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  • 15.04.2016 00:43 - „Amoris laetitia“ ist Ausdruck des höchsten Lehramtes
von esther10 in Kategorie Allgemein.

„Amoris laetitia“ ist Ausdruck des höchsten Lehramtes

Mario Galgano von Radio Vatikan interviewte den Kirchenrechtler Gero P. Weishaupt für die Katholische Sonntagszeitung
Erstellt von kathnews-Redaktion am 15. April 2016 um 18:30 Uhr
Gero P. Weishaupt am Karlsthron


Das postsynodales Schreiben Amoris laetitia von Papst Franziskus ist Ausdruck des höchsten authentischen Lehramtes des Papstes über die Universalkirche. Das sagt der Kirchenrechtler Dr. Gero P. Weishaupt in einem Interview der Katholischen Sonntagszeitung. Das Interview führte Mario Galgano von Radio Vatikan. Auch wenn das päpstliche Schreiben keine unfehlbaren und endgültigen Entscheidungen treffe, so verlange es doch von den Gläubigen (Klerikern und Laien) einen „religiösen Gehorsam des Verstandes und des Willens“, erklärte Weishaupt. Dieser Gehorsam stütze auf die dem Papst (und den Bischöfen) von Christus übertragene besondere Geistbegabung und Bevollmächtigung, so der aus Aachener stammende Kirchenrechtler weiter.

Keine Änderung des Kirchenrechts

Auf die Frage, ob Amoris Laetitia irgenwelche Änderungen in kirchenrechtlicher Hinsicht vorsehe, antwortete der Kirchenrechtler, das Dokument erlasse keine neuen Normen und ändere auch nicht das geltende Kirchenrecht. „Der Papst will gerade den einzelnen, oft sehr komplexen und unterschiedlichen Situationen zerbrochener Ehen und Familie Rechnung tragen“, erläuterte Weishaupt

Praxis in den Kirchengerichten

Auf die Frage, ob das päpstliche Schreiben Impulse für die Praxis an den Kirchengerichten gebe, antwortete Weishaupt, dass bereits “im Vorfeld des Schreibens, ja noch vor Abschluss der zweiten Synode über Ehe und Familie im Oktober 2015 der Papst die Normen für den Eheprozess geändert habe im Hinblick auf eine Erleichterung und Beschleunigung der an Kirchengerichten zu untersuchenden Ehesachen”. Auf diese Normen weise der Papst in Amoris laetitia nochmal ausdrücklich hin, ohne erneut inhaltlich darauf einzugehen. Der Papst erinnere erneut die Bischöfe daran, dass sie selber die Verantwortung tragen für die Ehegerichtsbarkeit in ihren Diözesen und folglich auch für ausreichendes geschultes und qualifiziertes Gerichtspersonal Sorge tragen sollen, so Weishaupt, der selber an zwei Kirchengerichten als Richter tätig ist.

Spannung zwischen allgemeiner Regel und Einzelfall

Zur Frage der Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen antwortete Weishaupt, dass es sich nach wie vor bei einer zivilen Ehe um einen Ehebruch handele, wenn der Partner durch ein gültiges Eheband an einen anderen Partner gebunden sei. Weishaupt verweist in diesem Zusammenhang auf die einschlägigen Aussagen im Katechismus der Katholischen Kirche. Das Schreiben von Papst Franziskus setze diese Sittenlehre der Kirche voraus. Der Papst nenne Ehescheidung ein Übel. Er sage jedoch nirgendwo, dass wiederverheiratete Geschiedene zum Sakrament der Eucharistie zugelassen werden dürfen. Der Papst zeige allerdings, wie wenig allgemeine Regeln direkt in jede einzelne Situation umsetzbar sind. Er rufe auf, die Komplexität jeder einzelnen Situation in Betracht zu ziehen. Mit Papst Johannes Paul II. (Familiaris Consortio 84) betone er die Gradualität in der Pastoral, die Würdigung positiver konstitutiver Elemente auch in „irregulären“ Situationen, die noch nicht oder nicht mehr in Übereinstimmung mit der Lehre von der Ehe sind, sowie die Wichtigkeit von Unterscheidung in der Pastoral, so Weishaupt.


Hilfen für die Pastoral

Auf die Frage schließlich, was er allgemein von dem Schreiben von Papst Franziskus halte, antwortete Weishaupt: „Amoris laetitia steht in der Kontinuität mit dem bisherigen Lehramt. Das zeige schon, wie häufig Papst Franziskus seine Vorgänger, vor allem den heiligen Papst Johannes Paul II. und Papst Benedikt XVI., sowie das Zweite Vatikanische Konzil, Humanae vitae sowie den Katechismus der Katholischen Kirche zitiere. Vor allem beeindrucke Weishaupt, “wie Papst Franziskus den Aspekt des Gesetzes der Gradualität in der Entwicklung des sittlichen Handelns, das Papst Johannes Paul II. bereits in seinem Postsynodalen Schreiben Familiaris Consortio erwähnt hat (FC 84), weiter ausführt und für die Praxis fruchtbar macht.“

Auch den Hinweis des Papstes auf die „konstitutiven Elementen“ sieht Weishaupt als eine Hilfe für die seelsorgliche Begleitung von Betroffenen in „irregulären Situationen“. Pastoral bedeute ja, Menschen abholen, wo sie stehen und zu Christus führen, so Weishaupt. „Ich würde sagen, dass die „Reform“, d.h. das Neue, das Amoris Laetitia der Kirche schenkt, die ‚Logik der pastoralen Barmherzigkeit‘ ist, eine Denkweise, die den Blick auf die je besondere Situation eines Menschen richtet und die Kirche aufruft, die Menschen, die den Normen der Kirche nicht oder noch nicht ganz entsprechen nicht auszuschließen, sondern zu begleiten und einzugliedern und zur Fülle hinzuführen, die Christus ist“, so der Kirchenrechtler.

Foto: Dr. Gero P. Weishaupt am Karlsthron im Aachener Dom
http://www.kathnews.de/amoris-laetitia-i...hsten-lehramtes
http://www.katholische-sonntagszeitung.de/
Quelle: privat



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