Non possumus – Bischof Athanasius Schneider über den Schlußbericht der Bischofssynode 6. November 2015 158
Bischof Athanasius Schneider über die Relatio finalis der Bischofssynode 2015 Msgr. Athanasius Schneider, der Weihbischof von Astana, veröffentlichte eine wichtige Stellungnahme zum Ausgang der Bischofssynode über die Familie, die von Rorate Caeli publiziert wurde.
Katholisches.info veröffentlicht die vollständige deutsche Übersetzung der Stellungnahme, die den Schlußbericht der Synode, die „Relatio finalis“, einer grundlegenden Prüfung und Bewertung unterzieht.
http://www.katholisches.info/2016/04/11/...hales-dokument/
Bischof Schneider ist einer der Autoren der Handreichung „Vorrangige Option für die Familie. 100 Fragen und 100 Antworten“, die im Vorfeld der Bischofssynode veröffentlicht wurde.
Die deutsche Übersetzung wurde von Weihbischof Schneider autorisiert.
. Schlußbericht der Synode öffnet eine Hintertür zu einer neo-mosaischen Praxis von Weihbischof Athanasius Schneider
Die dem Thema „Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute“ gewidmete XIV. Generalversammlung der Bischofssynode (4.–25. Oktober 2015) hat einen Schlußbericht mit einigen pastoralen Vorschlägen veröffentlicht, die nun vom Papst geprüft werden. Das Dokument hat nur beratenden Charakter und besitzt keinerlei lehramtliche Bedeutung.
Bei der Synode sind wirkliche neue Schüler des Moses und Neo-Pharisäer aufgetreten, die in den Paragraphen 84–86 bezüglich der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen eine Hintertür aufgetan oder Zeitbomben platziert haben. Gleichzeitig wurden jene Bischöfe, die unerschrocken „die Treue der Kirche zu Christus und Seiner Wahrheit“ (Papst Johannes Paul II., Apostolisches Schreiben Familiaris Consortio, 84) verteidigt haben, ungerechterweise von einigen Medien als Pharisäer etikettiert.
Die neuen Jünger des Moses und die neuen Pharisäer haben bei den beiden jüngsten Synodenversammlungen (2014 und 2015) ihre praktische Leugnung der Unauflöslichkeit der Ehe und ihre fallweise Aufhebung des Sechsten Gebotes unter dem Vorwand der Barmherzigkeit verschleiert, indem sie Ausdrücke gebrauchten wie „Weg der Unterscheidung“, „Begleitung“, „Orientierung durch den Bischof“, „Dialog mit dem Priester“, Forum internum“, „eine vollständigere Integration in das Leben der Kirche“ gebrauchten, um die Zurechenbarkeit des Zusammenlebens in Fällen irregulärer Verbindungen möglichst zu eliminieren (vgl. Relatio finalis, Nr. 84–86).
Diese Stellen des Schlußberichts enthalten Spuren einer neuen Scheidungspraxis neo-mosaischer Prägung, obwohl die Redakteure jede ausdrückliche Änderung der Lehre der Kirche geschickt und schlau vermieden haben. Deshalb können sich alle Beteiligten, sowohl die Vertreter der sogenannten Agenda Kasper als auch ihre Gegner offen zufrieden geben: „Alles ist in Ordnung. Die Synode hat die Lehre nicht geändert“. Diese Meinung ist jedoch ziemlich naiv, weil sie die Hintertür und die bedrohlichen Zeitbomben in den oben erwähnten Textstellen übersieht, die offensichtlich werden, wenn man den Text nach seinen eigenen internen Auslegungskriterien aufmerksam untersucht.
Auch wenn im Zusammenhang mit einem „Weg der Unterscheidung“ die „Reue“ erwähnt wird (Relatio finalis, 85), bleibt der Text dennoch größtenteils zweideutig. Laut den mehrfach wiederholten Aussagen von Kardinal Kasper und gleichgesinnter Kirchenmänner, bezieht sich diese Reue auf die in der Vergangenheit gegen den Ehegatten der ersten, der gültigen Ehe, begangene Sünden, aber in keiner Weise auf das eheliche Zusammenleben mit dem neuen Partner, mit dem man standesamtlich verheiratet ist.
Zweideutig bleibt auch die in den Paragraphen 85 und 86 des Schlußberichts enthaltende Versicherung, daß diese Unterscheidung in Übereinstimmung mit der Lehre der Kirche und gemäß einem rechten Gewissenurteil erfolgen müsse. Kardinal Kasper und gleichgesinnte Kleriker haben wiederholt und mit Nachdruck versichert, daß die Zulassung der Geschiedenen und standesamtlich Wiederverheirateten zur Heiligen Kommunion das Dogma der Unauflöslichkeit und die Sakramentalität der Ehe nicht berühre. Sie haben aber auch erklärt, daß ein Gewissensurteil auch dann als korrekt anzuerkennen sei, wenn die wiederverheiratet Geschiedenen weiterhin auf eheliche Weise zusammenleben, ohne daß von ihnen ein Leben völliger Enthaltsamkeit, als Bruder und Schwester, verlangt wird.
Die Redakteure haben im Paragraph 85 des Schlußberichts zwar den berühmten Paragraphen 84 des Apostolischen Schreibens Familiaris Consortio von Papst Johannes Paul II. zitiert, doch den Text zensuriert, indem sie folgende entscheidende Formulierung weggelassen haben: „Das Sakrament der Eucharistie kann nur denen gewährt werden, die sich verpflichten, völlig enthaltsam zu leben, das heißt, sich der Akte zu enthalten, welche Eheleuten vorbehalten sind.“
Diese kirchliche Praxis gründet auf der schriftlichen und durch die Tradition überlieferten Göttlichen Offenbarung des Wortes Gottes. Sie ist Ausdruck einer seit den Aposteln ununterbrochenen Tradition, welche für alle Zeiten unveränderlich bleibt. Bereits der heilige Augustinus bekräftigte: „Wer die ehebrecherische Frau verstößt und eine andere Frau heiratet, obwohl die erste Frau noch lebt, befindet sich in einem ständigen Zustand des Ehebruchs. Er tut keine wirksame Buße, sollte er sich weigern, die neue Frau zu verlassen. Ist er Katechumene, so kann er nicht zur Taufe zugelassen werden, da sein Willen im Bösen verwurzelt bleibt. Wenn er ein (getaufter) Büßer ist, kann er nicht die (kirchliche) Versöhnung empfangen, solange er nicht sein böses Verhalten beendet“ (De adulterinis coniugiis 2,16). In der Tat stellt der im Paragraph 85 der Relatio finalis absichtlich zensurierte Teil der Lehre von Familiaris Consortio für jede gesunde Hermeneutik den wahren Interpretationsschlüssel zum Verständnis des Textabschnittes über die wiederverheirateten Geschiedenen dar (Nr. 84 –86).
In unseren Tagen wird ein ständiger und allgegenwärtiger ideologischer Druck durch die Massenmedien ausgeübt, die sich an dem von antichristlichen Weltmächten aufgezwungenen Denken ausrichten, mit dem Ziel, die Wahrheit von der Unauflöslichkeit der Ehe zu beseitigen, indem sie den heiligen Charakter dieser göttlichen Institution durch die Verbreitung einer Anti-Kultur der Scheidung und des Konkubinats banalisieren. Bereits vor 50 Jahren erklärte das Zweite Vatikanische Konzil, daß die modernen Zeiten von der Plage der Scheidung infiziert sind (vgl. Gaudium et Spes, 47). Dasselbe Konzil stellte fest, daß die christliche Ehe, „durch Christi Sakrament geheiligt ist und darum niemals durch Ehebruch oder Ehescheidung entweiht werden darf“ (Gaudium et Spes, 49).
Die Profanierung des „großen Geheimnisses“ (Eph 5,32) der Ehe durch Ehebruch und Ehescheidung hat enorme Ausmaße und einen alarmierenden Wachstumsrhythmus angenommen, nicht nur in der Zivilgesellschaft, sondern auch unter den Katholiken. Wenn die Katholiken durch Ehescheidung und Ehebruch in der Theorie oder in der Praxis den im Sechsten Gebot ausgedrückten Willen Gottes mißachten, setzen sie sich einer schweren geistlichen Gefahr aus: jener, das ewige Heil zu verlieren.
Die barmherzigste, von den Hirten der Kirche zu setzende Handlung ist jene, auf diese Gefahr aufmerksam zu machen mit einer klaren – und zugleich liebevollen – Ermahnung, daß es notwendig ist, das Sechste Gebot Gottes ganz zu akzeptieren. Sie müssen die Dinge bei ihrem richtigen Namen nennen, indem sie ermahnen: „Ehescheidung ist Ehescheidung“, „Ehebruch ist Ehebruch“ und „wer bewußt und aus freien Stücken schwere Sünden gegen die Gebote Gottes begeht – in diesem Fall gegen das Sechste Gebot – und ohne Reue stirbt, wird auf ewig verdammt und für immer vom Reich Gottes ausgeschlossen sein“.
Das wahre Wirken des Heiligen Geistes besteht in solch einer Ermahnung und Aufforderung, wie Christus gelehrt hat: „Und wenn er kommt, wird er die Welt überführen (und aufdecken), was Sünde, Gerechtigkeit und Gericht ist“ (Joh 16,8). Indem er das Wirken des Heiligen Geistes im „Überführen der Sünde“ erklärte, stellte Johannes Paul II. fest: „Jede Sünde, wo und wann auch immer sie begangen wurde, wird auf das Kreuz Christi bezogen – und so indirekt auch auf die Sünde jener, die ‚nicht an ihn geglaubt haben‘, indem sie Jesus Christus zum Tod am Kreuz verurteilt haben“ (Enzyklika Dominum et Vivificantem, 29). Jene, die ein eheliches Leben mit einem Partner führen, der nicht ihr rechtmäßiger Ehegatte ist, wie im Fall der geschiedenen und standesamtlich wiederverheirateten Personen, lehnen den Willen Gottes ab. Sie von der eigenen Sünde zu überzeugen, ist ein vom Heiligen Geist gewirktes und von Jesus Christus befohlenes Werk, was aus ihm ein ausgesprochen pastorales und barmherziges Werk macht.
Die Relatio finalis der Synode unterläßt es unglücklicherweise, die wiederverheirateten Geschiedenen von ihrer Sünde zu überzeugen. Im Gegenteil, unter dem Vorwand der Barmherzigkeit und einem falschen Verständnis von Seelsorge, haben jene Synodenväter, welche die in den Paragraphen 84–86 der Relatio formulierten Theorien unterstützt haben, versucht, den Zustand der geistlichen Gefahr, in der sich die wiederverheirateten Geschiedenen befinden, zu verschleiern.
Tatsächlich wird ihnen gesagt, daß ihre Sünde des Ehebruchs keine Sünde ist und nicht als Ehebruch bezeichnet werden kann. Zumindest ist es keine schwere Sünde und ihre Lebenssituation birgt keine geistliche Gefahr. Eine solche Haltung der Hirten steht in direktem Widerspruch zum Wirken des Heiligen Geistes und ist daher anti-pastoral, das Werk falscher Propheten, auf die folgende Worte der Heiligen Schrift angewandt werden können: „Weh denen, die das Böse gut und das Gute böse nennen, die die Finsternis zum Licht und das Licht zur Finsternis machen, die das Bittere süß und das Süße bitter machen“ (Jes 5,20), und „Deine Propheten schauten dir Lug und Trug. Deine Schuld haben sie nicht aufgedeckt, um dein Schicksal zu wenden. Sie schauten dir als Prophetenworte nur Trug und Verführung“ (Klgl 2,14). An diese Bischöfe würde der Apostel Paulus heute ohne jeden Zweifel diese Worte richten: „Denn diese Leute sind Lügenapostel, unehrliche Arbeiter; sie tarnen sich freilich als Apostel Christi“ (2 Kor 11,13).
Der Text der Relatio finalis unterläßt es nicht nur, jenen, die geschieden und standesamtlich wiederverheiratet sind, ohne Zweideutigkeit ihre ehebrecherische Realität und daher den schwerwiegend sündhaften Charakter ihrer Lebensweise bewußt zu machen. Er rechtfertigt diese indirekt, indem er die Frage letztlich dem Bereich des individuellen Gewissens zuweist und fälschlich den moralischen Grundsatz der Nichtzurechenbarkeit auf das Zusammenleben zwischen wiederverheirateten Geschiedenen anwendet. Die Anwendung dieses Grundsatzes auf einen stabilen, dauerhaften und öffentlichen Zustand des Ehebruchs ist unangemessen und irreführend.
Die Minderung der subjektiven Verantwortung ist nur dann gegeben, wenn die Partner die feste Absicht hätten, in völliger Enthaltsamkeit zu leben und dafür ehrliche Anstrengungen unternehmen. Solange sie absichtlich in einer sündhaften Existenz verharren, kann es keine Minderung der Zurechenbarkeit geben. Der Schlußbericht vermittelt hingegen den Eindruck, nahelegen zu wollen, als würde ein öffentlicher Zustand des Ehebruchs – wie im Fall jener Geschiedenen, die sich standesamtlich wiederverheiratet haben – kein unauflösbares sakramentales Eheband verletzen, als würde er nicht in jedem Fall eine Todsünde oder schwere Sünde darstellen und, als würde es sich dabei schließlich um eine Sache des privaten Gewissens handeln. Das aber entspricht mehr dem protestantischen Grundsatz des subjektiven Urteils in Fragen des Glaubens und der Disziplin und einer gedanklichen Nähe zur falschen Theorie der „Grundoption“, die vom Lehramt bereits verurteilt wurde (vgl. Papst Johannes Paul II., Veritatis Splendor, 65–70).
Die Hirten der Kirche sollten nicht im Geringsten eine Kultur der Ehescheidung unter den Gläubigen fördern. Auch der kleinste Ansatz eines Nachgebens gegenüber der Praxis oder der Theorie der Ehescheidung sollte vermieden werden. Die Kirche als Ganze sollte ein überzeugendes und starkes Zeugnis für die Unauflöslichkeit der Ehe geben. Papst Johannes Paul II hat die Ehescheidung ein „Übel“ genannt, das „mehr und mehr auch katholische Bereiche erfaßt“, und „dieses Problem unverzüglich aufgegriffen werden“ muss (Familiaris Consortio, 84).
Die Kirche muß den wiederverheirateten Geschiedenen mit Liebe und Geduld helfen, ihre Sünde zu erkennen und sich mit ganzem Herzen zu Gott zu bekehren, indem sie Seinem Heiligen Willen gehorchen, so wie es das Sechste Gebot besagt. Solange sie fortfahren, ein öffentliches Anti-Zeugnis gegen die Unauflöslichkeit der Ehe zu geben und solange sie dazu beitragen, eine Kultur der Ehescheidung zu verbreiten, können sie in der Kirche nicht jene liturgischen, katechetischen und institutionellen Dienste ausüben, die aufgrund ihrer eigenen Natur ein öffentliches Leben verlangen, das den Geboten Gottes entspricht.
Es ist selbstverständlich, dass öffentliche Übertreter zum Beispiel des Fünften und Siebten Gebotes, wie Betreiber einer Abtreibungsklinik oder Mitglieder eines Korruptionsnetzwerkes, weder die Heilige Kommunion empfangen können noch zu den öffentlichen liturgischen und katechetischen Diensten zugelassen sind. Auf die gleiche Weise können auch jene, die öffentlich gegen das Sechste Gebot verstoßen, wie die wiederverheirateten Geschiedenen, nicht zum Dienst als Lektor, als Taufpate oder Katechet zugelassen werden. Natürlich ist die Schwere des Übels zu unterscheiden, das von jenen verursacht wird, die öffentlich Abtreibung und Korruption fördern und das vom Ehebruch durch geschiedene Personen herrührt. Man kann sie nicht auf dieselbe Ebene stellen. Indem man die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen als Taufpaten oder Katechten vertritt, tut man den Kindern aber letztlich geistlich nichts Gutes, sondern instrumentalisiert sie für ein bestimmtes ideologisches Programm. Das ist eine unanständige Haltung und man verspottet die Institution der Taufpaten und der Katechten, die durch ein öffentliches Versprechen die Aufgabe der Glaubenserziehung übernommen haben.
Wenn die wiederverheirateten Geschiedenen Taufpaten oder Katecheten sein würden, würde ihr Leben ständig ihren Worten widersprechen, weshalb für sie die Ermahnung des Heiligen Geistes durch den Apostel Jakobus gelten würde: „Hört das Wort nicht nur an, sondern handelt danach; sonst betrügt ihr euch selbst“ (Jak 1,22). Leider fordert Paragraph 84 der Relatio finalis die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zu liturgischen, pastoralen und erzieherischen Diensten. Dieser Vorschlag stellt eine indirekte Unterstützung für eine Scheidungskultur dar sowie die faktische Leugnung eines objektiv sündhaften Lebensstils. Papst Johannes Paul II. dagegen, wies ihnen nur folgende Möglichkeiten der Teilnahme am Leben der Kirche zu mit dem Ziel, eine wirkliche Umkehr zu erleichtern: „Sie sollen ermahnt werden, das Wort Gottes zu hören, am heiligen Meßopfer teilzunehmen, regelmäßig zu beten, die Gemeinde in ihren Werken der Nächstenliebe und Initiativen zur Förderung der Gerechtigkeit zu unterstützen, die Kinder im christlichen Glauben zu erziehen und den Geist und die Werke der Buße zu pflegen, um so von Tag zu Tag die Gnade Gottes auf sich herabzurufen“ (Familiaris Consortio, 84).
Es muß ein gesunder Raum des Ausschlusses (Nicht-Zulassung zu den Sakramenten und zu den öffentlichen liturgischen und katechetischen Diensten) bleiben, um die wiederverheiratet geschiedenen Personen an ihre wirkliche, schwerwiegende und gefährliche geistliche Situation zu erinnern, und um gleichzeitig in ihren Seelen eine Haltung der Demut, des Gehorsams und der Sehnsucht nach einer wirklichen Bekehrung zu fördern. Demut bedeutet Mut zur Wahrheit und nur jene, die sich demütig Gott unterwerfen, können Seine Gnaden empfangen.
Den Gläubigen, die noch nicht bereit sind, ihrem Zustand als Ehebrecher ein Ende zu setzen und denen noch der nötige Willen dazu fehlt, muß geistlich geholfen werden. Ihr Zustand bezüglich des Bußsakraments ist einer Art von „Katechumenat“ ähnlich. Nur jene können das Sakrament der Beichte empfangen, das von der Tradition der Kirche „zweite Taufe“ oder „zweite Buße“ genannt wurde, die entschlossen sind, ihrem ehebrecherischen Zusammenleben ein Ende zu setzen und ein öffentliches Ärgernis zu vermeiden, wie es die Katechumenen, die Taufbewerber tun. Die Relatio finalis unterläßt es, die wiederverheirateten Geschiedenen zu ermahnen, ihren Zustand der öffentlichen Sünde demütig anzuerkennen, und verzichtet darauf, sie dazu ermutigen, mit dem Geist des Glaubens ihre Nicht-Zulassung zu den Sakramenten und zu den öffentlichen liturgischen und katechetischen Diensten zu akzeptieren. Ohne diese realistische und demütige Anerkennung des eigenen geistlichen Zustandes, gibt es keinen wirklichen Fortschritt für eine authentische christliche Umkehr, die im Fall der wiederverheirateten Geschiedenen in einem Leben völliger Enthaltsamkeit besteht, indem die aufhören, gegen die Heiligkeit des Ehesakraments zu sündigen und öffentlich dem Sechsten Gebot Gottes gegenüber ungehorsam zu sein.
Die Hirten der Kirche und vor allem die öffentlichen Texte des Lehramtes müssen auf äußerst klare Weise sprechen, denn das charakterisiert wesentlich die eigentliche Aufgabe jener, die von Amts wegen das Lehramt ausüben. Christus fordert von allen Seinen Jüngern so zu handeln: „Euer Ja sei ein Ja, euer Nein ein Nein; alles andere stammt vom Bösen“ (Mt 5,37). Das gilt umso mehr, wenn die Hirten der Kirche predigen oder wenn das Lehramt sich in einem Dokument äußert.
In den Paragraphen 84–86 stellt die Relatio finalis leider eine schwerwiegende Abkehr von diesem göttlichen Gebot dar. In den zitierten Stellen wird nicht direkt die Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion gefordert, sondern sogar vermieden, von der „Heiligen Kommunion“ oder von „Sakramenten“ zu sprechen. Der Text gebraucht als taktisches Mittel in verwirrender Weise zweideutige Formulierungen wie: „eine vollständigere Teilnahme am Leben der Kirche“ und „Unterscheidung und Integration“.
Mit solchen Methoden platziert die Relatio finalis faktisch Zeitbomben und öffnet eine Hintertür, durch die die wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zugelassen werden sollen. Sie profaniert damit die beiden großen Sakramente der Ehe und der Eucharistie, und trägt, zumindest indirekt, zur Scheidungskultur bei und damit zur Ausbreitung des „Übels der Scheidung“ (Gaudium et spes, 47).
Ein aufmerksames Lesen des mißverständlichen Abschnitts der Relatio finalis, der mit „Unterscheidung und Integration“ überschrieben ist, weckt den Eindruck einer mit Geschick und Scharfsinn ausgearbeiteten Zweideutigkeit. Es kommen folgende Worte des heiligen Irenäus aus seinem Werk Adversus Hæreses in den Sinn: „Ebenso wird der, welcher die Richtschnur der Wahrheit unerschütterlich in sich festhält, die er in der Taufe empfangen hat, zwar die Namen und Redewendungen und Parabeln aus den Schriften, aber nicht ihre gotteslästerlichen Hirngespinste anerkennen. Zwar wird er die Mosaiksteinchen erkennen, aber den Fuchs nicht für das Bild des Königs halten. Er wird jeden der Aussprüche an seine gehörige Stelle setzen und dem Körper der Wahrheit sie einverleiben, aber ihre Phantasiegebilde bloßlegen und als haltlos dartun. Da aber diesem Theaterstück noch der Abschluß fehlt, indem jemand, ihre Fabeleien erklärend, sie abfertigt, so hielten wir es für richtig, zuvor darzulegen, wie die Väter dieser Sagen voneinander abweichen, da sie aus verschiedenen Geistern des Irrtums stammen. Daraus schon kann man deutlich erkennen, noch bevor ihr Irrtum aufgedeckt ist, daß zuverlässig nur die von der Kirche verkündete Wahrheit ist, ihre Lügenrede aber falsch“ (I,9,4–5).
Die Relatio finalis scheint den Autoritäten der Ortskirche die Lösung der Frage bezüglich der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion zu überlassen: „Begleitung des Priesters“ und „Richtlinien des Bischofs“. Die Frage ist in jedem Fall grundlegend mit dem Depositum fidei, dem offenbarten Wort Gottes verbunden. Die Nicht-Zulassung der Geschiedenen, die im Stand des öffentlichen Ehebruchs leben, ergibt sich aus der unveränderlichen Wahrheit des katholischen Glaubensgesetzes und folglich auch des Gesetzes der katholischen liturgischen Praxis.
Die Relatio finalis scheint eine Kakophonie in Lehre und Ordnung der Katholischen Kirche einzuläuten, die dem Wesen der Katholizität selbst widerspricht. Es ist an die Worte des heiligen Irenäus über die wahre Form der Kirche zu allen Zeiten und an jedem Ort zu erinnern:
„Nun wohl, diese Botschaft und diesen Glauben bewahrt die Kirche, wie sie ihn empfangen hat, obwohl sie, wie gesagt, über die ganze Welt zerstreut ist, sorgfältig, als ob sie in einem Hause wohnte, glaubt so daran, als ob sie nur eine Seele und ein Herz hätte, und verkündet und überliefert ihre Lehre so einstimmig, als ob sie nur einen Mund besäße. Und wenngleich es auf der Welt verschiedene Sprachen gibt, so ist doch die Kraft der Überlieferung ein und dieselbe. Die in Germanien gegründeten Kirchen glauben und überliefern nicht anders als die in Spanien oder bei den Kelten, die im Orient oder in Ägypten, die in Libyen oder in der Mitte der Welt (Rom). So wie Gottes Sonne in der ganzen Welt eine und dieselbe ist, so dringt auch die Botschaft der Wahrheit überall hin und erleuchtet alle Menschen, die zur Erkenntnis der Wahrheit kommen wollen. Der größte Redner unter den Vorstehern der Kirche kann nichts anders verkünden, denn niemand geht über den Meister; und auch der Schwachbegabte wird nichts von der Überlieferung weglassen. Es ist nur ein und derselbe Glaube, ihn kann nicht vermehren, wer viel versteht zu reden, nicht vermindern, wer wenig spricht“ (Adversus hæreses, I,10,2).
Die Relatio finalis vermeidet im Abschnitt zu den wiederverheirateten Geschiedenen systematisch den unveränderlichen Grundsatz der gesamten katholischen Tradition, daß jene, die in einer ungültigen ehelichen Verbindung leben nur unter der Bedingung zur Heiligen Kommunion zugelassen werden können, daß sie versprechen, in völliger Enthaltsamkeit zu leben und es vermeiden, öffentliches Ärgernis zu geben. Johannes Paul II. und Benedikt XVI. haben mit Nachdruck diesen katholischen Grundsatz bekräftigt. Es absichtlich zu vermeiden, diesen Grundsatz im Schlußbericht zu erwähnen und zu bekräftigen, kann mit den programmatischen Versuchen der Gegner des Dogmas des Konzils von Nicäa im 4. Jahrhundert – den Arianern und den sogenannten Semi-Arianern – verglichen werden, dem Begriff „homoousios“ auszuweichen, indem sie statt dessen einen Begriff nach dem anderen erfanden, um nicht direkt die Wesensgleichheit des Sohnes Gottes mit Gott Vater anerkennen zu müssen.
Diese Abkehr von einem offenen katholischen Bekenntnis durch eine Mehrheit des Episkopats im 4. Jahrhundert löste eine fieberhafte kirchliche Aktivität aus mit immer neuen Synoden und einer Vielzahl von neuen Glaubensformeln, die alle ein gemeinsames Ziel hatten, die begriffliche Klarheit des Ausdrucks „homoousios“ zu vermeiden. Auf diese gleiche Weise haben in unseren Tagen zwei Synoden es vermieden, mit Klarheit den Grundsatz der gesamten katholischen Tradition zu nennen und zu bekennen, laut dem jemand, der in einer ungültigen ehelichen Verbindung lebt, nur unter der Bedingung zur Heiligen Kommunion zugelassen werden kann, daß er verspricht, in völliger Enthaltsamkeit zu leben und es zu vermeiden, öffentliches Ärgernis zu geben.
Das wird auch durch die unmißverständliche und sofortige Reaktion durch die weltlichen Medien belegt, sowie durch die Hauptvertreter der neuen nicht-katholischen Praxis, wiederverheiratete Geschiedene zur Heiligen Kommunion zuzulassen, ungeachtet deren Verharrens im Zustand des öffentlichen Ehebruchs. Kardinal Kasper, Kardinal Nichols und Erzbischof Forte, zum Beispiel, haben offen erklärt, daß man laut Relatio finalis annehmen kann, daß auf irgendeine Weise eine Tür zur Kommunion für die wiederverheirateten Geschiedenen aufgetan wurde. Es gibt auch eine beachtliche Zahl von Bischöfen, Priestern und Laien, die über die Aussicht einer „offenen Tür“ im Schlußbericht jubeln. Anstatt die Gläubigen zu einer klaren und im höchsten Maß unmißverständlichen Lehre zu führen, hat der Schlußbericht eine Situation der Vernebelung, der Verwirrung, des Subjektivismus (das Gewissensurteil über die Scheidung und das Forum internum) und einen un-katholischen Partikularismus in Lehre und Disziplin verursacht, und zwar in einer Materie, die wesentlich mit dem von den Aposteln überlieferten Glaubensgut zusammenhängt.
Jene, die in unseren Tagen tapfer die Heiligkeit des Ehesakraments und der Eucharistie verteidigen, werden als Pharisäer abgestempelt. Da aber der logische Grundsatz vom ausgeschlossenen Widerspruch gültig ist und der gesunde Menschenverstand noch funktioniert, ist das Gegenteil wahr.
Es sind vielmehr jene den Pharisäern nahe, die im Schlußbericht die göttliche Wahrheit verdunkeln. Um ein ehebrecherisches Leben mit dem Empfang der Heiligen Kommunion in Einklang zu bringen, haben sie geschickt neue Bedeutungen erfunden, ein neues Gesetz der „Unterscheidung und Integration“, indem sie neue menschliche Traditionen gegen das glasklare Gebot Gottes einführen.
An die Vertreter der sogenannten Kasper-Agenda sind diese Worte der fleischgewordenen Wahrheit gerichtet: „So setzt ihr durch eure eigene Überlieferung Gottes Wort außer Kraft. Und ähnlich handelt ihr in vielen Fällen“ (Mk 7,13). Jene, die zweitausend Jahre lang unermüdlich und mit größter Klarheit von der Unabänderlichkeit der göttlichen Wahrheit gesprochen haben und das oft unter Preisgabe des eigenen Lebens, würden heute als Pharisäer abgestempelt: so der Heilige Johannes der Täufer, der Heilige Paulus, der Heilige Irenäus, der Heilige Athanasius, der Heilige Basilius, der Heilige Thomas Morus, der Heilige John Fisher, der Heilige Pius X., um nur einige der leuchtendsten Beispiele zu nennen.
Nach der Wahrnehmung sowohl der Gläubigen als auch der säkularisierten öffentlichen Meinung besteht das wirkliche Ergebnis der Synode darin, daß man sich faktisch nur auf die Frage der Zulassung der wiederverheirateten Geschiedenen zur Heiligen Kommunion konzentrierte. Man kann sagen, daß die Synode sich in den Augen der öffentlichen Meinung als Synode des Ehebruchs und nicht der Familie erwiesen hat. Tatsächlich werden alle schönen Aussagen des Schlußberichts zu Ehe und Familie von den zweideutigen Erklärungen der Stellen über die wiederverheirateten Geschiedenen in den Schatten gestellt, eine Frage im übrigen, die vom Lehramt der beiden vorigen Päpste bereits entschieden und gelöst wurde und zwar in treuer Übereinstimmung mit der zweitausendjährigen Lehre und Praxis der Kirche. Es ist daher eine wahre Schande, daß katholische Bischöfe, die Nachfolger der Apostel, Synodenversammlungen für ein Attentat genützt haben gegen die konstante und unveränderliche Praxis der Kirche bezüglich der Unauflöslichkeit der Ehe bzw. der Nicht-Zulassung der Geschiedenen zu den Sakramenten, sofern diese noch in einer ehebrecherischen Verbindung leben.
In seinem Brief an Papst Damasus hat der Heilige Basilius ein realistisches Bild der doktrinellen Verwirrung gezeichnet, die damals von jenen Kirchenvertretern gestiftet wurde, die auf der Suche nach einem hohlen Kompromiß und einem Ausgleich mit dem Geist der Welt waren: „Die Traditionen sind nicht umsonst festgelegt; die Pläne der Neuerer sind in den Kirchen Mode; es gibt mehr Erfinder listiger Mechanismen als Theologen; die Weisheit dieser Welt erringt die höchsten Anerkennungen und lehnt den Ruhm des Kreuzes ab. Die Alten klagen, wenn sie die Gegenwart mit der Vergangenheit vergleichen. Noch mehr aber sind die Jungen zu beklagen, die nicht einmal wissen, wessen sie beraubt wurden“ (Ep 90,2).
In einem Brief an Papst Damasus und die Bischöfe des Westens beschrieb der Heilige Basilius die in der Kirche herrschende Verwirrung: „Die Gesetze der Kirche sind eine Beute der Verwirrung. Die Ambition der Menschen, die keine Gottesfrucht haben, läßt sie auf die höchsten Posten springen, welche nun allen als Beute der Gottlosigkeit bekannt sind. Das Ergebnis ist: je mehr ein Mensch gegen die wahre Lehre lästert, desto mehr hält man ihn geeignet für das Bischofsamt. Die klerikale Würde ist eine Sache der Vergangenheit. Es gibt keine genaue Kenntnis der Canones mehr. Es herrscht völlige Gleichgültigkeit im Sündigen; wer eine bestimmte Stellung durch die Gunst der Menschen erreicht hat, ist gezwungen, sich dankbar zu erweisen, indem er ständig Nachsicht gegenüber den Rechtsbrechern zeigt. Auch das rechte Urteil ist eine Sache der Vergangenheit und jeder handelt nach den Begierden seines Herzens. Wer Autorität besitzt, hat Angst zu reden, wer Macht erlangt hat dank menschlicher Interessen, ist Sklave jener, dem er seine Beförderung zu verdanken hat. Und die Einforderung der wahren Orthodoxie wird in einigen Kreisen jetzt als Gelegenheit gesehen, sich gegenseitig anzugreifen; die Menschen verbergen ihren schlechten Willen und fordern, daß ihr feindseliges Verhalten in Wirklichkeit von der Liebe zur Wahrheit herrühre. Während die Ungläubigen lachen, werden die Menschen, die schwach im Glauben sind, erschüttert, der Glaube ist unsicher, die Seelen versinken in Unwissenheit, da jene, die das Wort mißbrauchen, die Wahrheit imitieren. Die Besten unter den Laien meiden die Kirchen wie Schulen des Frevels und erheben in der Wüste unter Stöhnen und Tränen im Gebet ihre Hände zum Himmel, zu ihrem Herrn. Der von den Vätern empfangene Glauben, jenen, den wir durch das Zeichen der Apostel gekennzeichnet wissen, zu diesem Glauben geben wir unsere Zustimmung, so wie zu allem, was in der Vergangenheit kanonisch und rechtmäßig verkündet wurde“ (Ep 92,2).
Jede Zeit der Verwirrung in der Geschichte der Kirche ist zugleich eine Möglichkeit, große Gnaden der Stärke und des Mutes zu empfangen, und in der es die Gelegenheit gibt, die eigene Liebe zu Chistus, die fleischgewordene Wahrheit, zu bezeugen. Ihm hat jeder Getaufte, jeder Priester und jeder Bischof unverbrüchliche Treue versprochen, jeder nach seinem Stand: durch das Taufversprechen, das priesterliche Versprechen und das feierliche Versprechen der Bischofsweihe. In der Tat hat jeder Kandidat des Bischofsamtes versprochen: „Ich will das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche weitergegeben wurde, rein und unverkürzt bewahren“. Die Zweideutigkeit, die im Abschnitt der Relatio finalis über die wiederverheirateten Geschiedenen enthalten ist, widerspricht dem hier wiedergegebenen feierlichen bischöflichen Versprechen. Ungeachtet dessen, sollten alle in der Kirche, vom einfachen Gläubigen bis zu den Inhabern des Lehramtes sagen:
„Non possumus!“ Ich werde weder ein nebulöses Gerede noch eine geschickt getarnte Hintertür zur Profanierung des Sakramentes der Ehe und der Eucharistie akzeptieren. Ebensowenig werde ich es akzeptieren, daß man sich über das Sechste Gebot Gottes lustig macht. Ich ziehe es lieber vor, verlacht und verfolgt zu werden, als zweideutige Texte und unehrliche Methoden zu akzeptieren. Ich ziehe das glasklare „Antlitz Christi, der Wahrheit, dem Bild des mit Edelsteinen geschmückten Fuchses vor“ (Hl. Irenäus), „denn ich weiß, wem ich Glauben geschenkt habe“, „Scio cui credidi“ (2 Tim 1,12). http://www.katholisches.info/2015/11/06/...bischofssynode/ 2. November 2015
+ Athanasius Schneider Weihbischof des Erzbistums der Allerseligsten Jungfrau Maria zu Astana
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