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Redaktionsblog: Auf das Gewissen kommt es an - 06.04.2016 - Vor der Veröffentlichung des nachsynodalen Papstschreibens ist viel von Erwartungen die Rede. Die einen wollen Enttäuschungen vorbeugen, die anderen scheinen sich vorab auf eine veränderte Lage einzustellen.
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Die Harmonie trügt: Die Familiensynode ließ zwischen den Bischöfen auch Gegensätze aufbrechen, im Bild Kardinal Timothy M. Dolan, der emeritierte Kurienkardinal Walter Kasper und Kardinal Daniel N. DiNardo (von links).
Für Freitag, 8. April, ist die Veröffentlichung des nachsynodalen Papstschreibens „Amoris laetitia“ (Freude der Liebe) angekündigt. Die beiden Bischofssynoden 2014 und 2015 haben sich mit Fragen von Ehe und Familie befasst. Im Mittelpunkt stand seit langem in der katholischen Kirche diskutierte Frage nach einem veränderten Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen. Aus dem von seinen Bischofskollegen Gesagten und Abgestimmten hat der Papst eine gesamtkirchliche Position formuliert. Seine Unterschrift hat Franziskus bereits geleistet. Die Pressekonferenz im Vatikan in wenigen Tagen leitet der Wiener Erzbischof, Kardinal Christoph Schönborn, der in beiden Bischofssynoden eine wichtige, zwischen den aufgebrochenen Gegensätzen ausgleichende Rolle gespielt hat. So gespannt man auch auf dieses Schreiben ist – welche Erwartungen soll man hegen? Manche warnen vor zu hohen Erwartungen. Bei anderen merkt man, dass sie bereits begonnen haben, sich auf eine veränderte Lage einzustellen. Beispiel für die letztere Haltung könnte der Erzbischof von New York sein, Kardinal Timothy Dolan.
Kardinal Dolan fürchtet, es könne zu lax zugehen
Kardinal Dolan gehörte bei den Bischofssynoden zu den Verfechtern eines konservativen Kurses. In einem Interview im Internet macht er keinen Hehl daraus, dass er vor allem die Befürchtung hat, in der Kirche könne es in dieser Frage zu lax zugehen. Er wiederholt seine Ansicht, dass man dem ganzen Thema ein zu großes Gewicht beimesse. Er könne darin kein dringendes pastorales Problem erkennen. Nur Minderheiten riefen als wiederverheiratete Geschiedene, so der Erzbischof von New York, nach der Wiederzulassung zur Kommunion. Viele Betroffene gingen ohnehin nicht zur Messe. In Amerika sei man über dieses Thema bereits hinweg. Er sage zwar nicht, dass das gut sei, aber so sei es nun mal. Dass das Fernbleiben von der Eucharistiefeier bei manchen möglicherweise damit zu tun hat, dass wiederverheiratete Geschiedene formell vom Kommunionempfang ausgeschlossen sind, erwähnt er nicht. Dass sich nicht wenige wiederverheiratete Geschiedene wegen dieses Ausschlusses bedauerlicher- und unnötigerweise von Glaube und Kirche nachhaltig entfremdet haben, auch nicht.
Änderungen von einiger Bedeutung nicht ausgeschlossen
Von dem Journalisten wird Dolan auf eine mögliche vorsichtige Öffnung für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen im Forum internum, also im Kontakt mit einem begleitenden Seelsorger beziehungsweise Beichtvater, angesprochen. Der Versuch, dieses Thema auf der Basis einer persönlichen Gewissensentscheidung zu lösen, entgegnet Dolan, sei nichts Neues. Das geschehe doch auch jetzt schon. „Revolutionär“ würde er dies nicht nennen. Die Aussagen von Dolan wirken, als richte er sich bereits auf den Tag nach der Veröffentlichung des Papstschreibens ein. Auch wenn man „Amoris laetitiae“ möglicherweise nicht „revolutionär“ nennen wird, kann es dennoch Änderungen von einiger Bedeutung mit sich bringen. Wenn die Kirche Gewissensentscheidungen auf diesem Gebiet unter bestimmten Bedingungen ausdrücklich akzeptieren würde, wenn man bei Wiederverheiratungen nach Scheidungen deutlicher unterscheiden und aus den Unterscheidungen dann auch Konsequenzen ziehen würde, wäre das nicht nichts. Klaus Nientiedt http://www.konradsblatt-online.de/html/a...cataktuell=1169
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