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  • 19.12.2015 00:38 - Krieg dem falschen Frieden
von esther10 in Kategorie Allgemein.

18.12.2015 15:20
Krieg dem falschen Frieden

Weder Angriff noch Präventivschlag – Der deutsche Syrieneinsatz im Spiegel der Kriterien des gerechten Kriegs. Von Elmar Nass


Bild, tagesschau.de

Nicht alle Christen im Irak und in Syrien haben soviel Glück im Unglück gehabt wie diese Flüchtlinge in Zakho, die noch am Leben sind. Der IS will das Christentum vernichten.

Die Dschihadisten wollen der Welt den „Frieden“ bringen. Frieden ist für sie nur dort, wo sich die Menschen als Volksgemeinschaft rechten islamischen Glaubens (Umma) unter Kalifat und Scharia vereinen. Jenseits dieser Gemeinschaft ist Kriegsgebiet. Salafisten, IS und ihre Verbündeten weltweit haben dabei keinen Terror-Islam neu erfunden. Denn mit ihrer Vorstellung stehen sie in der theologischen Tradition des Wahhabismus, der in Saudi-Arabien Staatsreligion ist. Gegen diesen „Friedenskampf“ zieht auch Deutschland mit anderen westlichen Nationen zu Felde: Krieg im Namen des Friedens. Man könnte meinen, hier treffen einfach zwei konkurrierende Ideen von Frieden aufeinander. Und flüstert uns nicht wieder einmal bloß unsere westliche Hybris ein, wir seien dabei die Guten und dürften alle bekämpfen, die uns bekämpfen? Dann wäre der aktuelle Syrien-Einsatz der Bundeswehr illegitim. Darf Deutschland ethisch gerechtfertigt gemeinsam mit Verbündeten gegen die dschihadistischen „Friedenskämpfer“ in den Krieg ziehen? Eine christliche Antwort ist nicht trivial, doch als friedensethische Orientierung notwendig.

Zwei Fragen für eine christliche Orientierung

Eine objektivierte Bewertung jenseits der relativistischen Gleich-Gültigkeit von Friedensbegriffen wie -handlungen hat der Heilige Papst Johannes Paul II. 1995 in Erinnerung gerufen. Im Rahmen des Bosnienkrieges berief er sich auf die Lehre des gerechten Kriegs (Bellum Justum) von Augustinus und Thomas von Aquin. Auch der Katechismus sowie das Kompendium der Soziallehre der Kirche formulieren die Kriterien für eine entsprechende transparente Prüfung. Mit ihrer Hilfe lässt sich diskutieren, ob der jetzt beschlossene Einsatz gegen den sogenannten „islamischen Staat“ ein gerechter Krieg im Sinne der kirchlichen Lehre ist. Dies ist die erste Frage für eine christliche Orientierung. Doch eine Antwort darauf wird Viele nicht zufriedenstellen.

So wurde schon Johannes Paul II. auch von christlichen Pazifisten und Ethikern dafür kritisiert. Diese immer wieder aufkommende Anfrage an die christliche Legitimität einer solchen Lehre ist grundsätzlicher Natur. Schließlich zeige ja die Geschichte der Christenheit reichlich beschämende Missbräuche. Und nach ernüchternden Erfahrungen mit vermeintlichen Präventionskriegen der letzten Jahre mit unseligen Hinterlassenschaften scheint es umso mehr geboten, die Kategorie eines gerechten Krieges zumindest aus dem Wortschatz von Christen zu verbannen. Die fundamentalere zweite Orientierungsfrage ist also die nach einer möglichen christlichen Legitimierung des Einsatzes jenseits der Bellum-Justum-Lehre.

Ist der aktuelle Einsatz ein gerechter Krieg?

Zunächst ist festzuhalten, dass der Krieg für Christen grundsätzlich als Übel anzusehen ist. „Gerecht“ will nicht etwa sagen, Krieg sei ein anzustrebendes Gut. Es geht immer nur um die Rechtfertigung eines Übels, das aber wiederum unter Berücksichtigung des Heilsauftrags Gottes. Er ist auch keine Fortsetzung der Politik mit bloß anderen Mitteln. Als Ultima Ratio kann nie mehr als seine im wahrsten Sinne notwendige Rechtfertigung in Erwägung gezogen werden. Dafür müssen strenge Kriterien eingehalten werden. Gerecht sein müssen dazu der Grund, das Ziel und die Mittel. Daraus folgt für das legitime Recht zum Krieg: (1.) Die zu bekämpfende Aggression als Unfrieden richtet sich gegen fundamentale Rechte Unschuldiger. Das ist der gerechte Grund. (2.) Der Einsatz verspricht als Erfolg die Herstellung des Friedens durch Beseitigung der Aggression. Das ist das gerechte Ziel. (3.) Alle anderen Mittel zur Beseitigung der Aggression wurden zuvor ausgeschöpft. (4.) Der Einsatz beschränkt sich auf die Abwehr der Aggression. (5.) Er wird von einer legitimierten Autorität angeordnet. (6.) Das angewandte Mittel des Krieges ist verhältnismäßig: Abzuwägen sind die Übel, die durch die Alternativen Krieg oder Nicht-Krieg verursacht werden. Das legitime Recht im Krieg verlangt schließlich (7.) die Schonung von Unbeteiligten sowie einen kontrollierten, ausschließlich militärischen Einsatz von Waffen unter Einhaltung des Kriegsrechts.

Der gerechte Grund (1.) liegt in der gegenwärtig beispiellosen Barbarei des Terrors gegen Unschuldige und Wehrlose vor. Ein Missionar berichtete kürzlich von einem Mitbruder, der in Syrien eine vom IS beherrschte Straße in Richtung Türkei flankiert sah mit aufgespießten Köpfen bis zum Horizont. Und er ergänzte: „Es ist dort noch viel schlimmer als wir uns das hier vorstellen können: Es ist die Hölle auf Erden!“ Das gerechte Ziel ist (2.) aus christlicher Sicht gegeben. Die Wurzel solcher Tyrannei soll ausgerissen werden. Doch erfordert der Erfolg einer dauerhaften Befriedung eine klarere Strategie als etwa nach den letzten Kriegen in Afghanistan oder im Irak. Hinsichtlich der gerechten Mittel liegt es auf der Hand, dass (3.) mit den IS-Terroristen nicht friedlich verhandelt werden kann.

Natürlich reicht ein Kampfeinsatz alleine nicht aus. Es müssen flankierend dem Terror die Geldhähne abgedreht werden. Wir sehen aber, wie schwierig das ist, werden doch herkömmliche Bankgeschäfte umgangen und verhalten sich doch manche Staaten in der Region doppelzüngig. Auch deutsche Wirtschaftsbeziehungen in der Region müssen überdacht werden. Es ist zudem über Schulen und Hochschulen weltweit eine humanistische Auslegung des Islam zu fördern, die sich etwa auf die große Tradition des Averroes berufen kann und dem Fundamentalismus mit einer innertheologischen Entzauberung den Nährboden entzieht. Die humanistische Reformation des Islam ist notwendig, braucht aber Zeit. Für eine kurz- und auch mittelfristige Eindämmung der Aggression sind derzeit keine erfolgversprechenden Alternativen zum Kriegseinsatz in Sicht. Dass es jetzt nach zahllosen Anschlägen weltweit um die Beseitigung dieses Krebsgeschwürs geht und nicht um einen Angriffskrieg oder einen „Präventivschlag“ (4.), ist wohl erwiesen. Das fehlende eindeutige UN-Mandat weckt manche Zweifel hinsichtlich des gerechten Auftraggebers (5.). Doch hat der UN-Sicherheitsrat mit seiner Resolution vom 20. November 2015 den IS als Gefahr für den Weltfrieden identifiziert. Damit kann das Recht auf kollektive Selbstverteidigung (Art. 51 der UN-Charta) zum Zuge kommen. Wer diese juristische Deutung nicht teilt, sei auf die EU-Beistandsklausel (Art. 42, 7 des EU-Vertrags in Verbindung mit Art. 87 GG) verwiesen. Die Legitimität eines solchen Mandats infrage zu stellen, hieße, die europäische Idee grundsätzlich zu beerdigen. Hinsichtlich einer Übelabwägung (6.) bleibt zu fragen, was sonst eigentlich noch Schlimmeres passieren muss. Das Recht im Krieg schließlich einzuhalten (7.), daran muss sich der Einsatz messen lassen.

Die Art des deutschen Einsatzes tangiert diese Frage nur am Rande, da keine Kampfhandlungen durch deutsche Soldaten vorgesehen sind. Die Schonung der Unbeteiligten wird für die Bewertung des Gesamteinsatzes eine besondere Herausforderung sein, weil es die Terrormilizen verstehen, etwa Zivilisten als Schutzschilder zu missbrauchen oder anderes. Hier ist besondere Vorsicht geboten. Einsätze mit Gefährdung von Unbeteiligten sind ein streng zu vermeidendes Übel. Denn es darf ja nicht einfach ein Kriegsverbrechen mit dem der anderen gerechtfertigt werden, auch wenn klar ist, dass der IS der eigentliche Verursacher auch solcher Kriegsverbrechen ist.

Zusammenfassend kann der aktuelle Bundeswehreinsatz in Syrien unter Berücksichtigung der genannten Randbedingungen und unter jetzigem Kenntnisstand als legitim im Sinne der christlichen Bellum-Justum-Lehre angesehen werden.

Widerspricht der Einsatz in Syrien biblischen Geboten?

Sollte aber diese Lehre nicht als vormoderne Pervertierung der Botschaft Jesu aus christlicher Ethik ganz gestrichen werden? Wer das als Christ bejaht, verlässt den Boden einer katholischen Dogmatik, sind doch hier Lehramt, Schrift und Tradition Quellen der Wahrheit. Er mag sich aber jenseits katholischer Lehre mit ausschließlichem Verweis auf biblische Gebote im Recht fühlen – aber dennoch entgegen der Lehre Martin Luthers –, Fragen nach legitimen Kriegen schnell pazifistisch zu beantworten. Als Gründe für eine solche Dekonstruktion der Bellum Justum-Lehre werden vor allem das Fünfte Gebot und die Bergpredigt mit dem Gebot der Feindesliebe angeführt. Diese ersetzen dann die Lehre des gerechten Krieges als Kriterien für eine angemessene christliche Bewertung von Krieg und Gewalt. Um dieser Sichtweise gerecht zu werden, ist die Frage nach der Legitimität des Syrien-Einsatzes nun jenseits der Lehre vom gerechten Krieg anzugehen.

Das Fünfte Gebot verbietet dem hebräischen Urtext nach strikt das Morden. Damit ist der Einwand aus dem Feld geschlagen, das Töten grundsätzlich sei verboten. Ansonsten müsste es ja ein biblisches Gebot zum Veganismus geben. Auch wird hier das Töten von Menschen nicht verboten, sofern es kein Morden ist. Damit ist etwa ein gerechtfertigtes Töten aus Notwehr nicht ausgeschlossen. Wer das anerkennt, kann weiter dagegenhalten, der jetzige Syrien-Einsatz sei keine Notwehrhandlung, sondern folge – wie manche schlechte Beispiele der Vergangenheit auch – niederen Instinkten wie finanziellen oder andere Machtinteressen. Die Antwort darauf ist: Dem steht die evident wachsende Bedrohungslage weltweit entgegen. Wer weiter einwendet, der Einsatz jetzt erhöhe das Terrorrisiko hierzulande, dem kann ich nicht widersprechen. Wer deshalb den Krieg ablehnt, der tauscht aber kurzfristig hierzulande etwas mehr Sicherheit ein gegen höhere Opferzahlen in anderen Ländern. Und langfristig sicheres Ziel des IS ist die Vernichtung nicht nur des Christentums, sondern auch der säkularen westlichen Welt insgesamt. Die vermeintliche Sicherheit jetzt wäre teuer erkauft mit einem immer wahrscheinlicher werdenden weltweiten Höllenszenario sich vereinender Terrormilizen im Namen seines falschen „Friedens“. Dieser Ausbreitung der Not gilt es zu wehren. Wer das anerkennt, dem bleibt schließlich noch der letzte Einwand, die zwangsläufig im Krieg vorkommende Ermordung von Unbeteiligten sei verboten. Dieser Einwand ist berechtigt. Doch bringt er nichts Neues. Er findet seine Antwort analog im Bellum Justum-Kriterium des Rechts im Krieg (7.). Mit Verweis auf das Fünfte Gebot also kann der Syrien-Einsatz nicht schlüssig verboten werden.

Nicht zuletzt ist als starkes pazifistisches Argument der Verweis auf Jesu Gebot der Feindesliebe zu diskutieren. Gott ist die Liebe, auf dieses Grundprinzip christlicher Ethik hat Benedikt XVI in seiner Enzyklika Caritas in veritate noch einmal deutlich verwiesen. Für den Menschen ergibt sich als Antwort darauf das dreifache Gebot der Gottes-, der Eigen- und der Nächstenliebe, und mit ihr die Feindesliebe. Da gibt es keine Relativierung, denn die Liebe ist unser gesinnungsethischer Anker. Deshalb ist auch der Krieg gegen Feinde eine in sich schlechte Handlung. Die schon in der Bellum Justum-Theorie angewandte Übelabwägung ist die Antwort auf ein Dilemma innerhalb des Liebesgebotes. Wenn in einer tragischen Situation nun keine andere Wahl bleibt als der Verstoß gegen das Grundprinzip der Liebe, dann ist, ob man will oder nicht, das ,Minus malum‘ zu wählen. Hält der Islamist mir ein Messer vor die Kehle und verlangt von mir die Abkehr von meinem Glauben, dann habe ich nur zwei Alternativen, die beide der Liebe widersprechen. Gleiches Dilemma gilt für die Attentäter der 20. Juli 1944 oder die Blauhelmsoldaten von Srebrenica. So war und ist es immer mit der Frage nach einer möglichen christlich legitimen Rechtfertigung von Gewalt und Krieg, sei es gegen Hitler, Nazi-Diktatur oder jetzt gegen den IS. Die christlich legitime Entscheidung kann nicht einfach utilitaristisch Leben gegen Leben aufrechnen. Das widerspricht dem Geist Jesu. Sie kann auch nicht einfach aus einer Weisung Jesu zum Krieg abgeleitet werden. Denn die gibt es nicht. Sie bedarf stattdessen einer Gewissensprüfung, im Bewusstsein unserer Verantwortung, für deren Übernahme wir einmal vor Gott Rechenschaft ablegen müssen. Im ersten Beispiel stehen Gottes- und Eigenliebe einander gegenüber.

Da die Gottesliebe der Ursprung der Eigenliebe ist, ist hier die Entscheidung zum Martyrium relativ klar die legitime. In den anderen Fällen aber geht es um ein Abwägen von Verstößen innerhalb des Gebots der Nächstenliebe. Die zu liebenden Feinde sind hier der Tyrann Hitler, die serbischen Milizen oder eben der IS. Die anderen Nächsten sind jeweils Wehrlose, denen durch Gewalt beziehungsweise Krieg geholfen werden kann. Pazifismus gibt hier Wehrlose dem Untergang preis. Dagegen treffen Gewalt und Krieg gegen den Tyrannen oder die Tyrannei nicht nur irgendeinen Gegner im Sinne des Gebots der Feindesliebe, sondern, um es mit dem Missionar zu sagen, teuflische Mächte. Ihnen Widerstand zu leisten und ihre Macht zu zerstören, das wiederum gebietet die Heilige Schrift ausdrücklich (vgl. etwa 1 Petr 5, 9, 1 Joh 3, 8).

Christlicher Auftrag ist Frieden, der unter dem Liebesgebot alle Menschen guten Willens als Menschheitsfamilie versteht, weil sie Gottes Ebenbilder sind. Diese Friedensvision steht in fundamentalem Widerspruch zu „Friedens-“ und Gemeinschaftsideologien, die das Menschenrecht als Privileg einer Rasse, einer Klasse oder einer Religion exklusiv für sich beanspruchen und andere Wehrlose gewaltsam ausschließen, erniedrigen, ermorden. Dem steht christlich ein inklusives Ideal eines auch pluralistischen Zusammenlebens mit gleicher Würde Aller entgegen. Dafür lohnt es, selbst das Übel des Krieges in Kauf zu nehmen, um des Reiches Gottes Willen. Zu dessen Aufbau sind wir berufen. Dafür werden wir einmal Rechenschaft ablegen.



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