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  • 04.05.2016 00:00 - Kardinal Müller bekräftigt die kirchliche Lehre zur Unauflöslichkeit der Ehe
von esther10 in Kategorie Allgemein.

Kardinal Müller bekräftigt die kirchliche Lehre zur Unauflöslichkeit der Ehe
Veröffentlicht: 4. Mai 2016 | Autor: Felizitas Küble

Wie die katholische Zeitung „Die Tagespost“ (DT) in ihrer Ausgabe vom 2. Mai 2016 berichtet, hat sich der Präfekt der Glaubenskongregation zur aktuellen kirchlichen Debatte um die Ehe und das jüngste Papstschreiben „Amoris Laetitia“ geäußert. 0022



Unter dem Titel „Kardinal Müller: Papst hält an der Lehre seiner Vorgänger fest“ schreibt Guido Horst, beim Kommunion-Empfang bleibe die pastorale Praxis wie bisher, nämlich keine Änderung bei den geschiedenen Wiederverheirateten. Dies stellt der oberste Glaubenswächter der katholischen Kirche klar, nachdem manche Auslegungen des nachsynodalen Schreibens von Franziskus zur Verwirrungen geführt haben.

Der Glaubenspräfekt betonte bei einem Vortrag im spanischen Oviedo, daß die klaren Aussagen der Papst-Vorgänger – inbesondere in „Familiaris consortio“ und „Sacramentum caritatis“ – uneingeschränkt weiter gelten.

Laut DT „weist Kardinal Müller mit Entschiedenheit darauf hin, dass dort, wo sich Amoris laetitia auf Situationen im Allgemeinen beziehe, nicht aber ganz konkrete Umstände in den Blick nehme“, sehr wohl die „bisherigen Aussagen des kirchlichen Lehramtes zu diesen konkreten Fällen nach wie vor gültig“ seien – und dies gelte „eindeutig für den Kommunionempfang der wiederverheirateten Geschiedenen“.

Die Betroffenen dürfen, so erklärte der Glaubenspräfekt die kirchliche Position, nur dann die Eucharistie empfangen, wenn sie ihre neue Verbindung aufgeben oder in ihr „als Bruder und Schwester leben“, also enthaltsam bleiben.

Diese beständigen Normen der Kirche, wie sie in FC Nr. 84 („Familiaris consortio“ von Joh. Paul II. ) und in SC Nr. 29 („Sacramentum caritatis“ von Benedikt XVI.) verdeutlicht würden, habe Papst Franziskus mit seinem jüngsten Schreiben keineswegs außer Kraft gesetzt, auch nicht durch die dortige Fußnote 351, die lediglich eine allgemeine Situationsbeschreibung beinhalte.

Kardinal Müller erläuterte zudem: „Der Grundsatz ist, dass niemand ein Sakrament – die Eucharistie – wirklich empfangen wollen kann, ohne gleichzeitig den Willen zu haben, den anderen Sakramenten, darunter dem Ehesakrament, gemäß zu leben. Wer auf eine dem Eheband entgegengesetzte Art und Weise lebt, widersetzt sich dem sichtbaren Zeichen des Ehesakraments.

Was seine Existenz im Leib betrifft, macht er sich zum ,Gegenzeichen‘ der Unauflöslichkeit, auch wenn ihn subjektiv keine Schuld trifft. Gerade deshalb, weil sich sein Leben im Leib dem Zeichen entgegenstellt, kann er nicht zum höchsten eucharistischen Zeichen gehören, in dem sich die menschgewordene Liebe Jesu manifestiert, indem er die Kommunion empfängt. Würde ihn die Kirche zur Kommunion zulassen, so würde sie das begehen, was Thomas von Aquin ,Falschheit in den sakramentalen Zeichen‘ nennt.“

Vollständiger DT-Bericht hier: http://www.die-tagespost.de/politik/Kard...t;art315,169182

Foto: Bistum Regensburg



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