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  • 13.02.2016 00:43 - Anklage gegen einen Afghanen, der iranischen Christen töten wollte
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Anklage gegen einen Afghanen, der iranischen Christen töten wollte



Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den afghanischen Asylbewerber Mohebolla A. (23) erhoben. Foto: Polizei Hamburg

Hamburg (idea) – Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen den afghanischen Asylbewerber Mohebolla A. (23) erhoben. Er soll am 18. Oktober in einer Notunterkunft der Hansestadt den 24-jährigen iranischen Christen Amir H. mit einem Teleskopschlagstock angegriffen und schwer verletzt haben. Wie Behördensprecher Carsten Rinio der Evangelischen Nachrichtenagentur idea bestätigte, wirft sie dem Afghanen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der Iraner soll Mohebolla A. wenige Tage vor dem Angriff erzählt haben, dass er vom Islam zum Christentum übergetreten sei. Daraufhin habe der Muslim erklärt, dass es in einem solchen Fall keine Sünde sei, den Konvertiten zu töten. Er habe den Islam verraten und sei ein ungläubiger Ketzer. Nach dem Angriff gelang es dem Täter, mit Hilfe von bis zu 20 weiteren Bewohnern aus der Notunterkunft unerkannt zu entkommen. Das Opfer war nach dem Angriff bewusstlos und kam mit einem Schädel-Hirn-Trauma in ein Krankenhaus. Die Hamburger Polizei konnte den Afghanen am 14. Dezember festnehmen. Er hatte dort unter verschiedenen Namen zwei Monate lang unerkannt in unterschiedlichen Unterkünften gelebt. Die Polizei geht davon aus, dass es in Hamburg der erste mutmaßlich religiös motivierte Fall von Gewalt unter Asylbewerbern ist.

Hamburger Senat: Keine eigenen Einrichtungen für christliche Flüchtlinge

Nach Informationen des Hamburger Senats sind Angriffe wie gegen Amir H. selten. Wörtlich heißt es in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Karin Prien zur Situation von Christen und anderen Minderheiten in Zentralen Erstaufnahmeeinrichtungen: „Nach den bisher vorliegenden Erfahrungen ergeben sich Konflikte regelmäßig aus alltäglichen Situationen ohne jeden religiösen Hintergrund. So können zwar Personen mit unterschiedlichen Religionszugehörigkeiten beteiligt sein, der Auslöser kann jedoch auch privater oder anderer Natur sein.“ Auf die Frage der Abgeordneten, welche Vorsorgemaßnahmen die Träger von Flüchtlingseinrichtungen zum Schutz von Christen treffen, heißt es, dass alle Erstaufnahmeeinrichtungen Orte religiöser Neutralität seien: „Somit werden weder Christen noch andere Religionsgemeinschaften bevorzugt behandelt. Die Bewohnerinnen und Bewohner werden in den jeweiligen Hausordnungen verpflichtet, rücksichtsvoll miteinander umzugehen.“ Überlegungen, separate Einrichtungen speziell für christliche Flüchtlinge einzurichten, gebe es nicht: „Von allen Ankommenden ist von vornherein die Bereitschaft zu fordern, Menschen anderer Religionszugehörigkeit zu achten und zu respektieren.“ Ob insbesondere zum Christentum konvertierte Muslime Beschimpfungen ausgesetzt seien, wisse man nicht: „Hinweise auf ein grundsätzlich höheres Risiko für Anfeindungen liegen nicht vor.
http://www.idea.de/menschenrechte/detail...llte-93625.html





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