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  • 12.04.2016 00:47 - Amoris Laetitia und Allgemeine Gleichgewichtstheorie
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Dienstag, 12. April 2016
Amoris Laetitia und Allgemeine Gleichgewichtstheorie


Foto: Andreas Tille - Eigenes Werk, CC-BY-SA 4.0

In den 1980er Jahren war die Gleichgewichtstheorie noch eines der Modefächer im Studium der mathematischen Wirtschaftstheorie. Einer der wichtigsten Exponenten dieser Fachrichtung ist der Franzose Gérard Debreu (1921 – 2004), der im Jahre 1983 den Nobelpreis für Ökonomie erhielt. Sein bekanntestes Buch heißt „The theory of value: an axiomatic analysis of economic equilibrium“, ein Buch, das ich jedem empfehle. Herausragendster Deutscher auf diesem Gebiet war über viele Jahre Professor Werner Hildenbrand, man kann sagen ein Jünger von Debreu. Ich wiederum hatte das Glück und die Ehre, bei Professor Hildenbrand studieren zu dürfen.

Kurz zusammengefasst geht es in der Gleichgewichtstheorie um die Frage: Existiert [mindestens] ein ökonomisches Gleichgewicht? Ein ökonomisches Gleichgewicht ist der Zustand, in dem es ein Preissystem gibt, bei welchem die Nachfragemenge gleich der Angebotsmenge ist. Die Gleichgewichtstheorie geht der Frage nach, ob es [mindestens] einen solchen Punkt gibt. In einer Tauschökonomie ist dies der Fall, wenn (grob vereinfacht) die Nachfrage- und die Angebotsmengen konvex sind. Dann gibt es laut dem Fixpunktsatz von Kakutani mindestens ein Preissystem, bei welchem sich die Nachfragemenge mit der Angebotsmenge schneidet.

Die Diskussion über die Konsequenzen von Amoris Laetitia für die Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen ähnelt der Suche nach den Bedingungen für die Existenz eines ökonomischen Gleichgewichts:

Was sind die Bedingungen, damit es solche Einzelfälle, wie sie im Apostolischen Schreiben unter Berücksichtigung der Fußnoten 336 und 351 vorgesehen sind, existieren? Gibt es überhaupt solche Bedingungen?

Hinsichtlich Amoris Laetitia und der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion hat sich rasch ein Zweiparteiensystem gebildet.


Partei A sagt: Amoris Laetitia hat nicht die Absicht, neue lehramtliche Inhalte zu definieren. Zudem müsse das Apostolische Schreiben im Kontext der traditionellen Lehre gelesen werden (Kardinäle Burke und Cordes). Diese schließt die wiederverheirateten Geschiedenen kategorisch aus, weil Ehebruch eine schwere Sünde ist. Wer sich einer solchen Sünde bewusst ist, darf nicht die Kommunion empfangen, ansonsten begeht er ein Sakrileg. Die Schlussfolgerung: Auch wenn in den oben genannten Fußnoten in der Tat eine Zulassung von Einzelfällen in Perspektive gestellt wird, so kann es diese Fälle in der realen Welt nicht geben.

Partei B sagt: Amoris Laetitia will DOCH die Lehre fortentwickeln (Kardinal Schönborn bei der Präsentation am 8. April in Rom). Fortentwickeln ist ein weicheres Wort für ändern. In dieser Lesart existieren Fälle von Personen, die objektiv gesehen einen Ehebruch, also eine schwere Sünde begangen haben, jedoch subjektiv, also aus ihrer persönlichen Warte heraus, keine schwere Sünde begangen haben. Wie solche Fälle aussehen könnten, lässt Amoris Laetitia offen. Es ist nun Sache der Seelsorger im Beichtstuhl festzustellen, ob es solche Fälle gibt.

Die praktische Durchführung ist alles andere als einfach: Falls die Anhänger der Partei B die traditionelle Lehre ernst nehmen, müssten sie eine Disziplin anwenden, die heutzutage wohl kaum jemand akzeptieren wird. Der Druck, der deshalb auf die Pfarrer ausgeübt werden wird, die Anweisungen lax anzuwenden (wenn überhaupt), dürfte enorm sein.

Ein wichtiger Teil der deutschen Bischöfe sind Anhänger der Partei B.


Man weiß, dass hierzulande die Sakramentendisziplin ohnehin katastrophal ist: Wer die Kommunion empfangen will, bekommt sie in der Regel auch. Die Fälle, die abgewiesen werden, sind sehr rar und meistens geht es um Leute, die sichtbar keine Kommunion empfangen dürfen, weil sie stockbetrunken sind oder Ähnliches.

Die Gefahr ist also groß (vorsichtig ausgedrückt), dass diese Partei B Amoris Laetitia schlichtweg missbraucht, um einer schon gängigen Praxis eine pseudo-lehramtliche Rechtfertigung zu geben.


http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
Eingestellt von Mathias von Gersdorff um 18:23



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