen wird. Italien ist dabei nur ein Beispiel unter vielen“, so Magister.

„Durch die Erwählung jedes Bischofs zum Gnadenökonom in seiner Diözese, mit den Vollmachten, „gescheiterte“ Ehen aufzulösen, hat Papst Franziskus einen Präzedenzfall geschaffen, der ernste Auswirkungen auch extra ecclesiam haben wird mit juristischen Gegenschlägen, die von Staat zu Staat verschieden sein werden.“, so Magister.
http://www.katholisches.info/2015/12/16/...ndigt-chaos-an/
Text: Giuseppe Nardi
Bild: Cristianesimo Cattolico/MiL (Screenshot)



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