Ein Papst verfällt der Häresie 29. Januar 2015
Johannes XXII. (Papst von 1316-1334) Johannes XXII. und die seligmachende Schau der Gerechten
von Roberto de Mattei*
Zu den schönsten und geheimnisvollsten Wahrheiten unseres Glaubens gehört die seligmachende Schau der Seelen im Himmel. Diese seligmachende Schau besteht in der sofortigen und direkten Anschauung Gottes, die den Seelen vorbehalten ist, die in das andere Leben im Stand der Gnade übertreten und vollkommen gereinigt von jeder Unvollkommenheit sind. Diese Glaubenswahrheit, die in der Heiligen Schrift dargelegt und durch die Jahrhunderte von der Überlieferung bekräftigt wurde, ist ein unveränderliches Dogma der katholischen Kirche. Der neue Katechismus wiederholt es im Artikel 1023: „Die in der Gnade und Freundschaft Gottes sterben und völlig geläutert sind, leben für immer mit Christus. Sie sind für immer Gott ähnlich, denn sie sehen ihn, ‚wie er ist‘ (1 Joh 3,2), von Angesicht zu Angesicht [Vgl. 1 Kor 13,12; Offb 22,4].“
„Der Papst hat schwere Verantwortung auf sich geladen“
Am Beginn des 14. Jahrhunderts beanstandete ein Papst, Johannes XXII., diese Wahrheit in seinem ordentlichen Lehramt und fiel in die Heterodoxie. Die glaubensstärksten Christen seiner Zeit tadelten ihn dafür öffentlich, auch um den Preis persönlicher Nachteile. Johannes XXII., schrieb später Ildefons Kardinal Schuster (1880-1954), „hat eine schwere Verantwortung vor der Geschichte auf sich geladen“, weil „er der gesamten Kirche das demütigende Spektakel von Fürsten, des Klerus und der Universität bot, die den Papst auf den rechten Weg der theologischen, katholischen Tradition zurückführten, indem sie ihn der harten Notwendigkeit aussetzten, sich selbst widersprechen zu müssen“.1
Johannes XXII., geboren als Jacques Duèze, wurde am 7. August 1316 in Lyon auf den Stuhl Petri gewählt nach einer Sedisvakanz von zwei Jahren, die auf den Tod von Klemens XV. gefolgt war. Er lebte in einer stürmischen Epoche der Kirchengeschichte zwischen dem Hammer des französischen Königs Philipp dem Schönen und dem Amboß von Kaiser Ludwig dem Bayer. Beide abgeneigt gegenüber dem Primat Roms. Um die Suprematie des römischen Papstes gegen die gallikanischen und laizistischen Bestrebungen zu bekräftigen, verfaßte der Theologe und Augustiner-Eremit Augustinus Triumphus von Ancona (1243-1328) im Auftrag des Papstes zwischen 1324 und 1328 seine Summa de ecclesiastica potestate.
Johannes XXII. im Widerspruch zur Tradition der Kirche
Die seligmachende Schau Gottes im Himmel
Doch Johannes XXII. trat in einem Punkt von erstrangiger Bedeutung in Widerspruch zur Tradition der Kirche. In drei Predigten, die er zwischen dem 1. November 1331 und dem 5. Januar 1332 in der Kathedrale von Avignon hielt, vertrat er die Meinung, daß die Seelen der Gerechten auch nach ihrer vollständigen Reinigung im Purgatorium nicht die seligmachende Schau Gottes hätten. Erst nach der Auferstehung des Fleisches und dem Jüngsten Gericht würden sie von Gott zur Anschauung seiner Göttlichkeit erhoben werden. „Unter dem Altar“ (Off 6,9) würden die Seelen der Heiligen getröstet und von der Menschheit Christi beschützt, aber die seligmachende Schau sei bis zur Auferstehung der Leiber und dem Jüngsten Gericht aufgeschoben. Marc Dykmans veröffentlichte in „Les sermons de Jean XXII sur la vision beatifique“ (Università Gregoriana, Rom 1973) die vollständigen Texte der Predigten von Johannes XXII.2
Führende Theologen widersprachen dem Papst. Thomas Waleys endete dafür im Kerker
Durandus von St. Pourçain, Dominikaner und Bischof von Meaux
Der Irrtum, laut dem die seligmachende Schau der Gottheit den Seelen nicht nach dem ersten Gericht, sondern erst nach der Auferstehung des Fleisches gewährt sei, war sehr alt. Im 13. Jahrhundert wurde er jedoch vom heiligen Thomas von Aquin endgültig widerlegt, besonders in De veritate (q. 8 ad 1) und in der Summa Theologica (I, q. 12, a. 1). Als Johannes XXII. erneut diesen Irrtum behauptete, wurde er von zahlreichen Theologen offen kritisiert. Zu jenen, die in die Debatte eingriffen, gehörte Durandus von St. Pourçain OP (1270-1349), damals Bischof von Meaux, der den Papst beschuldigte, katharische Häresien zu lehren. Ebenso der englische Dominikaner Thomas Waleys (1287-1349). Nach seiner Tätigkeit als Dekan der Theologischen Fakultät in Oxford und als Lektor an der Universität Bologna, kam er als Kaplan von Matteo Kardinal Orsini nach Avignon, wo er am 3. Januar 1333 mit einer öffentlichen Predigt der reduktiven These über die seligmachende Schau von Johannes XXII. widersprach, was ihm auf päpstliche Anordnung die Verhaftung und Kerkerhaft einbrachte. Zu den bekanntesten Papstkritikern zählte zudem der Franziskaner Nikolaus von Lyra (1270-1349), 1308 an der Sorbonne zum Doktor der Theologie promoviert, wurde er Ordensprovinzial von Frankreich, dann von Burgund. Als Jude geboren, konvertierte er zum Christentum und ließ sich taufen. Intensiv beschäftigte er sich mit der Frage der Bekehrung der Juden. Von ihm stammt der erste gedruckte Bibelkommentar der Geschichte (um 1480). Zu nennen ist auch Kardinal Jacques Fournier (1280-1342). Der päpstliche Theologe war Autor der Abhandlung De statu animarum ante generale iudicium.
Johannes XXII. und der Widerruf seiner Irrlehre
Als der Papst versuchte, der Theologischen Fakultät von Paris seine falsche Lehre aufzuzwingen, verbot der König von Frankreich, Philipp IV. von Valois, daß sie gelehrt wird. Laut den Angaben des späteren Kanzlers der Sorbonne, Jean Gerson, ging der König soweit, Johannes XXII. mit dem Scheiterhaufen zu drohen, wenn er seine Forderung nicht zurücknehme. Die Predigten von Johannes XXII. totus mundum christianum turbaverunt, schrieb der Generalprior der Augustiner-Eremiten Thomas von Straßburg.3
Kurz vor seinem Tod, erklärte Johannes XXII., sich in seinen Predigten nur als Privattheologe geäußert zu haben, ohne die Lehrautorität in Anspruch zu nehmen, die er innehatte. Giovanni Villani (1280-1348) berichtet in seiner Nuova Cronica den Widerruf des Papstes, mit dem er am 3. Dezember 1334, am Tag vor seinem Tod, auf Ermahnung von Kardinal Bertrand du Pouget (1280-1352) und anderer Verwandter seine Thesen zurücknahm. Du Pouget, ein Neffe Johannes XXII., war noch im Jahr seiner Wahl vom Onkel zum Kardinal erhoben worden. Während der beanstandeten Papstpredigten war er Päpstlicher Legat im kaiserlichen und päpstlichen Norditalien und der Toskana.
Benedikt XII. klärt Frage durch ein Dogma
Benedikt XII. klärte die Frage durch ein Dogma.
Am 20. Dezember 1334 wurde Kardinal Fournier zum neuen Papst gewählt und nahm den Namen Benedikt XII. an (1334-1342). Er reduzierte die Kriegsausgaben seines Vorgängers auf ein Zehntel und sagte dessen Nepotismus den Kampf an, was auch Kardinal du Pouget zu spüren bekam. Vor allem aber wollte er den Irrtum der unvollkommenen Gottesschau der Heiligen durch eine dogmatische Definition ein für alle Mal beseitigen. In der am 29. Januar 1336 erlassenen Bulle Benedictus Deus heißt es:
„Durch diese auf immer geltende Konstitution definieren Wir kraft Apostolischer Autorität, daß nach allgemeiner Anordnung Gottes die Seelen aller Heiligen, (…) auch vor der Wiederannahme ihrer Leiber und dem allgemeinen Gericht nach dem Aufstieg unseres Erlösers und Herrn Jesus Christus in den Himmel mit Christus in der Gemeinschaft der heiligen Engel versammelt waren, sind und sein werden, und (…) das göttliche Wesen in einer unmittelbaren Schau und auch von Angesicht zu Angesicht geschaut haben und schauen – ohne Vermittlung eines Geschöpfes“. (Denz-H, Nr. 1000).
Dieser Glaubensartikel wurde am 6. Juli 1439 von der Bulle Laetentur coeli des Konzils von Florenz (Denz-H. Nr. 1305) übernommen.
Nach diesen doktrinellen Entscheidungen ist die von Johannes XXII. behauptete These eindeutig und formell als häretisch zu betrachten, auch wenn sie zum Zeitpunkt, als der Papst sie vertrat, noch nicht als Glaubensdogma definiert war. Der heilige Robert Bellarmin, der sich umfassend mit diesem Fall in De Romano Pontifice (Opera Omnia, Venedig 1599, Lib. IV, cap. 14, coll. 841-844) befaßte, schreibt, daß Johannes XXII. eine häretische These mit der Absicht vertrat, sie als Wahrheit den Gläubigen aufzuzwingen, aber starb, bevor er sie als Dogma definieren konnte und ohne durch sein Verhalten den Grundsatz der päpstlichen Unfehlbarkeit anzugreifen. Die heterodoxe Lehre Johannes XXII. war sicher ein Akt des ordentlichen Lehramtes, der den Glauben der Kirche betraf, aber er war nicht unfehlbar, weil ihm alle dafür notwendigen Merkmale fehlten.
Heutige Überzeichnung des ordentlichen Lehramtes
Wenn wir die Instruktion der Kongregation für die Glaubenslehre Donum Veritatis vom 24. Mai 1990 wortwörtlich anwenden müßten, dann wäre hingegen jede Äußerung des authentischen Lehramts als das anzunehmen, was sie ist: als Lehre, die von Hirten verkündet wird, die in der apostolischen Sukzession mit dem „Charisma der Wahrheit“ (Dei verbum, Nr. 8), „mit der Autorität Christi ausgerüstet“ (Lumen gentium, 25), „im Licht des Heiligen Geistes“ (ebd.) sprechen. Am 1. Dezember 2011 schrieb Msgr. Fernando Ocariz im Osservatore Romano im Zusammenhang mit den Konzilsdokumenten: „Die anderen lehrmäßigen Aussagen des Konzils verlangen von den Gläubigen einen Grad der Zustimmung, der als ‚religiöser Gehorsam des Willens und des Verstandes‘ bezeichnet wird: eine ‚religiöse‘ Zustimmung also, die nicht auf rein rationalen Motivationen gründet. Diese Zustimmung ist kein Akt des Glaubens, sondern vielmehr des Gehorsams, der aber nicht bloß disziplinärer Natur ist, sondern im Vertrauen auf den göttlichen Beistand für das Lehramt wurzelt, und sich daher ‚in die Logik des Glaubensgehorsams einfügen und von ihm bestimmen‘ läßt (Donum veritatis, Nr. 23). Dieser Gehorsam gegenüber dem Lehramt der Kirche stellt keine Grenze für die Freiheit dar, sondern er ist im Gegenteil Quelle der Freiheit. Die Worte Christi: ‚Wer euch hört, der hört mich‘ (Lk 10,16), sind auch an die Nachfolger der Apostel gerichtet; und Christus hören bedeutet, die Wahrheit in sich aufzunehmen, die befreit (vgl. Joh 8,32).“ Msgr. Ocariz war damals Generalvikar des Opus Dei und nahm für den Heiligen Stuhl an den doktrinellen Gesprächen mit der Priesterbruderschaft St. Pius X. teil. Seit Dezember 2014 ist er zusätzlich Stellvertreter von Prälat Javier Echevarría Rodríguez und damit aussichtsreichster Kandidat auf dessen Nachfolge als Prälat des Opus Dei.
Sensus fidei beherzter Männer bewahrte wichtige Glaubenswahrheit
Die Verteidiger der katholischen Orthodoxie hätten demnach, statt offen den häretischen Lehren des Papstes zu widerstehen, sich vor seinem „lebendigen Lehramt“ verneigen müssen, und Benedikt XII. hätte der Lehre seines Vorgängers nicht das Glaubensdogma entgegensetzen dürfen, das uns versichert, daß den Seelen der Gerechten nach dem Tod die seligmachende Schauung Gottes zu Teil wird. Aber, Gott sei Dank, weigerten sich einige gute Theologen und Prälaten jener Zeit, angetrieben von ihrem sensus fidei, öffentlich der höchsten Autorität zu folgen. Eine wichtige Wahrheit unseres Glaubens konnte dadurch bewahrt, weitergegeben und als Dogma definiert werden.
Roberto de Mattei, Historiker, Vater von fünf Kindern, Professor für Neuere Geschichte und Geschichte des Christentums an der Europäischen Universität Rom, Vorsitzender der Stiftung Lepanto, Schriftleiter der Monatszeitschrift Radici Cristiane und der Online-Nachrichtenagentur Corrispondenza Romana, von 2003 bis 2011 stellvertretender Vorsitzender des Nationalen Forschungsrats von Italien, Autor zahlreicher Bücher, zuletzt erschienen: Vicario di Cristo. Il primato di Pietro tra normalità ed eccezione (Stellvertreter Christi. Der Primat des Petrus zwischen Normalität und Ausnahme), Verona 2013; in deutscher Übersetzung zuletzt: Das Zweite Vatikanische Konzil – eine bislang ungeschriebene Geschichte, Ruppichteroth 2011. http://www.katholisches.info/2015/01/29/...t-der-haeresie/ Übersetzung: Giuseppe Nardi Bild: Wikicommons/Miniaturen
Beliebteste Blog-Artikel:
|