Was Gott vereint, kann auch Kasper nicht trennen – Versuch einer paradoxen Kulturrevolution in der Kirche * http://www.katholisches.info/2014/03/04/...-in-der-kirche/
Was Gott vereint, kann auch Kasper nicht trennen – Versuch einer paradoxen Kulturrevolution in der Kirche * Rechtliche Dimension durch pastorale absorbiert – Kaspers Beleidigung der Kirche
Unter Berufung auf die Rede vom 24. Januar 2014 an die Offiziale der Rota Romana, in der Papst Franziskus behauptete, daß die Arbeit der Kirchengerichte ein zutiefst pastorales Merkmal habe, absorbiert Kasper die rechtliche Dimension in der pastoralen, indem er die Notwendigkeit einer neuen „rechtlichen und pastoralen Hermeneutik“ behauptet, die hinter jedem Fall die „menschliche Person“ sieht. „Ist es wirklich möglich, daß man über das Gute und das Schlechte der Menschen in zweiter und dritter Instanz nur auf der Grundlage von Akten, sprich Papier, entscheidet, aber ohne die Person und ihre Situation zu kennen?“, fragt sich der Kardinal.
Diese Worte sind eine Beleidigung der Kirchengerichte und der Kirche selbst, deren Akte der Regierung und des Lehramtes auf „Papier“ beruhen, Erklärungen, Rechts- und Glaubensakte, die alle die „salus animarum“ zum Ziel haben. Man kann sich leicht ausmalen, wie die Eheannullierungen sich ausbreiten würden, wenn eine wenn nicht rechtliche, aber faktische katholische Scheidung eingeführt würde, mit einem verheerenden Schaden gerade für das Wohl der „menschlichen Personen“.
Einführung einer katholischen Scheidung durch die Hintertür
Kardinal Kasper scheint sich dessen durchaus bewußt, wenn er anfügt: „Es wäre falsch, die Lösung des Problems nur in einer großzügigen Ausweitung der Ehenichtigkeitsverfahrens zu suchen“. Man müsse „auch die schwierigste Frage in der Situation der zwischen Getauften eingegangenen und vollzogenen Ehe in Betracht ziehen, wo die Gemeinschaft des Ehelebens unheilbar zerbrochen ist und einer oder beide Ehepartner eine zweite Zivilehe eingegangen sind“. Kasper zitiert an dieser Stelle eine Erklärung der Glaubenskongregation von 1994, laut der die wiederverheiratet Geschiedenen nicht die sakramentale Kommunion empfangen dürfen, aber die geistliche Kommunion. Es handelt sich um eine Erklärung in Übereinstimmung mit der Tradition der Kirche. Der Kardinal aber nützt sie als Sprungbrett, indem er diese Frage stellt: „Wer die geistliche Kommunion empfängt ist eins mit Jesus Christus. Wie kann er dann aber in Widerspruch mit dem Gebot Christi sein? Warum kann er dann nicht auch die sakramentale Kommunion empfangen? Wenn wir die wiederverheiratet geschiedenen Christen von den Sakramenten ausschließen […] stellen wir dann nicht die sakramentale Grundstruktur der Kirche in Frage?“
Kaspers getürkte Kirchengeschichte und das Tabuwort „Sünde“
In Wirklichkeit gibt es in der jahrhundertalten Praxis der Kirche keinen Widerspruch. Die wiederverheiratet Geschiedenen sind nicht von ihren religiösen Pflichten dispensiert. Als getaufte Christen sind sie verpflichtet, die Gebote Gottes und der Kirche zu befolgen. Sie haben daher nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zum Besuch der Sonntagsmesse, zur Einhaltung der kirchlichen Vorschriften und zur christlichen Erziehung ihrer Kinder. Sie können die sakramentale Kommunion nicht empfangen, weil sie sich im Zustand der Todsünde befinden. Sie können aber dafür die geistliche Kommunion empfangen, weil auch wer sich im Zustand einer schweren Sünde befindet, um die Gnade beten muß, aus der Sünde herauszukommen. Doch das Wort Sünde gehört nicht zum Wortschatz von Kardinal Kasper und taucht deshalb auch in seiner Rede an das Konsistorium nicht auf. Wie soll man sich da noch wundern, wenn man heute – wie selbst Papst Franziskus am vergangenen 31. Januar erklärte –, „das Sündenbewußtsein verloren hat“`?
Kasper stellt Dinge auf den Kopf: Statt Sünde der Zweitehe zu bereuen, soll erste Ehe bereut werden
Der Standpunkt des Kardinals wird in diesem Punkt geradezu paradox: Anstatt die sündhafte Situation zu bereuen, in der er sich befindet, sollte der wiederverheiratete Christ seine erste Ehe bereuen, oder jedenfalls deren Scheitern, an dem er vielleicht völlig unschuldig ist.
Zudem: Wenn erst einmal die Legitimität des nachehelichen Zusammenlebens zulässig ist, wäre es nicht einsichtig, warum nicht auch das voreheliche Zusammenleben erlaubt sein sollte, wenn „stabil und aufrichtig“. Damit fallen die „absoluten Prinzipien“ und die „unzerstörbare Absolutheit auch nur eines einzigen sittlichen Wertes“, die Johannes Paul II. mit seiner Enzyklika Veritatis splendor mit so großem Nachdruck bekräftigt hatte. Aber Kardinal Kasper erwähnt dieses und alle vergleichbaren Dokumente nicht, sondern fährt völlig ungerührt in seinen Überlegungen fort.
„Absolutheit sittlicher Werte“ gibt es für Kasper nicht
„Wenn ein widerverheiratet Geschiedener
1.) das Scheitern seiner ersten Ehe bereut; 2.) wenn er die Verpflichtungen aus seiner ersten Ehe geklärt hat und wenn definitiv ausgeschlossen ist, daß er zurückkehrt; 3.) wenn er nicht ohne andere Schuld die mit der neuen zivilen Ehe eingegangenen Verpflichtungen verlassen kann; 4.) wenn er sich aber anstrengt, so gut als ihm möglich die zweite Ehe zu leben angefangen beim Glauben und die eigenen Kinder im Glauben zu erziehen; 5.) wenn er Verlangen nach den Sakramenten hat als Quelle der Kraft in seiner Situation, sollen oder können wir ihm, nach einer Zeit der Neuorientierung (metanoia), das Sakrament der Buße und dann der Kommunion verweigern?“ Lehre der Kirche unmißverständlich – Papst kann sie nicht ändern, schon gar nicht Kasper
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