Verbände fordern vom Bund Qualitätsgesetz für Kitas
Wohlfahrtsverbände haben vom Bund verlangt, länderübergreifende Qualitätsstandards für Kitas vorzugeben. Nach einem am Mittwoch in Berlin vorgestellten Rechtsgutachten verfügt der Bund über die notwendige Gesetzgebungskompetenz. Der Speyerer Verfassungsrechtler Joachim Wieland sagte, dass eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich sei, um "gleichwertige Lebensverhältnisse herzustellen sowie die Rechts- und Wirtschaftseinheit in Deutschland zu wahren". Die Unionsbundestagsfraktion wies die Forderung nach einem Bundesqualitätsgesetz allerdings zurück. Wieland berief sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld vom 21. Juli 2015. Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte die Expertise in Absprache mit dem Deutschen Caritasverband (DCV) und der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Auftrag gegeben. Caritas-Generalsekretär Georg Cremer betonte, dass nach dem quantitativen Ausbau der Kitas nun die Qualität der Kinderbetreuung mit einem angemessenen Betreuungsschlüssel sichergestellt werden müsse.
Der Vorstandsvorsitzende der AWO, Wolfgang Stadler, sagte, es sei nicht hinnehmbar, dass die Kita-Qualität von der Finanzkraft der Kommunen abhänge. Er wies zudem auf die neuen Herausforderungen durch Flüchtlingskinder hin. Eine einfache Ausweitung bestehender Gruppen sei keine Lösung. Die Verbände streben ein Qualitätsgesetz an, das strukturelle Standards festlegt, die länderübergreifend von freien Trägern umgesetzt werden. Stadler schätzte die Kosten für einen entsprechenden Ausbau auf rund neun Milliarden Euro. Zur Mitfinanzierung durch den Bund brachte Wieland eine individuelle Unterstützung für Kinder ähnlich dem Bafög ins Gespräch.
Die stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Nadine Schön (CDU), betonte hingegen, dass ihre Fraktion ein Bundesgesetz "für Bevormundung der Länder und Kommunen" halte. Da die einzelnen Länder besondere Stärken wie auch Entwicklungsbedarfe bei der Kinderbetreuung hätten, setzten sie unterschiedliche Schwerpunkte. "Und das sollten wir ihnen weiterhin zugestehen", so Schön. Sie verwies zudem auf die Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die konkrete Handlungsziele zur Weiterentwicklung der Qualität und Vorschläge für Finanzierungsgrundlagen erarbeiten solle.
Cremer regte hingegen an, dass die Arbeitsgruppe Eckpunkte für ein Bundesqualitätsgesetz zur Kinderbetreuung vorlegen solle. Diese könnten dann als Grundlage einer Gesetzesinitiative in der kommenden Wahlperiode dienen. http://www.katholische-sonntagszeitung.de/
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