Voßkuhle warnt vor Vermischung von Zuwanderung und Asyl
Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, hat in der Debatte um eine Obergrenze für Flüchtlinge vor einer Vermischung von Asylrecht und Zuwanderung gewarnt. "Das Asylrecht gilt für jedermann. Die Zuwanderung kann beschränkt werden und hat etwas mit Auswahl zu tun", sagte Voßkuhle im Rahmen der von phoenix und dem Deutschlandfunk veranstalteten Sendereihe "Forum Politik" am Dienstagabend. Indem beides vermischt worden sei, seien in der Öffentlichkeit viele Probleme geschaffen worden. Zugleich betonte Voßkuhle, Zuwanderer müssten sich an den Werten des Grundgesetzes und des Zusammenlebens in Deutschland orientieren. "Man muss das Grundgesetz nicht lieben, aber man muss es respektieren. Wir müssen die Werte, die das Grundgesetz verkörpert, auch durchsetzen, denn das ist unser Fundament. Wer mit diesen Werten nicht einverstanden ist, muss sich einen anderen Ort suchen." Man müsse erwarten können, dass alle Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchten, auf der Basis des Grundgesetzes lebten. Natürlich sei der Geist des Grundgesetzes auch geprägt von der Integration. "Die Integration von Fremden ist ein Teil der Identität des Grundgesetzes", so der Verfassungsgerichtspräsident.
Der Deutschlandfunk sendet das Gespräch mit Andreas Voßkuhle an diesem Mittwoch (20. Januar) ab 19.15 Uhr in der Sendung "Zur Diskussion". Phoenix strahlt das Interview am Sonntag (24. Januar) um 13.00 Uhr und 24.00 Uhr aus. http://www.katholische-sonntagszeitung.de/
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