Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen Mehr zum Thema RenteSteuernRentensteuerEinkommensteuerLohnsteuerhilfeverein Immer mehr Rentner müssen Steuern zahlen
Wer erst seit 2015 Altersrente bekommt, bei dem ist die Wahrscheinlichkeit, dass er verpflichtet ist eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen, immer größer. „Die Rentenbesteuerung ist nicht mehr länger ein Thema für Minderheiten“, sagt Gerd Wilhelm, stv. Vorsitzender der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck.
Immer mehr Rentner müssen ihre Rente versteuern. Mit dem Jahr 2015 sind auch erstmals die Neurentner betroffen, die eine Durchschnittsrente beziehen. Damit ist die im „Alterseinkünftegesetz“ von 2005 geregelte Reform bei der Mehrheit der Rentner „angekommen“.
Rein rechnerisch stellt sich das so dar: Wer 2015 in Rente geht und eine Monatsrente bis zu 1.200,00 € bezieht, der bleibt noch steuerfrei. Neurentner, die höhere Einkünfte beziehen, müssen diese versteuern. Von der Rente, die 2015 begonnen hat, sind nur noch 30 % steuerfrei. 70 % der Rente von 2015 gehen in das zu versteuernde Einkommen ein und danach alle Rentenerhöhungen zu 100 %
Die Rentensteuer ist kein Randthema mehr. Vielmehr sollten sich Arbeitnehmer, die jetzt in den wohlverdienten Ruhestand gehen, mit dem Thema auseinandersetzen und nicht darauf bauen, dass der Fiskus schon an ihnen vorbeigehen werde.
„Denn auch bei der Rente kann man Steuern sparen“, sagt Gerd Wilhelm, stv. Vorsitzender und Beratungsstellenleiter in Halle der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck. Was alles von dem steuerpflichtigen Rentenanteil abgezogen werden kann, das ist relativ komplex und vor allem von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich. „Es gibt Sonderausgaben, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, zum Beispiel Zuzahlungen bei Medikamenten und und, und.“ In vielen Fällen sei es „bares Geld wert“, den Rat zum Beispiel eines Lohnsteuerhilfevereins einzuholen.
Wichtig ist auch dies: „Rentner, die verpflichtet sind, Ihre Einkünfte zu versteuern, müssen sich an Fristen halten: Steuererklärungen sind bis zum 31. Mai. abzugeben“, betont Gerd Wilhelm.
Wer 2015 erstmalig Rente bekam, und Bezüge in Höhe 1.250 € Brutto im Monat bekommt, der kann wie folgt seine Steuern kalkulieren: Jahresrente 15.000 €, abzüglich Freibetrag von 30 % gleich: 4.500 €. Von dem zu versteuernden Betrag von 10.500 € werden abgezogen: 8.472,00 € (Grundfreibetrag), ca.1.637 € (Pauschbeträge für Werbungskosten, Sonderausgaben sowie Vorsorgeaufwendungen). Versteuert werden müssen dann noch 391 €. Bei einem Steuersatz von 15 % macht das 58,65 €.
Noch einen Hinweis: Rentner die seit 2005 oder früher Rente beziehen und 2015 monatlich 1.500 € Bruttorente bezieht müsste laut Gesetz eine Steuererklärung erstellen, da die Einkünfte von 9.762 €, über den Grundfreibetrag, der 2015 8.472 € beträgt, liegen, aber in diesem Falle kommt es nicht zur Steuerzahlung. Erst bei einer monatlichen Bruttorente von 1.610 € kann es zur Steuernachzahlung kommen, da das zu versteuernde Einkommen (8.518 €), wenn keine anderen Kosten abgesetzt werden können, über den Grundfreibetrag liegt
Über die Beratungsstellen der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V., Lohnsteuerhilfeverein, Sitz Gladbeck können Sie sich beraten lassen. http://www.seniorbook.de/themen/kategori...-steuern-zahlen Kontakt. Gerd Wilhelm Beratungsstelle Benkendorfer Str. 115 06128 Halle Tel. 0345/482089
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