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  • 26.02.2016 00:50 - Nummer 2 Fortsetzung...Beichte in der Fastenzeit
von esther10 in Kategorie Allgemein.


Nummer 2 Fortsetzung...Beichte in der Fastenzeit



Diese Prinzipien werden auch im Universalkatechismus genannt:

„1389. Die Kirche verpflichtet die Gläubigen, ‚an den Sonn- und Feiertagen der Göttlichen Liturgie … beizuwohnen‘ (OE 15) und, durch das Bußsakrament darauf vorbereitet, wenigstens einmal im Jahr die Eucharistie zu empfangen, wenn möglich in der österlichen Zeit [Vgl. CIC, can. 920]. Die Kirche empfiehlt jedoch den Gläubigen nachdrücklich, die heilige Eucharistie an den Sonn- und Feiertagen oder noch öfter, ja täglich zu empfangen.

Und in einem späteren Abschnitt:

„Die Gebote der Kirche“

„2041 Die Gebote der Kirche stehen im Dienst eines sittlichen Lebens, das mit dem liturgischen Leben verbunden ist und sich von ihm nährt. Der verpflichtende Charakter dieser von den Hirten der Kirche erlassenen positiven Gesetze will den Gläubigen das unerlässliche Minimum an Gebetsgeist und an sittlichem Streben, im Wachstum der Liebe zu Gott und zum Nächsten sichern.“

„2042 Das erste Gebot (‚Du sollst an Sonn- und Feiertagen der heiligen Messe andächtig beiwohnen‘) verlangt von den Gläubigen, an der Eucharistie teilzunehmen, zu der sich die christliche Gemeinschaft am Gedenktag der Auferstehung des Herrn versammelt [Vgl. CIC, cann. 1246-1248; CIO, can. 881,1.2.4].“

„Das zweite Gebot (‚Du sollst deine Sünden jährlich wenigstens einmal beichten‘) sichert die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt [Vgl. CIC, can. 989; CIO, can. 719].“

„Das dritte Gebot (‚Du sollst wenigstens zur österlichen Zeit sowie in Todesgefahr die heilige Kommunion empfangen‘) gewährleistet ein Mindestmaß für den Empfang des Leibes und Blutes des Herrn. Dabei wird auf die Verbindung mit den Festen der Osterzeit, dem Ursprung und Zentrum der christlichen Liturgie, Wert gelegt [Vgl. CIC, can. 92O; CIO, cann. 708; 881,3].“

„2043 Das vierte Gebot (‚Du sollst die gebotenen Feiertage halten‘) vervollständigt das Sonntagsgebot durch die Teilnahme an den liturgischen Hauptfesten, welche die Mysterien des Herrn, der Jungfrau Maria und der Heiligen ehren [Vgl. CIC, can. 1246; CIO, cann. 881,1,4; 880,3].“

„Das fünfte Gebot (‚Du sollst die gebotenen Fasttage halten‘) sichert die Zeiten der Entsagung und Buße, die uns auf die liturgischen Feste vorbereiten; sie tragen dazu bei, dass wir uns die Herrschaft über unsere Triebe und die Freiheit des Herzens erringen [Vgl. CIC, cann. 1249-1251; CIO, can. 882].“

„Die Gläubigen sind auch verpflichtet, ihren Möglichkeiten entsprechend zu den materiellen Bedürfnissen der Kirche beizutragen [Vgl. CIC, can. 222].“

Diese Texte lassen erkennen, dass die primäre Pflicht jene ist, die heilige Eucharistie wenigstens einmal im Jahr, insbesondere während der Osterzeit, zu empfangen. In Verbindung mit dieser österlichen Praxis steht die Verpflichtung, vor dem Kommunionempfang beichten zu gehen, da sichergestellt werden soll, dass man sich im Stand der Gnade befindet. Vom geistigen Standpunkt aus gesehen handelt es sich um eine logische Konsequenz, doch muss darauf hingewiesen werden, dass in Canon 920 von „einmal im Jahr“ und nicht ausschließlich von einem bestimmten Zeitabschnitt die Rede ist.

In Bezug zur älteren Vorschrift erleichtert der derzeit gültige Codex des Kirchenrechts die Beichtpraxis zum Beispiel dadurch, dass es nicht mehr erforderlich ist, das Bekenntnis beim eigenen Pfarrer abzulegen, um der Pflicht Genüge zu leisten.

Der Zeitraum für die Erfüllung der „Osterpflicht”, wie man sie manchmal nennt, kann von Land zu Land verschieden sein. In den Vereinigten Staaten dauert er vom ersten Fastensonntag bis zum Dreifaltigkeitssonntag (einschließlich) an; in anderen Ländern beginnt er eventuell am Aschermittwoch und dauert bis zum Barmherzigkeitssonntag oder bis zu Christi Himmelfahrt.

Natürlich ist die Osterpflicht eine Mindestanforderung, die die Menschen zum Sakramentsempfang ermutigen soll. Im Idealfall empfängt ein Katholik die Kommunion bei jedem Messbesuch. Auch sollte man als Katholik immer dann, wenn man sich einer schweren Sünde bewusst ist, zur Beichte gehen. Die regelmäßige Beichte ist sehr zu empfehlen, selbst wenn nur lässliche Sünden zu bekennen sind. Wie es im oben erwähnten Text aus dem Katechismus heißt, sichert dieses Gebot „die Vorbereitung auf die Eucharistie durch den Empfang des Sakramentes der Versöhnung, das die in der Taufe erfolgte Umkehr und Vergebung weiterführt“.

Wenn man sich an diese Empfehlungen hält, entsteht aus der Pflicht zum Empfang der österlichen Kommunion keine Notwendigkeit mehr, während der Fastenzeit oder wenigstens irgendwann vor dem österlichen Kommunionempfang zur Beichte zu gehen, es sei denn, man hätte eine schwere Sünde begangen.

Übersetzt von P. Thomas Fox, LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/confession-during-lent/



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