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  • 29.01.2016 00:07 - "Die Menschen kommen, um zu arbeiten...Caritas zur Sozialhilfe für EU-Bürger
von esther10 in Kategorie Allgemein.

29.01.2016

Caritas zur Sozialhilfe für EU-Bürger
"Die Menschen kommen, um zu arbeiten


Diskussion um Sozialhilfe für EU-Bürger
© KNA
29.01.2016

EU-Bürger, die sechs Monate in Deutschland sind, haben hier Anspruch auf Sozialhilfe - das hat das Bundessozialgericht im Dezember festgelegt. Und seitdem wird die Entscheidung heftig diskutiert. Tim Westerholt von der Caritas Köln mit einer Einschätzung.

domradio.de: Wenn EU-Bürger ihr Heimatland verlassen, was bewegt die Menschen in der Regel, nach Deutschland zu kommen?

Tim Westerholt (Caritas in Köln, Leiter des Fachdienstes für Integration und Migration): Dafür lohnt es sich, mal zu schauen, was eigentlich los war vor der sogenannten Flüchtlingskrise. Im Rahmen der europäischen Wirtschaft- und Finanzkrise sind viele Menschen nach Deutschland gekommen. Da gibt es einerseits die neu hinzugekommenen Länder Rumänien und Bulgarien, die seit 2014 freizügigkeitsberechtigt sind. Aber es kamen eben auch Menschen aus Ländern wie Spanien, Portugal und Griechenland, die von der Krise betroffen waren. Das deutet ganz klar darauf hin, dass das zentrale Thema Arbeitssuche war. Denn Deutschland hat in Europa eine Strahlwirkung als wirtschaftsstarkes Land.

domradio.de: Ist denn für die Menschen unser Sozialsystem nicht auch ein besonderer Anreiz, nach Deutschland zu kommen?

Westerholt: Dafür müsste man sich das Sozialsystem erstmal angucken. Es ist so, dass ein EU-Bürger nach Deutschland kommt und erstmal gar keinen Anspruch hat. Für die ersten drei Monate ist der einzige Anspruch, den er hat, überhaupt hier sein zu dürfen. Sechs Monate darf er bleiben, wenn er arbeitssuchend ist. In dieser Zeit der Arbeitssuche hat er aber keine Ansprüche; nicht auf Sozialhilfe, nicht auf Arbeitslosengeld II und auch nicht auf Kindergeld. Das heißt, durch die Zeit muss er erstmal durch. Und erst, wenn er sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden hat in einem bestimmten Stundenverhältnis, kann er Ansprüche geltend machen. Aber durch die erste Zeit muss er erstmal durchkommen. Jetzt kann man darüber diskutieren: Wir hoch ist die Wirkung dieses Sozialsystems im europäischen Ausland? Ich denke, der größere Anreiz ist eben doch, dass Deutschland einfach als wirtschaftsstarkes Land gilt. Der Zustrom kommt ja vor allem aus strukturschwachen Regionen. Die Menschen kommen zur Arbeitsaufnahme und nicht aufgrund des Sozialsystems, dass sie dann hier nutzen könnten.

domradio.de: Nochmal zurück zur Ausgangsfrage: Wenn jetzt einige befürchten, diese EU-Bürger könnten einfach einreisen und sich gleich beim Sozialamt melden - diese Angst ist nicht berechtigt?

Westerholt: An Tag eins des Aufenthaltes in Deutschland kann man sich nirgendwo melden, auch beim Sozialamt nicht. Laut dem Urteil von Dezember muss das Existenzminimum erst dann abgesichert werden, wenn der Aufenthalt als verfestigt gilt. Und das - so sagt das Sozialgericht - ist mindestens dann der Fall, wenn derjenige sechs Monate hier gewesen ist. Also momentan sehen wir diese Sechs-Monats-Frist. Durch die muss aber erstmal durchgekommen werden. In der Beratungspraxis haben wir sehr, sehr wenige Fälle, in denen tatsächlich dann die Sozialhilfe in Anspruch genommen wird. Häufig gibt es die Annahme, dass die EU-Bürger, die hierher kommen, so gut Bescheid wissen über ihre Ansprüche und über die neuesten gesetzlichen Entwicklungen. Da haben wir eine andere Wahrnehmung. Es ist nicht so, dass gerade 130.000 potentielle rumänische EU-Zuwanderer etwa hier nach Deutschland kommen und sofort das Sozialamt aufsuchen.
http://www.domradio.de/themen/soziales/2...fuer-eu-buerger
Das Interview führte Tobias Fricke.



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