Bayern: CSU-Erklärung zur erneuten Verschärfung des Asylgesetzes
Veröffentlicht: 29. Januar 2016 | Autor: Felizitas Küble Die Spitzen der Koalition aus CDU, CSU und SPD haben sich auf ein zweites Paket zur Verschärfung des Asylrechts geeinigt. Dazu erklärt die CSU:canvas
Das ist ein voller Erfolg für die CSU: Parteichef Horst Seehofer setzte in den Verhandlungen durch, dass es wie vereinbart bei einer zweijährigen Einschränkung des Familiennachzugs bleibt. Außerdem sollen Marokko, Algerien und Tunesien zu sicheren Herkunftsländern erklärt werden.
Dadurch werden schnellere Abschiebungen möglich. CSU-Chef Horst Seehofer setzt sich in den Verhandlungen um das Asylpaket II durch. Der Familiennachzug wird wie vorgesehen für zwei Jahre ausgesetzt!
CSU-Chef Horst Seehofer: „Ich bin hoch zufrieden. Es gilt also die Vereinbarung von Anfang November. Die Verzögerung hat die CSU nicht zu vertreten. Die CSU hat sich zu jedem Zeitpunkt an die vor drei Monaten getroffene Vereinbarung gehalten.”
Seehofer betonte: „Wir sind jetzt noch längst nicht am Ziel, insbesondere in der Frage der Begrenzung der Zuwanderung. Da werden wir noch etliche Diskussionen und viel Arbeit haben.“alle_parlamente_01_59949a9a6f
Die Vereinbarung im Wortlaut:
1. Mit Inkrafttreten des Asylpakets II wird für subsidiär Schutzberechtigte der Familiennachzug für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Nach Ablauf der zwei Jahre tritt die Rechtslage, die seit dem 1. August 2015 derzeit gilt, automatisch wieder in Kraft.
2. Innerhalb künftiger Kontingente für Flüchtlinge aus der Türkei, dem Libanon oder Jordanien soll der Familiennachzug zu bereits in Deutschland lebenden Flüchtlingen vorrangig berücksichtigt werden.
3. In einem nächsten Gesetzgebungsvorhaben werden wir mehr Rechtssicherheit und Verfahrensvereinfachungen für auszubildende Flüchtlinge und ausbildende Betriebe schaffen.
CSU macht weiter Druck zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms
Die Bayerische Staatsregierung fordert in einem Schreiben an die Bundeskanzlerin die schnellstmögliche Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Begrenzung des Flüchtlingsstroms:
Wirksame Sicherung der EU-Außengrenzen sowie effektive und faire Verteilung von Flüchtlingen. Bis das gewährleistet ist, Durchführung effektiver eigener Grenzkontrollen und vollständige Registrierung einreisender Flüchtlinge. Einführung einer Obergrenze für die Aufnahme von Flüchtlingen von jährlich 200.000 Personen. Antragsstellung auf Aufnahme nicht an der deutschen Grenze, sondern in den Ländern, in denen Flüchtlinge zuerst Schutz gesucht haben. Bis zu einer wirksamen europäischen Lösung, Anwendung der im Grundgesetz verankerten Drittstaatenregelung und Zurückweisung illegal Einreisender aus sicheren Drittstaaten. Sollten die notwendigen Maßnahmen nicht ergriffen werden, behält sich Bayern eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht ausdrücklich vor.
Den Brief der bayerischen Staatsregierung an die Bundeskanzlerin finden Sie hier. https://charismatismus.wordpress.com/201...s-asylgesetzes/ Quelle: http://www.csu.de/aktuell/meldungen/janu...f-asylpaket-ii/
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