Wer kann dem Ostertriduum vorstehen? Ohne Priester keine Feier
1. APRIL 2016EDWARD MCNAMARALITURGIE A concelebration or the practice of priests saying Mass collectively in the Latin Rite
Pater Edward McNamara, Professor für Liturgie und Studiendekan der Theologischen Fakultät am Päpstlichen Athenäum „Regina Apostolorum“ in Rom, beantwortet eine Frage zum Ostertriduum.
Frage: Ich hätte gerne, dass Sie mir etwas über die liturgischen Feiern des Ostertriduums erklären. Ist es möglich, dass ein Diakon der Liturgie vom Gründonnerstag, vom Karfreitag und von der Ostervigil vorsteht, wenn kein Priester verfügbar ist? Wenn ja, was darf er dann tun und was nicht? — R.M., Kitwe, Sambia
Pater Edward McNamara: Die kurze und direkte Antwort auf Ihre Frage ist nein, der Diakon darf keiner dieser Feiern vorstehen. Wenn kein Priester verfügbar ist, finden diese Feiern einfach nicht statt.
Man muss bedenken, dass die Feiern der Drei Österlichen Tage keine gebotenen Festtage sind. Man sollte also alles tun, damit diese Feiern stattfinden und tatsächlich so viele Gläubige wie möglich daran teilnehmen, gleichzeitig aber muss es so getan werden, dass das Wesen dieser Feiern nicht untergraben wird.
Ebenso muss man bedenken, dass diese Feiern durch ein intimes Band und ihre innere Bedeutung miteinander verbunden sind. Aus dem Rundschreiben des Heiligen Stuhls von 1988 „Paschalis Sollemnitatis“ („Über die Feier von Ostern und ihre Vorbereitung“) sowie aus den Vorschriften des neuen Lateinischen Messbuchs geht klar hervor, dass die Messe vom Letzten Abendmahl und die Karfreitagsliturgie auf so intime Weise miteinander verbunden sind, dass sie im Allgemeinen in derselben Kirche gefeiert werden sollten. Obwohl sie nicht unbedingt vom selben Priester gefeiert werden müssen, machen ihr tiefer Zusammenhang und ihr Wesen die Gegenwart eines Priesters erforderlich. Für den Fall, dass man für mehr als eine Pfarrei feiern müsste, heißt es in „Paschalis Sollemnitatis“:
„43. Es empfiehlt sich, dass kleinere Ordensgemeinschaften, seien sie klerikal oder laikal, ebenso andere Laiengemeinschaften, an den Feiern der drei Österlichen Tage in größeren Kirchen teilnehmen.“
„Desgleichen sollen dort, wo nicht genügend Teilnehmer, Ministranten oder Sänger vorhanden sind, die Feiern der Drei Österlichen Tage nicht stattfinden und die Gläubigen sich an eine größere Gemeinde anschließen.“
„Wenn mehrere kleine Pfarreien einem einzigen Priester anvertraut sind, so sollen die Gläubigen, wenn möglich, in der größten Kirche zusammenkommen und dort die Feiern halten.“
„Wenn einem Pfarrer aber zwei oder mehr Pfarreien anvertraut sind, in denen eine große Anzahl von Gläubigen an den Gottesdiensten teilnimmt, und diese mit gebührender Sorgfalt und Feierlichkeit gehalten werden können, dann darf er, unter Beachtung der diesbezüglichen Vorschriften, die Feiern der Österlichen Tage auch wiederholen.“
Eine Fußnote zum ersten Abschnitt klärt den Fall der Ordensgemeinschaften: „In den Nonnenklöstern soll die Feier der Drei Österlichen Tage mit größtmöglicher Feierlichkeit in der eigenen Klosterkirche begangen werden.“
In Bezug auf die Einheit zwischen Gründonnerstag und Karfreitag heißt es in dem Dokument:
„46. Die Messe vom Letzten Abendmahl wird am Abend gefeiert, und zwar zu der Stunde, die für die Teilnahme der gesamten Ortsgemeinde am geeignetsten ist. Alle Priester können in der Abendmesse konzelebrieren, auch, wenn sie an diesem Tag in der Chrisam-Messe konzelebriert haben oder aus seelsorglichen Gründen eine andere Messe zelebrieren müssen.“
„47. Wo die seelsorglichen Verhältnisse es erfordern, kann der Ortsordinarius in Kirchen und öffentlichen Kapellen eine zweite Abendmesse gestatten. Für Gläubige, denen eine Teilnahme an der Abendmesse unmöglich ist, kann er bei dringender Notwendigkeit auch eine Messe am Morgen erlauben. Solche Messen dürfen aber nie zum Nutzen einzelner oder kleiner Gruppen gestattet werden oder die Hauptmesse am Abend beeinträchtigen.“
„Nach ältester Überlieferung der Kirche sind heute alle Messen ohne Gemeinde untersagt.“
„48. Der Tabernakel soll vor der Feier vollständig leer sein. Die Hostien für die Kommunion der Gläubigen müssen in dieser Feier des heiligen Opfers konsekriert werden. Die Menge des zu konsekrierenden Brotes soll ausreichend sein auch für die Kommunion am Karfreitag.“
„49. Zur Aufbewahrung des Allerheiligsten soll eine Kapelle vorbereitet und würdig ausgeschmückt werden, die zum Beten und Meditieren einlädt; es empfiehlt sich aber dabei eine gewisse Nüchternheit, die diesen Tagen entspricht, wobei alle Missbräuche zu vermeiden bzw. abzustellen sind. Wenn der Tabernakel in einer eigenen Kapelle steht, die vom Hauptschiff der Kirche getrennt ist, empfiehlt es sich, dort den Ort für die Aufbewahrung und Anbetung herzurichten.“
„53. Sehr angebracht ist es, dass Diakone, Akolythen oder Kommunionhelfer heute die Eucharistie direkt vom Altar, und zwar im Augenblick der Kommunion, entgegennehmen, um sie nachher den Kranken ins Haus zu bringen, damit diese so enger mit der feiernden Kirche verbunden sind.“
„54. Nach dem Schlussgebet wird eine Prozession gehalten, in der das Allerheiligste durch die Kirche zum Aufbewahrungsort übertragen wird; der Kreuzträger geht voran, ihm folgen Kerzen- und Weihrauchträger; inzwischen singt man den Hymnus „Pange lingua“ oder einen anderen eucharistischen Gesang. Die Übertragung des Allerheiligsten findet nicht statt, wenn am folgenden Karfreitag die Feier vom Leiden und Sterben Christi nicht gehalten wird.“
Diese letzte Vorschrift unterstreicht die Einheit der beiden Riten, die in gewisser Weise ein Ganzes bilden und daher muss für beide Feiern ein Priester verfügbar sein.
Außerdem sollte man darauf hinweisen, dass es auch deshalb an diesen Tagen keine Wortgottesfeiern mit Kommunionspendung geben kann, weil nach Vorschrift des Messbuchs am Gründonnerstag und Karfreitag die Kommunion außerhalb der Messe lediglich den Kranken und am Karsamstag nur den Sterbenden gebracht werden darf.
An diesem Tag wird der ersten Messfeier gedacht und es wäre nicht angemessen, die Messfeier mit irgendeiner anderen Feier zu ersetzen.
Dort, wo keine Priester hinkommen können, dürfen allerdings Katecheten oder auch Diakone verschiedene Arten von frommen Übungen organisieren, die diese Tage in Erinnerung rufen. Dabei darf aber weder die Kommunion verteilt, noch die Eucharistie aufbewahrt werden.
Die Osternacht hingegen ist nicht in dieser Weise mit einer der beiden anderen Feiern verbunden. Sie darf unabhängig davon begangen werden. Da die Osternacht aber vom Wesen her eine Messfeier ist, kann ihr kein Diakon vorstehen. Die Eucharistie, die an diesem Tag gespendet wird, sollte bei dieser Messe konsekriert worden sein.
In Gemeinschaften jedoch, in denen am Ostersonntag keinerlei Messfeiern stattfinden, wäre eine Spendung der Kommunion außerhalb der Messe möglich. Es wäre dann besser, nach Möglichkeit dabei Hostien zu verteilen, die in der Osternacht geweiht worden sind. https://de.zenit.org/articles/wer-kann-d...duum-vorstehen/ Übersetzt von P. Thomas Fox, LC aus dem englischen Originalartikel https://zenit.org/articles/deacons-and-the-easter-triduum/
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